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DEÜV und Lohnsteuer: HR-Software für rechtssichere Entgeltabrechnung 2026

DEÜV-konforme Entgeltabrechnung ist für Arbeitgeber in Deutschland 2026 komplexer denn je. Die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) verpflichtet jeden Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen. Neu 2026: verpflichtende Zusammenfassungsmeldungen (Abgabegrund 40), proaktive Krankengeldbezugsmitteilungen (Abgabegrund 62) und ein neues Stornierungsverfahren (Abgabegrund 88). Eine ITSG-zertifizierte Lohnabrechnung-Software übernimmt all diese Pflichten automatisch.

30+
Meldegründe in der DEÜV, automatisch von zertifizierter Software verwaltet (Deutsche Rentenversicherung, 2026)
25.000
Euro Bußgeld droht bei fahrlässig falschen oder unterlassenen DEÜV-Meldungen (§111 SGB IV)
10.
des Folgemonats: Frist für die Lohnsteueranmeldung; Verspätung kostet mindestens 25 Euro pro Monat
73 Mio.
SV-Meldungen jährlich in Deutschland (Deutsche Rentenversicherung, Statistikband 2025)
DEÜV 2026 ELSTER-Pflicht ITSG-Zertifikat Sofortmeldung Lohnsteuer GKV-Meldungen eAU EEL v13
Herausforderung Compliance

Warum manuelle Lohnabrechnung 2026 nicht mehr ausreicht

Probleme ohne integrierte Software

Arbeitgeber ohne zertifizierte Software stehen vor einem wachsenden Regelwerk. Allein die DEÜV kennt 2026 über 30 Meldegründe, von der simplen Anmeldung eines neuen Mitarbeiters bis zur differenzierten Kinderkrankengeld-Meldung bei stationärer Mitaufnahme. Jede Meldung erfordert spezifische Datensatzschlüssel, den korrekten 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010, aktuelle Beitragsgruppen und die gültige Betriebsnummer.

Fehler in diesen Feldern lösen Prüfroutinen der Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung aus; im schlimmsten Fall folgt eine SV-Betriebsprüfung nach §28p SGB IV mit rückwirkenden Beitragsnachforderungen.

Zusätzlich kamen 2026 neue Pflichten dazu: Die A1-Bescheinigung für entsandte Mitarbeiter ins EU-Ausland ist ausschließlich digital über das SV-Meldeportal zu beantragen. Die neue EEL-Datensatzversion 13 gilt ab 2026 verpflichtend für alle zertifizierten Lohnsysteme und verändert die digitale Übermittlung von Entgeltbescheinigungen.

Was funktioniert mit zertifizierter Software

Eine ITSG-zertifizierte Lohnabrechnung-Software liest Stammdaten einmalig ein und erzeugt daraus automatisch alle erforderlichen DEÜV-Meldungen, prüft die Fristen und überträgt verschlüsselt über das GKV-Netz. Gleichzeitig berechnet sie die Lohnsteuer nach aktuellem Tarif, erkennt den richtigen Anmeldezeitraum und erstellt die ELSTER-Datei für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt.

Die Integration der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erspart den manuellen Abruf: Die Software holt die AU-Daten direkt aus dem GKV-Netz und bucht sie in die Abrechnung ein.

SV-Betriebsprüfungen nach §28p SGB IV und Lohnsteueraußenprüfungen nach §42f EStG werden durch lückenlose, GoBD-konforme Protokolle aller Meldungen und Übertragungen wesentlich einfacher bestanden.

Laut der Deutschen Rentenversicherung (Statistikband 2025) führen Arbeitgeber in Deutschland pro Jahr rund 73 Millionen SV-Meldungen durch. Über 65 Prozent davon werden durch zertifizierte Lohnabrechnung-Software automatisch generiert und übermittelt. Die manuelle Nachbearbeitung fehlerhafter Meldungen kostet ein KMU mit 50 Mitarbeitern im Schnitt über 40 Stunden pro Jahr (Bitkom Research, 2024).

Software-Vergleich

DEÜV- und ELSTER-Software im Direktvergleich 2026

Alle aufgeführten Anbieter verfügen über ein gültiges GKV-Zertifikat der ITSG und unterstützen EEL-Datensatzversion 13. Preisangaben sind Richtwerte (Stand: August 2026).

Anbieter ITSG-Zertifikat DEÜV automatisch ELSTER eAU-Abruf EEL v13 Zielgruppe Preis ab
DATEV Lohn und GehaltMarktführer via Steuerberater KMU / Steuerbüro auf Anfrage
Sage PayrollCloud-Lösung für KMU KMU 1–200 MA ab ca. 10 €/MA
Lexware Lohn & GehaltDesktop, GoBD-konform KMU bis 50 MA ab 12,90 €/Monat
Personio PayrollIntegrierte HR-Payroll-Plattform KMU 10–500 MA ab 13 €/MA + HR
edlohnSpeziallösung für Lohnbüros Lohnbüros, KMU ab 39 €/Monat
SP_DataMittelstandslösung 2026 Mittelstand auf Anfrage
Anbieter im Detail

Die drei führenden Lösungen für DEÜV und Lohnsteuer im Profil

DATEV Lohn und Gehalt

Gegründet 1966, Nürnberg, Genossenschaft

DATEV ist der unangefochtene Marktführer für Lohnabrechnung in Deutschland. Über 40.000 Steuerberaterkanzleien nutzen DATEV Lohn und Gehalt für die Abrechnung ihrer Mandanten. Die Software unterstützt alle DEÜV-Meldegründe inkl. der 2026-Änderungen (Abgabegründe 40, 62, 72, 73, 88), verarbeitet eAU-Daten direkt aus dem GKV-Netz und überträgt Lohnsteueranmeldungen per ELSTER-Integration.

Ein besonderes Merkmal ist die nahtlose Verzahnung mit der DATEV-Buchführungssoftware: Jede Lohnbuchung fließt automatisch in die Finanzbuchhaltung. Direktlizenzen für Arbeitgeber ohne Steuerberater sind als DATEV Lohn und Gehalt compact verfügbar.

Stärken: Vollständige DEÜV-Automatisierung inkl. EEL v13, ELSTER-zertifiziert, größtes Supportnetzwerk Deutschlands, GoBD-konform, mandantenfähig.

Sage Payroll

Gegründet 1981, Newcastle; Deutschland-Sitz Frankfurt

Sage bietet mit Sage Payroll eine vollständige Lohnabrechnung-Lösung für KMU von 1 bis ca. 200 Mitarbeitern. Die Cloud-Lösung übernimmt DEÜV-Meldungen, ELSTER-Anmeldungen, eAU-Abruf und EEL-v13-Übermittlung vollautomatisch.

Der integrierte Abrechnungsassistent führt Buchhalter ohne Spezialwissen Schritt für Schritt durch die monatliche Abrechnung und warnt bei Fristversäumnissen. Sage Payroll lässt sich mit Sage HR oder externer HR-Software über offene APIs verbinden.

Stärken: Benutzerfreundlich, Cloud-basiert, skalierbar, lückenlose DEÜV- und ELSTER-Automatisierung, DATEV-Exportschnittstelle verfügbar.

Personio Payroll

Gegründet 2015, München; 15.000+ Unternehmenskunden in Europa

Personio hat sich als integrierte HR-Plattform etabliert, die Personalverwaltung und Lohnabrechnung in einem System vereint. Die Payroll-Erweiterung ist ITSG-zertifiziert und übernimmt DEÜV-Meldungen, eAU-Abruf und ELSTER-Übermittlung direkt aus dem HR-System ohne Datenexport.

Der entscheidende Vorteil: Neue Mitarbeiter, Gehaltsänderungen oder Abgänge, einmal im HR-System erfasst, lösen automatisch die DEÜV-Meldung aus. Keine manuelle Datenübergabe, kein doppeltes Erfassen.

Stärken: ITSG-zertifiziert, nahtlose HR-Payroll-Integration, eAU direkt aus GKV-Netz, EEL v13, DSGVO-konformer EU-Serverbetrieb (ISO 27001).
Kernfunktionen

Diese 6 Funktionen muss Ihre DEÜV-Software beherrschen

01 — DEÜV-Assistent

DEÜV-Meldungsassistent

Automatische Erkennung des richtigen Meldegrundes (10, 20, 30, 40, 50, 51, 52, 53, 62, 72, 73, 88 u.a.) anhand von HR-Events. Validierung aller Pflichtfelder: 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel nach KldB 2010, korrekte Beitragsgruppe und Personengruppe vor Übermittlung. Protokollierung jeder gesendeten Meldung mit Zeitstempel und Eingangsbestätigung.

02 — ELSTER

ELSTER-Integration

Automatische Berechnung des Anmeldezeitraums: monatlich bei Vorjahreslohnsteuer über 5.000 Euro, vierteljährlich bei 1.080 bis 5.000 Euro, jährlich bis 1.080 Euro. Erstellung und ELSTER-konforme Übermittlung der Lohnsteueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats. Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung werden automatisch berücksichtigt.

03 — ITSG-Zertifikat

ITSG/GKV-Zertifikatsmanagement

Verwaltung des digitalen GKV-Zertifikats für die verschlüsselte Kommunikation mit allen Krankenkassen. Automatische Erinnerung zur jährlichen Erneuerung. Sichere Übermittlung aller DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise und eAU-Daten über das GKV-Netz sowie EEL-Datensätze in der aktuellen Version 13.

04 — eAU

eAU-Abruf und Verarbeitung

Direktabruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem GKV-Netz auf Knopfdruck. Automatische Einbuchung in die Abrechnung, Auslösung von DEÜV-Unterbrechungsmeldungen bei Krankengeldbezug über 6 Wochen. Integration des neuen proaktiven Krankengeldbezugsendes (Abgabegrund 62 ab 2026): Die Krankenkasse meldet das Ende proaktiv; die Software verarbeitet das Signal und schließt die Unterbrechung.

05 — SV-Beitragsrechner

Sozialversicherungs-Beitragsrechner

Automatische Berechnung aller SV-Beiträge 2026: KV 14,60% plus Zusatzbeitrag (GKV-Durchschnitt 2,90%), PV 3,60% (Kinderlosenzuschlag 0,60% auf AN-Seite; je Kind unter 25: 0,25% Abzug ab dem zweiten Kind), RV 18,60%, ALV 2,60%. BBG KV/PV: 69.750 Euro/Jahr; RV/ALV: 101.400 Euro/Jahr. Versicherungspflichtgrenze KV: 73.800 Euro/Jahr (6.150 Euro/Monat).

06 — GoBD-Archiv

GoBD-konforme Archivierung

Revisionssichere Speicherung aller Lohnabrechnungen, DEÜV-Meldungen, ELSTER-Protokolle und Beitragsnachweise mit unveränderlichem Zeitstempel. Export für Lohnsteueraußenprüfungen (§42f EStG) und SV-Betriebsprüfungen (§28p SGB IV) auf Knopfdruck. Aufbewahrungsfristen automatisch überwacht: Lohnunterlagen 6 Jahre, Buchungsbelege 10 Jahre.

Systemlandschaft

DEÜV-Software im Zusammenspiel mit bestehenden Systemen

DATEV-Schnittstelle

Fast jede Lohnabrechnung-Software bietet heute einen DATEV-Export. Lohnbuchungen fließen automatisch in die Finanzbuchhaltung des Steuerberaters. Für Mandanten einer DATEV-Kanzlei genügt der DATEV-Exportfilter in der HR-Software; das DATEV-Lohnbüro übernimmt dann DEÜV und ELSTER.

HR-Software-Anbindung

Je stärker HR- und Lohnabrechnung integriert sind, desto weniger Doppeleingaben entstehen. Ein Gehaltserhöhungs-Workflow im HR-System sollte ohne CSV-Export direkt in der Lohnabrechnung landen und die DEÜV-Ummeldung auslösen. Systembrüche zwischen separaten Systemen sind eine der häufigsten Fehlerquellen.

Zeiterfassung

Pflicht- und übertragungsrelevante Lohnbestandteile wie Überstunden, Nacht- und Feiertagszuschläge entstehen in der Zeiterfassung. Eine direkte API-Anbindung reduziert Fehlerquoten erheblich. Elektronische Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland seit dem BAG-Urteil 2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend.

DRV / SV-Meldeportal

Die Deutsche Rentenversicherung ist Empfängerin aller DEÜV-Meldungen über das Clearingverfahren. Über das SV-Meldeportal (sv.de) können A1-Bescheinigungen digital beantragt und Betriebsnummern verwaltet werden. Zertifizierte Software ist direkt an das DRV-Netz angebunden.

Rechtliche Anforderungen

DEÜV und Lohnsteuer: Was Arbeitgeber 2026 zwingend beachten müssen

01 — Sofortmeldepflicht

Sofortmeldepflicht in 10 Branchen

In Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Fleischverarbeitung, Logistik und Paketdienst, Personenbeförderung, Forstwirtschaft, Schaustellerei, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Messebau muss die DEÜV-Anmeldung vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Gerät die Meldung zu spät, droht neben dem Bußgeld aus §111 SGB IV auch der Verdacht auf Schwarzarbeit mit strafrechtlichen Konsequenzen.

02 — Jahresmeldung

DEÜV-Jahresmeldung bis 15. Februar

Für jeden sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer muss bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Jahresmeldung (Abgabegrund 50) mit dem beitragspflichtigen Entgelt übermittelt werden. Parallel ist bis zum 16. Februar die UV-Jahresmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft zu erstatten.

03 — Minijob / Midijob

Minijob und Midijob 2026

Mindestlohn seit 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde. Geringfügigkeitsgrenze: 603 Euro monatlich (2025: 556 Euro, 2024: 538 Euro). Midijob-Bereich: 603,01 bis 2.000 Euro monatlich mit gleitender Beitragsberechnung. Überschreitet ein Minijobber die Grenze dauerhaft, wechselt er in die Sozialversicherungspflicht; DEÜV-Um- und Anmeldung sind zwingend.

04 — SV-Betriebsprüfung

SV-Betriebsprüfung nach §28p SGB IV

Die Deutsche Rentenversicherung prüft jeden Arbeitgeber alle vier Jahre. Häufige Beanstandungsfelder: falsche Beitragsgruppen, fehlende Sofortmeldungen, nicht gemeldete Unterbrechungen und fehlerhafte Tätigkeitsschlüssel. Rückwirkende Beitragsnachforderungen bis zu vier Jahre möglich; bei Vorsatz gilt die dreißigjährige Verjährungsfrist (§25 SGB IV).

05 — Neue DEÜV-Regeln 2026

Neue DEÜV-Abgabegründe und EEL v13

Neu 2026: Abgabegrund 40 (unständig Beschäftigte), 62 (proaktive Krankenkassenmitteilung Krankengeldbezugsende), 72 und 73 (Kinderkrankengeld stationär), 88 (Stornierung ohne ursprünglichen Datensatz). Gleichzeitig wurde EEL-Datensatzversion 13 verpflichtend für alle ITSG-zertifizierten Systeme.

06 — Lohnsteueraußenprüfung

Lohnsteueraußenprüfung (§42f EStG)

Das Finanzamt kann die Lohnsteuerunterlagen der letzten vier Jahre prüfen. Prüfungsgegenstand: Korrektheit der Lohnsteuertarife, Behandlung steuerfreier Gehaltsbestandteile (Fahrtkosten, Mahlzeiten, Jobticket), Kirchensteuerberechnung und Anwendung von Freibeträgen. GoBD-konforme Protokollierung aller Abrechnungen ist die wichtigste Schutzmaßnahme.

Kostenübersicht

DEÜV-Software: Was Entgeltabrechnung wirklich kostet

Unternehmensgrösse Mitarbeiter Kosten pro Monat Empfehlung Hinweis
Kleinbetrieb bis 20 MA 10 – 30 €/Monat Lexware Lohn & Gehalt, Sage Payroll Eigenabrechnung amortisiert sich ab ca. 10 Mitarbeitern gegenüber dem Steuerberater (15–25 €/MA/Monat beim Steuerbüro)
Mittelstand 20 – 250 MA 8 – 15 €/MA/Monat Personio Payroll, SP_Data, Sage Payroll Jede falsche DEÜV-Meldung kostet im Schnitt 4–6 Stunden Nacharbeitsaufwand; bei 200 MA entstehen ohne Automatisierung schnell 30–50 Fehler pro Jahr
Grossunternehmen über 250 MA individuell SAP HR, P&I LOGA, rexx Systems Implementierung, Datenmigration und Schulungen typischerweise 50.000–200.000 Euro einmalig; Betriebsprüfungsexport auf Knopfdruck ist entscheidend
So wählen Sie richtig

In 6 Schritten zur richtigen DEÜV- und Lohnsteuer-Software

01

Betriebsprüfungsrisiko einschätzen

Inventarisieren Sie, wie viele DEÜV-Meldungen Ihr Unternehmen pro Jahr erzeugt, welche Branchen-Sonderpflichten (Sofortmeldung) gelten und ob Minijobber, Midijobber oder entsandte Mitarbeiter im System sein müssen. Prüfen Sie auch, ob Beschäftigte die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro pro Jahr überschreiten.

02

ITSG-Zertifikat verifizieren

Prüfen Sie aktiv, ob die Software ein aktuelles GKV-Zertifikat der ITSG trägt. Das Zertifikat muss jährlich erneuert werden; eine Software mit abgelaufenem Zertifikat überträgt keine Meldungen mehr. Zertifizierte Produkte sind unter www.itsg.de öffentlich einsehbar.

03

ELSTER-Kompatibilität prüfen

Nicht jede Software bietet eine vollintegrierte ELSTER-Schnittstelle. Manche Anbieter exportieren nur eine Datei, die Sie manuell über elster.de hochladen müssen. Für effiziente Abläufe benötigen Sie eine Software, die direkt und automatisch an ELSTER überträgt, Quittungen speichert und Fristen verwaltet.

04

Integrationsbedarf klären

Definieren Sie, welche Vor- und Nachsysteme angebunden werden müssen: HR-Software (Personaldaten, Verträge), Zeiterfassung (Stunden, Zuschläge), DATEV oder Buchhaltungssoftware (Lohnbuchungen). Je weniger manuelle Datenübergaben, desto geringer das Fehlerrisiko bei DEÜV-Meldungen.

05

Datenschutz und GoBD prüfen

Lohnabrechnung-Software verarbeitet besonders sensible Daten (Gehalt, Krankheitszeiten, Kirchenzugehörigkeit). Achten Sie auf DSGVO-konformen Serverbetrieb in Deutschland oder der EU, ISO-27001-Zertifizierung und GoBD-konforme Archivierung. Der Audit-Trail ist bei Lohnsteuerprüfungen nach §42f EStG und SV-Betriebsprüfungen nach §28p SGB IV essenziell.

06

Pilotbetrieb und Schulung

Führen Sie die neue Software parallel zum bestehenden System für mindestens einen Monatslauf ein. Prüfen Sie, ob alle DEÜV-Meldungen korrekt erzeugt und quittiert werden, ob die ELSTER-Anmeldung übermittelt wird und ob eAU-Daten korrekt aus dem GKV-Netz abgerufen werden. Erst nach erfolgreicher Parallelphase vollständig umsteigen.

Häufige Fragen

DEÜV und Lohnsteuer: Fragen und Antworten

Was ist die DEÜV und wer ist meldepflichtig?
Die DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) regelt, wie Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen für ihre Beschäftigten elektronisch übermitteln müssen. Meldepflichtig sind alle Arbeitgeber mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobs) sind meldepflichtig, allerdings gegenüber der Minijob-Zentrale, nicht gegenüber der Krankenkasse. Die Meldungen gehen über Kassen-Clearingstellen an die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit.
Welche DEÜV-Meldungen muss ich als Arbeitgeber abgeben?
Die wichtigsten Meldungsarten sind: Anmeldung (Abgabegrund 10) bei Beschäftigungsbeginn, Abmeldung (30) bei Beschäftigungsende, Jahresmeldung (50) bis 15. Februar, Sofortmeldung (20) in meldepflichtigen Branchen sowie Unterbrechungsmeldungen (51 bei Krankheit, 52 bei Elternzeit, 53 bei unbezahltem Urlaub über einen Monat). 2026 neu hinzu kamen: Abgabegrund 40 (verpflichtende Zusammenfassung für unständig Beschäftigte), 62 (proaktive Krankengeldbezugsende-Mitteilung der Kasse), 72 und 73 (Kinderkrankengeld stationär) sowie 88 (Stornierung).
Wann muss ich die Lohnsteueranmeldung abgeben?
Die Häufigkeit richtet sich nach der Lohnsteuer, die im Vorjahr einbehalten wurde. Lag diese über 5.000 Euro, melden Sie monatlich. Zwischen 1.080 Euro und 5.000 Euro gilt vierteljährliche Abgabe. Bis 1.080 Euro reicht die jährliche Anmeldung. Die Frist ist jeweils der 10. des auf den Anmeldezeitraum folgenden Monats. Fällt der 10. auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag. Bei Überweisung gibt es eine dreitägige Schonfrist.
Was bedeutet ITSG-Zertifikat für Lohnabrechnung-Software?
Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) vergibt ein digitales GKV-Zertifikat an Lohnabrechnung-Software, die die technischen Anforderungen für die verschlüsselte Kommunikation mit Krankenkassen erfüllt. Ohne dieses Zertifikat kann keine Software DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise oder eAU-Daten über das GKV-Netz übertragen. Das Zertifikat muss jährlich erneuert werden. Zertifizierte Produkte sind unter www.itsg.de einsehbar.
Was ist die Sofortmeldepflicht und welche Branchen sind betroffen?
In zehn Wirtschaftsbereichen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko muss die DEÜV-Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag erfolgen: Baugewerbe, Gastronomie, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Logistik und Paketdienstleistungen, Personenbeförderung, Forstwirtschaft, Schaustellergewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Messebau. Die Sofortmeldung enthält Name, Adresse, Versicherungsnummer und Beschäftigungsbeginn. Eine verspätete Sofortmeldung kann als Indiz für Schwarzarbeit gewertet werden.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Der allgemeine KV-Beitragssatz liegt 2026 bei 14,60 Prozent, plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (GKV-Durchschnitt: 2,90 Prozent). Der PV-Beitragssatz beträgt 3,60 Prozent. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,60 Prozent ausschließlich auf Arbeitnehmerseite; ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren gibt es je 0,25 Prozent Abzug. RV: 18,60 Prozent. ALV: 2,60 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge je zur Hälfte. Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 69.750 Euro pro Jahr; RV/ALV: 101.400 Euro pro Jahr. Versicherungspflichtgrenze KV: 73.800 Euro pro Jahr.
Was passiert, wenn DEÜV-Meldungen falsch oder verspätet sind?
Bei fahrlässig falschen oder nicht rechtzeitig abgegebenen DEÜV-Meldungen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro (§111 SGB IV). Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend bis zu vier Jahre nachgefordert werden. Bei der vierjährlichen SV-Betriebsprüfung nach §28p SGB IV werden Meldungshistorien systematisch geprüft. Bei Schwarzarbeits-Verdacht können Strafanzeigen folgen, in schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe (§266a StGB).
Was passiert, wenn ein Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet?
Überschreitet ein Minijobber die Grenze von 603 Euro monatlich dauerhaft (nicht nur vorübergehend), tritt automatisch Sozialversicherungspflicht ein. Der Arbeitgeber muss dann eine DEÜV-Abmeldung als Minijobber und zeitgleich eine DEÜV-Anmeldung als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter vornehmen. Versäumt der Arbeitgeber diese Ummeldung, können Beiträge rückwirkend geltend gemacht werden. Für Sofortmeldebranchen gilt: die neue Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag im neuen Status erfolgen.
Was ist DTA EEL und was ist in der Datensatzversion 13 neu?
DTA EEL steht für die digitale Übermittlung von Arbeitgeberauskünften und Entgeltbescheinigungen an die Krankenkassen, zum Beispiel für Krankengeld-, Mutterschaftsgeld- oder Elterngeldanträge. Die ab 2026 verpflichtende Datensatzversion 13 erweitert das Verfahren um neue Datenfelder und die Anbindung an die proaktiven Mitteilungen der Kassen (Abgabegrund 62). Alle ITSG-zertifizierten Lohnabrechnung-Systeme müssen EEL v13 unterstützen; andernfalls kann die Zertifizierung entzogen werden.
Kann ich DEÜV-Meldungen auch manuell über das SV-Meldeportal abgeben?
Ja, das SV-Meldeportal (sv.de) bietet Arbeitgebern eine kostenfreie Möglichkeit zur manuellen Meldung ohne spezielle Software. Das ist für Kleinstbetriebe mit sehr wenigen Mitarbeitern und seltenen Meldungen eine Option. Sobald jedoch regelmäßige Abrechnungen, Fristen-Management und eAU-Abruf hinzukommen, ist die Investition in ITSG-zertifizierte Software deutlich effizienter. Das Risiko von Schlüsselfehlern (falscher 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel, falsche Beitragsgruppe) ist bei manueller Eingabe erheblich höher.
Was unterscheidet DATEV Lohn und Gehalt von anderen Anbietern?
DATEV ist typischerweise nicht direkt als Software für Arbeitgeber erhältlich, sondern läuft beim Steuerberater im Mandantenverhältnis. DATEV ist in über 40.000 Steuerberaterkanzleien installiert und de facto der Standard für deutsche KMU. Arbeitgeber, die selbst abrechnen wollen, brauchen eine direkte Eigenlizenz (DATEV Lohn und Gehalt compact) oder wechseln zu Anbietern wie Sage, Lexware oder Personio, die explizit für den Arbeitgeber-Direkteinsatz konzipiert sind.
Welche neuen Regelungen zur Entgeltabrechnung gelten 2026?
2026 brachte mehrere wichtige Änderungen: Der Mindestlohn stieg auf 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich (2025: 556 Euro). Die SV-Beitragsbemessungsgrenze für RV/ALV stieg auf 101.400 Euro pro Jahr. Die A1-Bescheinigung für entsandte Mitarbeiter ist ausschließlich digital zu beantragen. Die EEL-Datensatzversion 13 ist für alle zertifizierten Systeme verpflichtend. Im DEÜV-Meldeverfahren kamen neue Abgabegründe (40, 62, 72, 73, 88) hinzu. Rentner können bis zu 1.767,50 Euro monatlich hinzuverdienen (Flexirente).

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