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Marktüberblick

HR Software Österreich: ELDA, mBGM und Kollektivverträge rechtssicher abdecken

Österreichische Unternehmen stehen vor anderen Anforderungen als deutsche: Das ELDA-Portal für Sozialversicherungsmeldungen, die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) an die ÖGK, der Lohnzettel L16 ans Finanzamt, die §-67-EStG-Sonderzahlungslogik und Abfertigung Neu (BMSVG) sind Pflicht. Wer Software einführt, die diese Punkte nicht nativ beherrscht, schiebt das Compliance-Risiko in die Lohnverrechnung.

600.000+
aktive Unternehmen in Österreich (WKO 2025)
~850
Kollektivverträge in Österreich (WKO-KV-Portal 2025)
6 %
Begünstigter Steuersatz für Sonderzahlungen bis 24.380 EUR (§67 EStG)
1,53 %
Monatliche MVK-Beiträge nach BMSVG (Abfertigung Neu)
ELDA-Anbindung mBGM-Meldung L16-Lohnzettel §67 EStG KV-Datenbank BUAK BMSVG
Rechtliche Anforderungen

Warum Österreich andere Software braucht

Österreichisches Lohnrecht unterscheidet sich fundamental von deutschem. Acht Pflichtpunkte muss jede Lohnverrechnungssoftware vollständig abdecken, sonst entstehen Compliance-Risiken, Prüfungsaufwand und Nachzahlungsansprüche.

01 — ELDA und ÖGK-Meldewesen

Die zentrale Meldebehörde

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wurde 2020 aus neun regionalen Gebietskrankenkassen zusammengeführt. Alle Arbeitgeber übermitteln Sozialversicherungsdaten über das ELDA-Portal. Die mBGM ist die wichtigste monatliche Meldung: Im Selbstabrechnerverfahren bis zum 15. des Folgemonats; im Beitragsvorschreibeverfahren bis zum 7. Software, die ELDA nicht direkt anbindet, zwingt zur manuellen Datenübertragung.

02 — Kollektivverträge (KV)

Rund 850 aktive KVs

Österreich hat rund 850 aktive Kollektivverträge, die fast die gesamte Belegschaft erfassen. KVs regeln Mindestlöhne, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche und Überstundenregelungen, und sie ändern sich mehrfach jährlich. Ohne eine integrierte KV-Datenbank mit automatischen Updates müssen HR-Teams jede Anpassung manuell nachpflegen. Rückwirkende Nachzahlungsansprüche aus KV-Unterentlohnung können bis zu 3 Jahre geltend gemacht werden.

03 — §67 EStG: Sonderzahlungslogik

Gestaffelte Begünstigung

Urlaubs- und Weihnachtsgeld genießen in Österreich eine Steuerbegünstigung innerhalb des Jahressechstels. Die Staffelung 2026: Die ersten 620 EUR sind steuerfrei; die nächsten 24.380 EUR werden mit 6 % versteuert; darüber folgen Staffelsätze von 27 % und 35,75 %. Für Führungskräfte mit hohen Sonderbezügen ist "6 %" also nur ein Teil der Wahrheit. Fehlerhafte Kalkulation führt zur Nachversteuerung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.

04 — BUAK und Baubranche

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

Unternehmen im Baubereich unterliegen dem BUAG. Die BUAK übernimmt Urlaubsentgelt und Abfertigungsansprüche nach BUAG, was vom allgemeinen "Abfertigung Neu"-System (BMSVG) zu unterscheiden ist. HR-Software muss BUAK-Meldungen korrekt erstellen, Schlechtwetterstunden erfassen und die Abrechnung mit der BUAK automatisieren.

05 — BMSVG: Abfertigung Neu

1,53 % monatlich an die MVK

Alle Arbeitnehmer mit Dienstbeginn ab 1. Jänner 2003 unterliegen der "Abfertigung Neu" nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). Arbeitgeber überweisen monatlich 1,53 % des Bruttobezugs an eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) und melden dies. Jede Lohnverrechnungssoftware muss dieses Modul nativ abdecken.

06 — Kommunalsteuer und GPLA

Lokale Abgaben und Betriebsprüfung

Neben SV-Beiträgen führen österreichische Unternehmen monatlich Kommunalsteuer (3 % der Bruttolöhne) ans Gemeindeamt ab. In Wien kommt die Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) hinzu. Die Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durch ÖGK, Finanzamt und BMSVG verlangt strukturierte Exports nach SV-Beitragsgruppen. Software ohne GPLA-Exportfunktion macht Prüfungen extrem aufwändig.

Anbietervergleich

HR Software Österreich: Die wichtigsten Anbieter im Vergleich

Nur spezialisierte österreichische Lösungen decken ELDA, KV-Datenbank und §67-EStG-Logik nativ ab. Internationale Tools erfordern kostspieligen Zusatzaufwand oder parallele Payroll-Lösungen.

Kriterium BMD NTCS Infoniqa ONE Sage DPW Personio (+ Add-on)
ELDA-Direktanbindung Ja, nativ Ja Ja Nein (Dritt-Payroll)
mBGM-Übermittlung Automatisch Automatisch Automatisch Nicht nativ
L16-Export FIFO-konform Ja Ja Nicht nativ
§67 EStG (Jahressechstel) Vollständige Staffelung Ja Ja Nicht nativ
KV-Datenbank ~850 KVs via HGKV Ja Ja Nicht nativ
BMSVG/Abfertigung Neu Ja Ja Ja Nicht nativ
BUAK-Modul Ja Ja Ja Nein
Kommunalsteuer / U-Bahn-Steuer Ja Ja Ja Nicht nativ
GPLA-Export Ja Ja Ja Nicht nativ
Deployment On-Premise / Cloud Cloud / BPO Cloud Cloud only
Zielgruppe Alle Größen, Kanzleien KMU bis Mittelstand KMU Ab 10 MA, core HR
Preismodell Modul/User-Lizenz Pro MA / Monat Pro MA / Monat Pro MA / Monat
Top-Anbieter

Die drei österreichischen Marktführer im Detail

BMD NTCS, Infoniqa ONE und Sage DPW sind die drei vollständig AT-konformen Lösungen. Jede hat unterschiedliche Stärken für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Branchen.

BMD NTCS
Gegründet 1972 · Steyr, Oberösterreich

BMD (Business. Management. Development.) ist der österreichische Platzhirsch: mehrere Zehntausend Unternehmen und Steuerkanzleien nutzen NTCS (New Technology Client/Server). Die HGKV-Schnittstelle liefert alle rund 850 Kollektivverträge mit automatischen Updates. ELDA-Direktanbindung, BUAK-Modul, GPLA-Prüfungsexports und Behördenkommunikation sind vollständig integriert.

Für wen: Steuerkanzleien, Lohnverrechnungsbüros, Unternehmen aller Größen. Stark in Handwerk, Bau und Produktion.
Deployment: On-Premise (dominant) oder BMD-eigenes Hosting/Cloud
Preismodell: Modullizenzen plus jährliche Wartung
Einschränkung: Oberfläche funktionsstark, aber weniger modern als Cloud-First-Lösungen
Infoniqa ONE
Gegründet 1988 · Wels, Österreich

Infoniqa wurde 1988 in Österreich gegründet und 1999 unter heutigem Namen neu positioniert. Durch Akquisitionen, darunter Sage Schweiz 2021, wurde Infoniqa zu einer der größten HR- und Payroll-Plattformen im DACH-Raum. Das Portfolio umfasst Infoniqa ONE Payroll, ONE HCM und ONE TIME. Alle österreichischen gesetzlichen Anforderungen werden nativ abgedeckt; die BPO-Option erlaubt die vollständige Auslagerung der Lohnverrechnung.

Für wen: Wachsende KMU und Mittelstandsunternehmen, auch mit DACH-Anforderungen
Deployment: Cloud-SaaS, BPO-Option verfügbar
Preismodell: Pro Mitarbeiter/Monat; BPO projektspezifisch
Einschränkung: Preise nicht transparent publiziert
Sage DPW
Österreich-Spezialist · sagedpw.at

Sage DPW ist die auf den österreichischen Markt ausgerichtete HR-Plattform der Sage-Gruppe. Anders als internationale Sage-Produkte wurde Sage DPW spezifisch für österreichisches Lohnrecht entwickelt: ELDA-Direktverbindung, KV-Verwaltung, §67-EStG-Kalkulation, BMSVG und BUAK-Integration sind Kernfunktionen. Cloud-first mit regelmäßigen gesetzlichen Updates.

Für wen: Österreichische KMU von 10 bis mehrere hundert Mitarbeitende
Deployment: Cloud (SaaS)
Preismodell: Pro Mitarbeiter/Monat, Staffeln nach Größe
Einschränkung: Nicht geeignet für multinationale Konzerne mit mehreren Ländern
Module und Funktionen

Was AT-Payroll-Software leisten muss

Sechs Kernmodule unterscheiden österreichische Lohnverrechnungssoftware von internationalen HR-Tools, die nur im deutschen Rechtsraum vollständig sind.

01

ELDA, mBGM und ÖGK-Meldewesen

Automatische Übermittlung von Anmeldungen, Abmeldungen, Änderungsmeldungen, mBGM und Beitragsnachweisen an die ÖGK. SV-Beitragsgruppen (A1, B1, D2 etc.) werden korrekt zugeordnet. Quittierungen aus ELDA werden rückgemeldet, sodass offene Meldungen sofort erkannt werden.

02

Kollektivvertrag-Verwaltung

Integrierte KV-Datenbank mit rund 850 aktiven Kollektivverträgen über die HGKV-Schnittstelle. Automatische Updates bei KV-Anpassungen und Lohnrunden. Manuelle KV-Nachpflege entfällt. Rückwirkende Nachzahlungsansprüche werden durch korrekte KV-Abbildung vermieden.

03

§67-EStG-Sonderzahlungen

Automatische Berechnung des Jahressechstels mit vollständiger Steuerstaffelung: 0 % (Freibetrag 620 EUR), 6 % (bis 24.380 EUR), 27 % und 35,75 % auf Überbeträge. Überschreitungen des Jahressechstels werden automatisch dem Normaltarif zugeführt.

04

L16-Lohnzettel und Finanzbehörden

Jährliche Übermittlung des L16 in der gültigen Fassung (2026: neue Pflichtfelder) direkt an das Finanzamt via ELDA oder FinanzOnline. Arbeitnehmer erhalten den Lohnzettel digital oder als PDF. Nicht aktualisierte Systeme produzieren fehlerhafte Übertragungen.

05

BMSVG und BUAK

Monatliche Überweisung von 1,53 % des Bruttobezugs an die gewählte MVK und automatische BMSVG-Meldung. Für Bauunternehmen: BUAK-Modul mit Urlaubsentgelt-Verwaltung, Schlechtwetterstunden und BUAK-Direktmeldung. Beide Systeme (Abfertigung Alt und Neu) müssen parallel verwaltet werden können.

06

Kommunalsteuer, GPLA und Zeiterfassung

Automatische Kommunalsteuerberechnung (3 % Bruttolohn, monatlich ans Gemeindeamt) und Dienstgeberabgabe für Wien. GPLA-Prüfungsexporte nach SV-Beitragsgruppen mit Rückrechnungshistorie. Integrierte Zeiterfassung nach AVRAG/AZG-Vorgaben.

Integrationen

Schnittstellen für österreichische Kanzleien und ERP

Österreichische Lohnverrechnungssoftware muss nahtlos mit dem Steuerkanzleisystem, dem ERP und der Zeiterfassung zusammenarbeiten. Die Kanzlei-Schnittstelle ist oft der kritischste Integrationspunkt.

Kanzlei

Steuerberater-Schnittstellen

Die meisten österreichischen Kanzleien nutzen BMD oder RZL. Vollständige Schnittstellenformate für reibungslosen Datenaustausch sind Pflicht.

  • BMD-Exportformat
  • RZL-Anbindung
  • DATEV-Schnittstelle
  • ASCII/LODAS-Import
ERP

Enterprise-Resource-Planning

Lohnkosten müssen in der Finanzbuchhaltung landen. Unterstützte ERP-Systeme im österreichischen Markt.

  • SAP (alle Versionen)
  • Microsoft Dynamics 365
  • BMD-ERP (integriert)
  • Odoo
Zeiterfassung

Stunden und AVRAG

Österreichisches Arbeitszeitrecht (AVRAG, AZG) stellt besondere Anforderungen an die Arbeitszeitaufzeichnung. Anbindung via:

  • BMD GO App (nativ)
  • Infoniqa ONE TIME
  • Drittanbieter via REST-API
Behörden und MVK

Finanzbehörden und Kassen

Direkte Behördenkommunikation ist das Kernmerkmal österreichischer Payroll-Lösungen. Alle relevanten Meldewege.

  • FinanzOnline (L16, Jahreserklärungen)
  • ELDA/ÖGK (mBGM, Anmeldungen)
  • BUAK (Baumeldungen)
  • MVK (Abfertigung Neu)
Compliance-Check

8 Pflichtpunkte für österreichische Payroll-Software

Jeder dieser Punkte kann bei fehlender Software-Unterstützung zu Nachzahlungen, Mahngebühren oder GPLA-Problemen führen. Prüfen Sie alle acht vor der Softwareauswahl.

01

ELDA-Zertifizierung

Software muss mit dem ELDA-Portal der ÖGK zertifiziert sein. Nicht zertifizierte Software kann keine validen Meldungen erzeugen. Die Liste zertifizierter Software ist beim ELDA-Portal der ÖGK einsehbar.

02

mBGM-Fristen

Im Selbstabrechnerverfahren: 15. des Folgemonats. Im Beitragsvorschreibeverfahren: 7. des Folgemonats. Verspätungen führen zu Mahngebühren der ÖGK.

03

Jahressechstelberechnung (§67 EStG)

Vollständige Staffelkalkulation: 0 % (620 EUR Freibetrag), 6 %, 27 %, 35,75 %. Abhängig von Beschäftigungsunterbrechungen und KV-Leistungen. Fehlerhafte Kalkulation führt zu Nachversteuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung.

04

BMSVG/Abfertigung Neu

1,53 % des Bruttobezugs monatlich an MVK überweisen und melden. Für alle Arbeitnehmer mit Dienstbeginn ab 1. Jänner 2003 verpflichtend. Betriebe mit Mitarbeitenden aus Alt- und Neuregelung müssen beide Systeme parallel verwalten.

05

KV-Aktualität

Rückwirkende Nachzahlungsansprüche aus KV-Unterentlohnung können bis zu 3 Jahre geltend gemacht werden. Ohne automatische KV-Updates ist das Risiko strukturell nicht beherrschbar.

06

L16-Richtigkeit

Fehler im L16 führen zu Problemen bei der Arbeitnehmerveranlagung und erfordern Korrekturen mit Aufwand für alle Beteiligten. Ab 2026 enthält der L16 neue Pflichtfelder.

07

GPLA-Prüfungsbereitschaft

Die Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durch ÖGK, Finanzamt und BMSVG verlangt strukturierte Exports nach SV-Beitragsgruppen, vollständige Rückrechnungshistorien und Lohnjournal-Nachweise. Software ohne GPLA-Exportfunktion macht Prüfungen extrem aufwändig.

08

Datenschutz (DSGVO und DSG)

Personalakten und Lohnkonten unterliegen der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz. Lohnkonten sind 7 Jahre aufzubewahren. Zugriffsrechte, Speicherorte und Löschfristen müssen dokumentiert sein.

Kosten und TCO

Was kostet HR Software für österreichische KMU?

Die Kosten hängen stark von Unternehmensgröße, Modulumfang und Deployment-Modell ab. Versteckte Kosten (KV-Datenbankgebühren, ELDA-Zertifizierung, Schulungen) erhöhen den TCO typischerweise um 15 bis 25 %.

Unternehmensgröße Typische Kosten/Monat Anmerkungen
10 bis 50 Mitarbeitende 3 bis 8 EUR pro MA Kernfunktionen Payroll, ELDA, Personalakte. Implementierungskosten: 5.000 bis 10.000 EUR.
50 bis 250 Mitarbeitende 6 bis 15 EUR pro MA Inkl. Zeiterfassung, ESS, KV-Updates, BMSVG. Implementierung: 10.000 bis 20.000 EUR.
250 bis 1.000 Mitarbeitende Auf Anfrage Enterprise-Features, SLA, BPO-Option. Implementierungskosten projektspezifisch.
Preismodelle im Vergleich

Lizenz vs. SaaS

BMD verrechnet nach Modulen und Usern (jährliche Lizenz plus Wartung). Infoniqa ONE und Sage DPW berechnen monatlich pro Mitarbeiter. Für 50 Mitarbeitende liegen Implementierungskosten typischerweise bei 5.000 bis 20.000 EUR je nach Altsystem.

Versteckte Kosten

Was oft fehlt im Angebot

Jährlicher KV-Datenbankzugang (HGKV), ELDA-Zertifizierungsgebühren und Schulungskosten kommen zum Basispreis hinzu. Bei Systemwechsel von BMD oder RZL: Datenkonvertierung ist zeitaufwändig und erfordert oft externe Berater.

Implementierung

4 bis 10 Wochen Einführung

ELDA-Einrichtung, KV-Konfiguration und Datenmigration dauern in der Regel 4 bis 10 Wochen. Budget für externe Implementierungspartner einplanen. Lohnkonten-Migration aus dem Altsystem ist gesetzlich zu dokumentieren.

Auswahlprozess

HR Software Österreich auswählen: 6 Schritte

Die Auswahl österreichischer Payroll-Software unterscheidet sich von deutschen Projekten. ELDA-Zertifizierung, KV-Demo und §67-Testabrechnung sind Pflichtschritte vor der Kaufentscheidung.

01

Anforderungen dokumentieren

KV-Pflicht prüfen (Branche, Gewerkschaft), BUAK-Pflicht prüfen (Baubereich), BMSVG-Pflicht prüfen (alle seit 2003), bestehende Lohnverrechnungslösung und Kanzlei-Software inventarisieren. Steuerberater frühzeitig einbinden.

02

ELDA-Zertifizierung prüfen

Nur Software evaluieren, die eine valide ELDA-Zertifizierung nachweist. Die Liste zertifizierter Software ist beim ELDA-Portal der ÖGK einsehbar. Ohne Zertifizierung sind keine validen SV-Meldungen möglich.

03

KV-Demo anfordern

Den eigenen Kollektivvertrag im Demo-System konfigurieren lassen. §67-EStG-Staffelung, Sonderzahlungen, Überstunden und Urlaubsansprüche prüfen. Nur konkrete Demos mit echten KV-Daten geben Aufschluss.

04

§67-Testabrechnung und GPLA-Export

Eine Probabrechnung mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erstellen und die Jahressechstelberechnung gegen manuelle Kalkulation prüfen. GPLA-Export anfordern und Formatkompatibilität mit Finanzamt bestätigen.

05

Kanzlei-Schnittstelle klären

Wenn der Steuerberater BMD oder RZL nutzt, Schnittstellenformat (ASCII, BMD-Export, DATEV) mit Kanzlei abstimmen. Bei vollständiger Inhouse-Lohnverrechnung entfällt dieser Schritt. Datenaustauschformat vorab testen.

06

Implementierungspartner und Migration planen

Zertifizierte Partner der Anbieter übernehmen Datenmigration, ELDA-Einrichtung und Schulung. Budget 20 bis 60 Beratertage je nach Unternehmensgröße einplanen. Lohnkonten-Migration aus dem Altsystem ist gesetzlich zu dokumentieren.

FAQ

Häufige Fragen zu HR Software Österreich

12 Fragen, die österreichische Unternehmen bei der Software-Auswahl stellen, mit vollständigen, eigenständigen Antworten.

Was ist ELDA und welche HR-Software ist ELDA-zertifiziert?

ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ist das Portal der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Sozialversicherungsmeldungen. Arbeitgeber übermitteln darüber Anmeldungen, Abmeldungen, monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) und den jährlichen Lohnzettel L16. Zertifizierte Lohnverrechnungssoftware bindet ELDA direkt ein. BMD NTCS, Infoniqa ONE und Sage DPW sind ELDA-zertifiziert. Internationale Lösungen wie Personio oder Workday binden für Österreich in der Regel einen lokalen Payroll-Dienstleister ein, der seinerseits ELDA-zertifiziert ist.

Was ist die mBGM und welche Fristen gelten?

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) enthält Gehalts- und Lohndaten für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Im Selbstabrechnerverfahren (die meisten österreichischen Unternehmen) ist sie bis zum 15. des Folgemonats einzureichen. Im Beitragsvorschreibeverfahren (häufig bei kleinen Betrieben) gilt der 7. des Folgemonats. Lohnverrechnungssoftware erstellt und übermittelt die mBGM automatisch nach Abschluss der monatlichen Abrechnung.

Wie funktioniert die §67-EStG-Sonderzahlungslogik genau?

§67 EStG 1988 sieht eine Steuerbegünstigung für Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) innerhalb des Jahressechstels vor. Die Staffelung 2026: Die ersten 620 EUR sind steuerfrei; die nächsten 24.380 EUR werden mit 6 % versteuert; von 25.001 bis 50.000 EUR gelten 27 %; von 50.001 bis 83.333 EUR 35,75 %. Beträge über das Jahressechstel hinaus werden wie laufende Bezüge voll versteuert. Österreichische Lohnverrechnungssoftware berechnet das Jahressechstel automatisch auf Basis der regulären Jahresbezüge und ordnet Sonderzahlungen korrekt den Steuerstufen zu.

Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung Alt und Abfertigung Neu (BMSVG)?

Die "Abfertigung Alt" galt für Arbeitnehmer mit Dienstbeginn vor dem 1. Jänner 2003: Der Arbeitgeber musste bei Kündigung eine einmalige Abfertigung aus eigenen Mitteln auszahlen (bis zu 12 Monatsentgelte). Die "Abfertigung Neu" nach BMSVG gilt für alle ab 2003: Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttobezugs an eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Bei Beendigung kann der Arbeitnehmer das angesparte Kapital mitnehmen. Lohnverrechnungssoftware muss beide Systeme parallel verwalten können, da Betriebe oft noch Mitarbeitende aus beiden Regimen beschäftigen.

Was ist die GPLA und wie unterstützt Software dabei?

Die Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) ist eine kombinierte Betriebsprüfung durch ÖGK, Finanzamt und BMSVG. Prüfer fordern strukturierte Exports: Lohnkonten nach SV-Beitragsgruppen, vollständige Rückrechnungshistorien, Nachweise für §67-EStG-Zuordnungen und KV-Anwendungen. Österreichische Lohnverrechnungssoftware wie BMD, Infoniqa und Sage DPW erzeugt GPLA-konforme Exports direkt aus dem System. Unternehmen ohne strukturierte Payroll-Software verbringen durchschnittlich erheblich mehr Zeit mit GPLA-Vorbereitung.

Deckt die Software Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe ab?

Ja, vollständige österreichische Lohnverrechnungssoftware berechnet monatlich automatisch die Kommunalsteuer (3 % der Bruttolöhne, abzuführen ans Gemeindeamt der Betriebsstätte) und in Wien die Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer). Da die Kommunalsteuer je nach Gemeinde an unterschiedliche Stellen abzuführen ist, müssen Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden die jeweilige Zuständigkeit konfigurieren.

Welche HR-Software eignet sich für Bauunternehmen in Österreich?

Bauunternehmen unterliegen dem BUAG und müssen BUAK-Meldungen erstellen, Urlaubsentgelt korrekt verwalten und Schlechtwetterstunden erfassen. BMD NTCS und Infoniqa ONE verfügen über dedizierte BUAK-Module. Sage DPW bietet ebenfalls BUAK-Unterstützung. Standardlösungen ohne Baubranchenspezialisierung (wie Personio) erfordern manuelle BUAK-Meldungen.

Wie viele Kollektivverträge gibt es und wie aktualisiert Software diese?

In Österreich sind rund 850 Kollektivverträge aktiv (WKO-KV-Portal, 2025). Fast alle unselbständig Beschäftigten unterliegen einem KV. Lohnverrechnungssoftware bezieht KV-Daten über die HGKV-Schnittstelle (Heureka-Kollektivvertragsschnittstelle), die Updates automatisch liefert, sobald sich ein KV ändert. Ohne diese Schnittstelle müssen KV-Anpassungen manuell eingepflegt werden, was bei über 100 KV-Runden pro Jahr erheblichen Aufwand bedeutet.

Kann ich Personio oder Workday für österreichische Lohnverrechnung nutzen?

Personio ist primär ein Core-HR-Tool ohne native österreichische Payroll-Compliance. Workday bietet für Österreich keine native ELDA-Integration. Beide können durch Payroll-Partnerlösungen ergänzt werden. Für Unternehmen, die ausschließlich österreichische Mitarbeitende verwalten, ist eine spezialisierte Lohnverrechnungslösung (BMD, Infoniqa, Sage DPW) effizienter. Sinnvoll ist die Kombination dann, wenn Core-HR-Prozesse (Recruiting, Performance, Onboarding) in Personio oder Workday abgewickelt werden und Payroll an einen österreichischen Spezialisten angebunden ist.

Was kostet HR Software für österreichische KMU?

Die Kosten liegen je nach Funktionsumfang bei 3 bis 15 EUR pro Mitarbeiter und Monat. Reine Lohnverrechnungslösungen sind günstiger, komplette HCM-Suiten teurer. Implementierungskosten für ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden liegen bei 5.000 bis 20.000 EUR je nach Altsystem und Datenmigration. Dazu kommen jährliche KV-Datenbankgebühren und Schulungskosten.

Was passiert, wenn mein Steuerberater BMD nutzt und ich eine andere Software einführe?

Die meisten österreichischen Steuerkanzleien nutzen BMD NTCS oder RZL. Wenn ein Unternehmen eine andere Software einführt, gibt es drei Wege: Erstens kann eine Schnittstelle zwischen Unternehmens-HR-System und Kanzleisoftware konfiguriert werden (ASCII-Export, BMD-Dateiformat oder DATEV-Schnittstelle). Zweitens kann das Unternehmen die Lohnverrechnung vollständig inhouse übernehmen und die Kanzlei nur noch für steuerliche Beratung nutzen. Drittens kann auf einen Payroll-Dienstleister (z. B. Infoniqa BPO, ADP Österreich) gewechselt werden, der die Kanzlei für Lohnverrechnungszwecke ersetzt. Bei Systemwechsel ist die Datenmigration gesetzlich vorgeschrieben (Lohnkonten: 7 Jahre Aufbewahrungspflicht).

Welche österreichischen Besonderheiten gelten, wenn ich auch Mitarbeiter in Deutschland habe?

Cross-border-Payroll (AT und DE parallel) erfordert zwei vollständig getrennte Systeme oder eine DACH-fähige Plattform. Die SV-Systeme (ELDA in AT, DEÜV/sv.net in DE), die KV-Systeme, die Steuergesetze (§67 EStG AT vs. §34 EStG DE) und die Meldeverfahren sind grundverschieden. Infoniqa ONE deckt DACH-Payroll in einer Plattform ab. BMD ist primär auf Österreich fokussiert. Bei wenigen deutschen Mitarbeitenden empfiehlt sich ein deutscher Payroll-Dienstleister für die DE-Gehaltsabrechnung, der via Schnittstelle ans HR-Kernsystem angebunden ist.

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