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HR Software Trends · Entgelttransparenz

Entgelttransparenz Software.
Was HR-Software bis Juni 2027 können muss.

Entgelttransparenz Software berechnet das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2023/970, führt Gehaltsbänder und beantwortet Auskunftsverlangen. Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten berichten nach der Richtlinie erstmals bis 7. Juni 2027 über das Kalenderjahr 2026. Bis zur deutschen Umsetzung gilt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).

  • Für wen: HR, Vergütung, IT und Betriebsrat in Unternehmen ab 100 Beschäftigten im DACH-Raum, die Vergütungs- oder HR-Software auswählen oder nachrüsten.
  • Was die Seite zeigt: Pflichten und Fristen mit Norm, die technischen Anforderungen, acht Anbieter im Auszug, einen Fahrplan bis Juni 2027 und 15 Prüffragen als CSV.
  • Zahl: Die Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026 (Art. 34 Abs. 1). Im Bundestag liegt bisher keine Gesetzesvorlage zur Umsetzung vor (Dokumentationssystem DIP, Stand 24.10.2026).
  • Weiter: Stellenbewertung und Bänder vertieft Vergütungsmanagement und Stellenbewertung, den gesamten Ablauf die HR Software Auswahl.

Zur Anbieter Tabelle ↓

EntgTranspGRichtlinie (EU) 2023/970GehaltsbänderGender Pay GapAuskunftsrecht8 Anbieter im Auszug
7.6.2026
Umsetzungsfrist der Richtlinie abgelaufen, in Deutschland ohne Gesetz (Art. 34 Abs. 1, Stand 24.10.2026)
7.6.2027
Erster Entgeltbericht ab 150 Beschäftigten, mit Daten des Kalenderjahres 2026 (Art. 9 Abs. 2 und 3)
16 %
Unbereinigter Gender Pay Gap in Deutschland 2025, bereinigt 6 % (Destatis, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16.12.2025)
Rechtsstand · 24.10.2026

Software für Entgelttransparenz-Compliance:
Was gilt nach der Frist 2026?

Die Richtlinie (EU) 2023/970, kurz EU-Entgelttransparenzrichtlinie, stammt vom 10. Mai 2023 und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen (Art. 34 Abs. 1). Das ist nicht geschehen. Laut Antwort der Bundesregierung vom 8. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen und klärt noch einzelne Fragen. Im Dokumentationssystem des Bundestages ist bis heute keine Gesetzesvorlage verzeichnet, nur ein Antrag der Fraktion Die Linke vom 8. September 2026, der sie fordert. Für private Arbeitgeber gilt deshalb weiter das Entgelttransparenzgesetz von 2017. Software, die Sie jetzt auswählen, muss beide Ebenen abbilden.

Heute: das EntgTranspG gilt

  • Individueller Auskunftsanspruch nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten (§ 12 Abs. 1), Antwort binnen drei Monaten in Textform (§ 15 Abs. 3).
  • Auskunft zum Vergleichsentgelt als Median, hochgerechnet auf Vollzeit, und zu bis zu zwei Entgeltbestandteilen (§ 10 Abs. 1, § 11 Abs. 3).
  • Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nur für lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten (§ 21 Abs. 1).
  • Keine Pflicht zu Gehaltsspannen in Stellenanzeigen und keine Bußgeldvorschrift im Gesetz.

Nach der Umsetzung: Richtlinie (EU) 2023/970

  • Bewerber erhalten das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist unzulässig (Art. 5 Abs. 1 und 2).
  • Auskunftsrecht ohne Beschäftigtenschwelle, Antwort spätestens nach zwei Monaten, jährlicher Hinweis an alle Beschäftigten (Art. 7 Abs. 3 und 4).
  • Bericht über sieben Kennzahlen zum Entgeltgefälle ab 100 Beschäftigten, gestaffelt ab 7. Juni 2027 (Art. 9).
  • Gemeinsame Entgeltbewertung ab 5 Prozent unbegründetem Unterschied, Geldbußen nach nationalem Recht (Art. 10 und 23).

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970, EntgTranspG, BT-Drucksache 21/7026 vom 8.7.2026, BT-Drucksache 21/7916 vom 8.9.2026, Stand 24.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Pflichten und Fristen · Stand 24.10.2026

Welche Pflichten gelten wann
und für wen?

Die Tabelle trennt geltendes deutsches Recht von den Pflichten der Richtlinie. Die Zeitpunkte der Richtlinie werden in Deutschland erst mit dem Umsetzungsgesetz verbindlich. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen (Art. 1): Der Gesetzgeber darf sie verschärfen, etwa Berichte auch unter 100 Beschäftigten verlangen (Art. 9 Abs. 5), aber nicht unterschreiten.

PflichtWerAb wannQuelle
Auskunft zum VergleichsentgeltEntgTranspG, geltendes RechtBeschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 BeschäftigtenSeit 6.1.2018, Antwort binnen drei Monaten§§ 10, 12 Abs. 1, 15 Abs. 3, 25 Abs. 1 EntgTranspG
Bericht zur Gleichstellung und EntgeltgleichheitEntgTranspG, geltendes RechtLageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 BeschäftigtenSeit 2018, alle drei Jahre, tarifgebunden alle fünf Jahre§§ 21, 22, 25 Abs. 2 EntgTranspG
Betriebliches PrüfverfahrenEntgTranspG, AufforderungPrivate Arbeitgeber mit mehr als 500 BeschäftigtenSeit 2017 als Aufforderung, nicht als Pflicht§ 17 Abs. 1 EntgTranspG
Entgeltinformation für BewerberRichtlinie, Art. 5Alle Arbeitgeber gegenüber StellenbewerbernMit dem deutschen Umsetzungsgesetz, Frist 7.6.2026 verstrichenArt. 5 Abs. 1 bis 3, Art. 34 Abs. 1
Kriterien für Entgelt und EntgeltentwicklungRichtlinie, Art. 6Alle Arbeitgeber, Ausnahme zur Entgeltentwicklung unter 50 Beschäftigten möglichMit dem UmsetzungsgesetzArt. 6 Abs. 1 und 2
Auskunftsrecht der BeschäftigtenRichtlinie, Art. 7Alle Arbeitgeber, die Richtlinie nennt keine SchwelleMit dem Umsetzungsgesetz, Antwort spätestens nach zwei MonatenArt. 7 Abs. 1, 3 und 4
Entgeltbericht jährlichRichtlinie, Art. 9Arbeitgeber mit 250 oder mehr BeschäftigtenErstmals bis 7.6.2027 für das Kalenderjahr 2026, danach jährlichArt. 9 Abs. 1 und 2
Entgeltbericht alle drei JahreRichtlinie, Art. 9Arbeitgeber mit 150 bis 249 BeschäftigtenErstmals bis 7.6.2027, danach alle drei JahreArt. 9 Abs. 3
Entgeltbericht ab 100 BeschäftigtenRichtlinie, Art. 9Arbeitgeber mit 100 bis 149 BeschäftigtenErstmals bis 7.6.2031, danach alle drei JahreArt. 9 Abs. 4
Gemeinsame EntgeltbewertungRichtlinie, Art. 10Berichtspflichtige Arbeitgeber mit mindestens 5 Prozent Unterschied in einer GruppeWenn der Unterschied nicht gerechtfertigt und nach sechs Monaten nicht korrigiert istArt. 10 Abs. 1
Sanktionen und GeldbußenRichtlinie, Art. 23Legt der deutsche Gesetzgeber für alle Arbeitgeber festMit dem Umsetzungsgesetz, Höhe noch offenArt. 23 Abs. 1, 2 und 4

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970, ABl. L 132 vom 17.5.2023, EntgTranspG § 12, § 15, § 21, Stand 24.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Anforderungen an die Software

Entgelttransparenzgesetz Software:
Was muss sie technisch leisten?

Entgelttransparenz-Software ist keine eigene Produktkategorie, sondern eine Gruppe von Funktionen in Vergütungsmodulen von HR-Suiten, in Spezialwerkzeugen für Pay Equity (Entgeltgleichheit) und teils im Bewerbermanagement. Entscheidend ist, dass alle sechs Bausteine auf denselben Stamm-, Zeit- und Entgeltdaten arbeiten.

01 · Job-Architektur

Gruppen von Arbeitnehmern bilden

Jeder Bericht und jede Auskunft vergleicht Gruppen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten (Art. 3 Abs. 1 Buchst. h). Die Software braucht dafür eine Job-Architektur mit Jobfamilien, Stufen und Bewertungsfaktoren.

  • Faktoren Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen (Art. 4 Abs. 4)
  • Zuordnung jeder Stelle zu genau einer Gruppe, mit Historie
  • Abstimmung der Kriterien mit dem Betriebsrat dokumentiert
02 · Gehaltsbänder

Gehaltsbänder und Bewerberinformation

Gehaltsbänder sind Spannen von Minimum bis Maximum je Stelle oder Stufe. Sie liefern das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, das Bewerber nach Art. 5 Abs. 1 erhalten.

  • Spanne je Stelle automatisch in die Stellenanzeige übernehmen
  • Kein Feld für das bisherige Gehalt im Bewerbungsformular (Art. 5 Abs. 2)
  • Compa-Ratio, also Gehalt geteilt durch Bandmitte, je Person auswertbar
03 · Entgeltdaten

Entgelt vollständig und getrennt erfassen

Entgelt umfasst das Grundgehalt und alle ergänzenden oder variablen Bestandteile als Geld- oder Sachleistung (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a). Gemessen wird als Bruttojahres- und Bruttostundenentgelt (Buchst. b).

  • Boni, Zulagen, Provisionen und Sachbezüge als eigene Lohnarten
  • Arbeitszeit je Person für den Stundenwert, also Anbindung an Zeitwirtschaft oder Payroll
  • Stichtagsgenaue Historie für das vorangehende Kalenderjahr
04 · Bericht nach Art. 9

Sieben Kennzahlen zum Entgeltgefälle

Der Bericht enthält das Gefälle als Durchschnitt und Median, beides auch für variable Bestandteile, den Anteil der Empfänger variabler Bestandteile, die Verteilung auf Entgeltquartile und das Gefälle je Gruppe (Art. 9 Abs. 1 Buchst. a bis g). Rechenbeispiel von Find-Your-HR mit angenommenen Werten: Männer verdienen in einer Gruppe durchschnittlich 30,00 Euro brutto pro Stunde, Frauen 27,60 Euro. Das Gefälle beträgt 2,40 geteilt durch 30,00, also 8 Prozent (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c).

  • Ab 5 Prozent in einer Gruppe: begründen oder binnen sechs Monaten korrigieren (Art. 10 Abs. 1)
  • Bestätigung durch die Leitung nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter (Art. 9 Abs. 6)
  • Export für die zuständige Stelle (Art. 9 Abs. 7)
05 · Auskunft nach Art. 7

Auskunftsverlangen als Workflow

Beschäftigte können ihre individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen ihrer Gruppe nach Geschlecht schriftlich verlangen (Art. 7 Abs. 1). Die Antwort muss spätestens zwei Monate nach dem Antrag vorliegen (Abs. 4).

  • Eingang, Frist und Antwort mit Zeitstempel dokumentiert
  • Antwortschreiben aus Vorlage, barrierefrei nach Art. 8
  • Jährlicher Hinweis an alle Beschäftigten auf das Auskunftsrecht (Art. 7 Abs. 3)
06 · Nachweis

Historie und gemeinsame Entgeltbewertung

Arbeitgeber stellen auf Anfrage auch die Angaben der vorangegangenen vier Jahre bereit, soweit verfügbar (Art. 9 Abs. 9). Verjährungsfristen betragen mindestens drei Jahre (Art. 21 Abs. 1). Ohne versionierte Daten lässt sich ein Unterschied später nicht begründen.

  • Versionierte Entgelt- und Bewertungshistorie ohne Überschreiben
  • Arbeitsbereich für die gemeinsame Entgeltbewertung mit Maßnahmenplan (Art. 10 Abs. 2)
  • Rollen und Rechte, damit nur Befugte Einzelgehälter sehen

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 3 bis 10 und 21, Stand 24.10.2026. Das Rechenbeispiel folgt der Definition in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c, die Stundenwerte sind Annahmen von Find-Your-HR.

Bußgelder, Haftung, Datenschutz

HR-Software zur Vermeidung von Bußgeldern
bei der Entgelttransparenz: Was zählt?

Software verhindert keine Bußgelder, sie liefert Nachweise. Das EntgTranspG kennt heute keine Bußgeldvorschrift, die Richtlinie verlangt künftig Geldbußen, vollen Schadensersatz und eine Verlagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber.

01 · Heute

Keine Bußgelder im EntgTranspG

Das Entgelttransparenzgesetz enthält keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift. Erteilt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber keine Auskunft, trägt er im Streitfall die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt (§ 15 Abs. 5).

02 · Künftig

Geldbußen nach deutschem Recht

Die Mitgliedstaaten legen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen fest, ausdrücklich auch Geldbußen (Art. 23 Abs. 1 und 2), und eigene Sanktionen für erneute Verletzungen (Abs. 4). Die Höhe bestimmt erst das deutsche Umsetzungsgesetz.

03 · Haftung

Schadensersatz ohne Obergrenze

Betroffene erhalten vollständigen Schadensersatz, einschließlich Nachzahlung entgangener Entgelte, Boni und Sachleistungen sowie Verzugszinsen, ohne vorab festgelegte Obergrenze (Art. 16 Abs. 3 und 4). Verjährungsfristen betragen mindestens drei Jahre (Art. 21 Abs. 1).

04 · Beweislast

Lücken in der Dokumentation kosten

Hat der Arbeitgeber Pflichten aus Art. 5, 6, 7, 9 oder 10 nicht erfüllt, muss er im Verfahren nachweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt (Art. 18 Abs. 2). Revisionssichere Protokolle in der Software sind deshalb der eigentliche Schutz.

05 · Datenschutz

Zweckbindung und kleine Gruppen

Daten aus Auskunft, Bericht und Entgeltbewertung unterliegen der DSGVO und dienen nur dem Grundsatz des gleichen Entgelts (Art. 12 Abs. 1 und 2). Das EntgTranspG verbietet die Angabe des Vergleichsentgelts bei weniger als sechs Beschäftigten des anderen Geschlechts (§ 12 Abs. 3). Mehr unter DSGVO-konforme HR-Software.

06 · Betriebsrat

Mitbestimmung bei Lohn und Software

Entlohnungsgrundsätze und neue Entlohnungsmethoden sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), ebenso technische Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können (Nr. 6). Die Leitung bestätigt den Entgeltbericht nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter (Art. 9 Abs. 6). Mehr unter Mitbestimmung bei HR-Software.

Quellen: EntgTranspG, § 87 BetrVG, Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 12, 16, 18, 21 und 23, Stand 24.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Anbieter im Auszug · 8 Systeme

Welche Software für Gehaltsbänder
in mittelgroßen Unternehmen?

Auszug, keine Rangliste: fünf HR-Suiten mit Vergütungsmodul und drei Spezialisten, die ihre Funktionen ausdrücklich auf die Richtlinie (EU) 2023/970 beziehen und im DACH-Raum anbieten, je Gruppe alphabetisch. Angaben nur laut Herstellerquelle, sonst „in der Demo prüfen“. Weitere Systeme finden Sie im HR-Software-Katalog und unter HR Software Anbieter.

AnbieterGruppePreis abGehaltsbänder und Job-ArchitekturPay-Gap-Bericht nach Art. 9Auskunft und BewerberProfil
FactorialHR-Suite, EVERYDAY SOFTWARE, S.L.HR-Suiteauf Anfrage≈ in der Demo prüfen✓ Gehaltsanalysen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden, automatisierte Berichte≈ in der Demo prüfenZum Profil →
HiBobHR-Suite Bob, HiBob, Inc.HR-Suiteauf Anfrage✓ Gehaltsspannen nach Rolle, Level und Standort✓ Pay-Equity-Analyzer nach Rolle, Level, Geschlecht und Standort≈ in der Demo prüfenZum Profil →
PersonioHR-Suite, Angaben aus der Personio CommunityHR-Suiteauf Anfrage✓ Gehaltsbänder je Rolle und Level in der Job-Architektur✓ Gender-Pay-Gap-Dashboard mit Quartilansicht≈ Auskunft über Reporting und Export, kein eigener Workflow genanntZum Profil →
SAP SuccessFactorsHCM-Suite, SAP SEHR-Suiteauf Anfrage≈ Compensation-Modul, Bandlogik in der Demo prüfen✓ EU Pay Transparency Insights in SAP Business Data Cloud, angekündigt für das 1. Halbjahr 2026✓ Pay Transparency Statements in Employee Central, Spannen in StellenanzeigenZum Profil →
WorkdayHCM-Suite, Workday, Inc.HR-Suiteauf Anfrage≈ in der Demo prüfen✓ Pay Transparency Analyzer powered by Kainos mit Berichten je Land, angekündigt am 2.10.2025≈ in der Demo prüfen
beqomTotal-Compensation-Plattform PaySuiteSpezialistauf Anfrage≈ in der Demo prüfen✓ Pay-Equity-Analyse und Audit Trails✓ Reporting zum Auskunftsrecht nach Art. 7
FiguresVergütungsplattform mit MarktdatenSpezialistauf Anfrage✓ Gehaltsbänder, Marktdaten von Mercer✓ Pay-Gap-Reports in allen Plänen, erweiterte Analyse als Zusatzmodul✓ Auskunftsschreiben und Spannen für Stellenanzeigen
gradarStellenbewertung, Quality Personnel Management GmbH, DüsseldorfSpezialistauf Anfrage✓ Stellenbewertung und Stellenarchitektur✓ Gender-Pay-Gap-Heatmap und Berichtswesen✓ Modul zum Auskunftsanspruch

Auszug, ausgewählt nach ausdrücklichem Bezug zur Richtlinie und Angebot im DACH-Raum, keine Wertung, alphabetisch je Gruppe. Herstellerangaben, abgerufen am 24.10.2026: beqom, Factorial, Figures, gradar, HiBob, Personio Community, SAP News vom 4.2.2026, Workday Pressemitteilung vom 2.10.2025. Preise nennen wir nur mit Herstellerquelle, sonst steht „auf Anfrage“.

Was heißt das für Ihre Auswahl

Suite-Modul, Spezialist
oder beides?

Ob das Vergütungsmodul Ihrer HR-Suite genügt oder ein Spezialist nötig ist, entscheiden vier Fragen. Stellenbewertung und Gehaltsbänder vertieft Vergütungsmanagement und Stellenbewertung, variable Bestandteile Bonusverwaltung und variable Vergütung.

Datenlage

Wo liegen Entgelt und Arbeitszeit?

  • Läuft die Abrechnung bei einem Dienstleister, braucht jedes Werkzeug einen stabilen Import je Abrechnungsmonat aus der Payroll Software.
  • Das Stundenentgelt verlangt die Arbeitszeit je Person (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b), klären Sie die Quelle früh.
  • Die Schwellen knüpfen an den Arbeitgeber an (Art. 9 Abs. 2 bis 4), planen Sie Auswertungen je Gesellschaft.
Job-Architektur

Gibt es bewertete Stellen?

  • Ohne Gruppen gleichwertiger Arbeit gibt es keinen Bericht nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. g und keine Auskunft nach Art. 7.
  • Bei Tarifbindung helfen Entgeltgruppen, außertarifliche Stellen brauchen eine eigene Bewertung.
  • Prüfen Sie, ob das System eine Bewertungsmethodik mitbringt oder nur Felder für das Ergebnis bietet.
Größe

Welche Frist trifft Sie?

  • Ab 150 Beschäftigten: erster Bericht bis 7.6.2027 über das Jahr 2026, die Daten entstehen jetzt.
  • 100 bis 149 Beschäftigte: Bericht bis 7.6.2031, Zeit für eine saubere Job-Architektur.
  • Unter 100 Beschäftigten: keine Berichtspflicht nach der Richtlinie, aber Auskunft und Bewerberinformation.
Verfahren

Wie wählen Sie aus?

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 3, 7 und 9, Stand 24.10.2026. Die Einordnung Suite oder Spezialist ist eine Einschätzung von Find-Your-HR.

Fahrplan bis zur Frist

In sechs Schritten
zum ersten Entgeltbericht.

Der Fahrplan richtet sich an Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten mit erstem Bericht bis 7. Juni 2027. Kleinere Unternehmen nutzen dieselbe Reihenfolge mit mehr Zeit.

01

Bis Dezember 2026: Datenbasis sichern

Der erste Bericht betrifft das Kalenderjahr 2026 (Art. 9 Abs. 2 und 3). Prüfen Sie jetzt, ob Lohnarten, Arbeitszeit und Geschlecht für 2026 vollständig und stichtagsgenau vorliegen.

02

Job-Architektur und Gruppen festlegen

Stellen nach Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen bewerten (Art. 4 Abs. 4), Gruppen gleichwertiger Arbeit bilden und mit dem Betriebsrat abstimmen.

03

Anforderungen und Shortlist

Die sechs Funktionsbausteine dieser Seite in den Anforderungskatalog übernehmen und Suiten-Modul sowie Spezialisten auf die HR Software Shortlist setzen.

04

Demo mit eigenen Daten

Die Berechnung des Entgeltgefälles mit einem anonymisierten Datenauszug nachrechnen und Auskunftsschreiben, Bandansicht und Export vorführen lassen.

05

Vertrag und Betriebsvereinbarung

Auftragsverarbeitung, Rollen, Zweckbindung nach Art. 12 und Löschfristen im HR Software Vertrag regeln, parallel die Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 10 BetrVG abschließen.

06

Probebericht und Gesetz verfolgen

Bis zum Frühjahr 2027 einen Probebericht erstellen, Gruppen mit mindestens 5 Prozent Gefälle begründen oder korrigieren und das Umsetzungsgesetz im Dokumentationssystem des Bundestages verfolgen.

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 4, 9, 10 und 12, § 87 BetrVG, Stand 24.10.2026. Die zeitliche Reihenfolge ist eine Empfehlung von Find-Your-HR.

Praxisbaustein · Prüffragen an Anbieter

15 Prüffragen
an den Anbieter, als CSV.

Stellen Sie diese Fragen in der Ausschreibung und lassen Sie die Antworten in der Demo vorführen.

NrThemaPrüffrage an den AnbieterBezug
01Job-ArchitekturWie bilden Sie Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit, und wird jede Zuordnung historisiert?Art. 3 Abs. 1 Buchst. h
02Job-ArchitekturWelche Bewertungsfaktoren sind hinterlegt, und lassen sich Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen abbilden?Art. 4 Abs. 4
03GehaltsbänderWie gelangt die Spanne eines Bandes in die Stellenanzeige oder in die Information vor dem Gespräch?Art. 5 Abs. 1
04BewerberLässt sich jede Abfrage des bisherigen Gehalts aus Formularen und Fragebögen entfernen?Art. 5 Abs. 2
05EntgeltdatenWelche Lohnarten übernehmen Sie aus unserer Abrechnung, und wie trennen Sie Grundgehalt und variable Bestandteile?Art. 3 Abs. 1 Buchst. a
06EntgeltdatenWoher kommt die Arbeitszeit für das Bruttostundenentgelt?Art. 3 Abs. 1 Buchst. b
07BerichtRechnet das System alle sieben Kennzahlen, auch Median und Quartile, je Gesellschaft?Art. 9 Abs. 1
08BerichtKann das System den Bericht für das Kalenderjahr 2026 rückwirkend aus importierten Daten erstellen?Art. 9 Abs. 2 und 3
09BerichtWie zeigt das System Gruppen mit mindestens 5 Prozent Gefälle, und wie wird die Begründung dokumentiert?Art. 10 Abs. 1
10AuskunftGibt es einen Workflow mit Eingang, Frist von zwei Monaten und Antwortvorlage?Art. 7 Abs. 1 und 4
11AuskunftWie informiert das System alle Beschäftigten jährlich über das Auskunftsrecht?Art. 7 Abs. 3
12DatenschutzWie verhindert das System die Nennung von Werten bei weniger als sechs Personen des anderen Geschlechts?§ 12 Abs. 3 EntgTranspG, Art. 12 Abs. 3
13DatenschutzWelche Rollen sehen Einzelgehälter, und wird jeder Zugriff protokolliert?Art. 12 Abs. 1 und 2
14NachweisWie lange bleiben Entgelt- und Bewertungsstände abrufbar, mindestens vier Jahre zurück?Art. 9 Abs. 9, Art. 21 Abs. 1
15RechtWie und bis wann passen Sie das System an das deutsche Umsetzungsgesetz an, und ist das im Preis enthalten?Art. 34 Abs. 1

Mit Spalten für Antwort, Nachweis in der Demo und Punkte von 0 bis 5, für die Ausschreibung oder den Demo-Termin.

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970, EntgTranspG § 12, Stand 24.10.2026. Fragenkatalog von Find-Your-HR.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Welche Entgelttransparenzgesetz Software brauchen Unternehmen?

Unternehmen brauchen keine bestimmte Software, aber ein System, das Entgeltdaten, Job-Architektur und Geschlecht zusammenführt. Das Entgelttransparenzgesetz schreibt kein Werkzeug vor. Für den heutigen Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG genügt oft ein gutes Reporting der HR-Suite. Mit der Richtlinie (EU) 2023/970 kommen Gehaltsbänder für Bewerber, sieben Kennzahlen nach Art. 9 und ein Auskunftsworkflow mit Zwei-Monats-Frist hinzu. Ob das Vergütungsmodul Ihrer Suite reicht oder ein Spezialist nötig ist, hängt von Datenlage, Stellenbewertung und Größe ab. Prüfen Sie beides in der Demo mit eigenen Daten.

Gibt es Software für Entgelttransparenz-Compliance vor der Frist 2026?

Ja, mehrere HR-Suiten und Spezialisten bieten Funktionen für die Richtlinie (EU) 2023/970 an, die Frist 2026 ist aber bereits verstrichen. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am 7. Juni 2026 (Art. 34 Abs. 1). Deutschland hat sie nicht eingehalten, ein Umsetzungsgesetz gibt es mit Stand 24. Oktober 2026 nicht. Für Ihre Planung zählt deshalb die nächste Frist: Berichte ab 150 Beschäftigten sind nach Art. 9 bis zum 7. Juni 2027 vorgesehen und betreffen das Kalenderjahr 2026. Software, die Sie jetzt einführen, sollte diese Daten rückwirkend auswerten können.

Wie hilft HR-Software, Bußgelder bei der Entgelttransparenz zu vermeiden?

HR-Software vermeidet Bußgelder nicht direkt, sie liefert die Nachweise, die im Streitfall zählen. Das geltende EntgTranspG enthält keine Bußgeldvorschrift. Die Richtlinie verlangt dagegen Geldbußen nach nationalem Recht (Art. 23 Abs. 2), Schadensersatz ohne Obergrenze (Art. 16 Abs. 4) und eine Beweislast beim Arbeitgeber, wenn er Transparenzpflichten verletzt hat (Art. 18 Abs. 2). Schutz bieten fristgerecht beantwortete Auskünfte, vollständige Berichte, begründete Gehaltsunterschiede und eine versionierte Historie. Die Höhe möglicher Bußgelder legt erst das deutsche Umsetzungsgesetz fest.

Welche Software eignet sich für Gehaltsbänder in mittelgroßen Unternehmen?

Für mittelgroße Unternehmen genügt oft das Vergütungsmodul der HR-Suite, wenn es Bänder je Stelle und Stufe führt und Spannen an Stellenanzeigen übergibt. Laut Herstellerangaben führen etwa HiBob und Personio Gehaltsbänder je Rolle und Level, die Spezialisten Figures und gradar ergänzen Marktdaten oder Stellenbewertung. Entscheidend ist weniger das Werkzeug als die Grundlage: bewertete Stellen nach Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen (Art. 4 Abs. 4). Ohne diese Bewertung bleiben Bänder historisch gewachsene Zahlen, die eine Auskunft nach Art. 7 nicht tragen.

Ab wann müssen Unternehmen einen Entgeltbericht abgeben?

Nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2023/970 berichten Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2027 und danach jährlich. Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten berichten ebenfalls bis 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre, Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2031. Jeder Bericht betrifft das vorangehende Kalenderjahr. In Deutschland werden diese Pflichten erst mit dem Umsetzungsgesetz verbindlich. Bis dahin berichten nur lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten nach § 21 EntgTranspG.

Welche Kennzahlen muss die Software für den Bericht nach Art. 9 berechnen?

Die Software muss sieben Angaben nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. a bis g liefern. Dazu gehören das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle als Durchschnitt und als Median, beide auch für ergänzende oder variable Bestandteile, der Anteil von Frauen und Männern mit variablen Bestandteilen und ihr Anteil in jedem Entgeltquartil. Hinzu kommt das Gefälle je Gruppe von Arbeitnehmern, getrennt nach Grundlohn und variablen Bestandteilen. Das Gefälle wird als Prozentsatz der durchschnittlichen Entgelthöhe männlicher Beschäftigter ausgedrückt (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c), auf Jahres- und Stundenbasis.

Was ändert sich beim Auskunftsanspruch?

Das Auskunftsrecht gilt nach der Richtlinie ohne Beschäftigtenschwelle und mit kürzerer Frist. Heute besteht der Anspruch nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG), die Antwort ist binnen drei Monaten fällig (§ 15 Abs. 3). Art. 7 der Richtlinie sieht Auskunft über die individuelle Entgelthöhe und die Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe nach Geschlecht vor, spätestens zwei Monate nach dem Antrag. Zusätzlich informieren Arbeitgeber alle Beschäftigten jährlich über dieses Recht. Ein Workflow mit Fristüberwachung und Antwortvorlage spart dabei die meiste Arbeit.

Was müssen Stellenanzeigen künftig enthalten?

Bewerber haben nach Art. 5 Abs. 1 Anspruch auf das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne und gegebenenfalls die einschlägigen Tarifbestimmungen. Die Richtlinie nennt die veröffentlichte Stellenausschreibung und die Zeit vor dem Vorstellungsgespräch als Beispiele, die Anzeige ist also ein möglicher Weg. Arbeitgeber dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen (Abs. 2), Ausschreibungen und Berufsbezeichnungen müssen geschlechtsneutral sein (Abs. 3). Für die Software heißt das: Spanne aus dem Gehaltsband übernehmen und Felder zum Vorgehalt entfernen. Den Bewerberteil vertieft Recruiting und ATS Software.

Gilt die Entgelttransparenzrichtlinie schon unmittelbar für Arbeitgeber?

Für private Arbeitgeber in Deutschland gilt bis zur Umsetzung weiter das Entgelttransparenzgesetz. Die Richtlinie ist nach Art. 37 an die Mitgliedstaaten gerichtet und verpflichtet zunächst den Gesetzgeber, der seine Frist zum 7. Juni 2026 versäumt hat. Ob einzelne Artikel gegenüber öffentlichen Arbeitgebern schon wirken, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls. Für die Softwareauswahl ist das zweitrangig: Die Pflichten aus Art. 5 bis 10 stehen als Mindestanforderungen fest (Art. 1), der deutsche Gesetzgeber darf sie verschärfen, aber nicht unterschreiten. Ein System, das sie heute abbildet, veraltet nicht.

Muss der Betriebsrat bei Entgelttransparenz-Software mitbestimmen?

Ja, in der Regel ist der Betriebsrat zweifach beteiligt. Entlohnungsgrundsätze und neue Entlohnungsmethoden fallen unter § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, eine Software, die Verhalten oder Leistung überwachen kann, unter § 87 Abs. 1 Nr. 6. Zudem darf der Betriebsausschuss in die Listen über die Bruttolöhne und Gehälter Einblick nehmen (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Die Richtlinie stärkt die Arbeitnehmervertreter weiter, die Leitung bestätigt den Bericht nach ihrer Anhörung (Art. 9 Abs. 6). Planen Sie eine Betriebsvereinbarung von Beginn an ein, Hilfe bietet die Betriebsrat-Checkliste HR-Software.

Wie verhindert die Software, dass einzelne Gehälter erkennbar werden?

Die Software muss kleine Vergleichsgruppen erkennen und Rollen sowie Rechte eng begrenzen. Nach § 12 Abs. 3 EntgTranspG wird das Vergleichsentgelt nicht genannt, wenn weniger als sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts die Tätigkeit ausüben. Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, den Zugang in solchen Fällen auf Arbeitnehmervertreter, Arbeitsaufsicht oder Gleichbehandlungsstelle zu beschränken (Art. 12 Abs. 3). Zudem gilt Zweckbindung: Daten aus Auskunft, Bericht und Entgeltbewertung dienen nur dem Grundsatz des gleichen Entgelts (Art. 12 Abs. 2). Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte das Vorhaben begleiten.

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

Die Richtlinie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Österreich, nicht aber in der Schweiz. Österreich musste sie ebenfalls bis zum 7. Juni 2026 umsetzen (Art. 34 Abs. 1), den nationalen Stand prüfen Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes. Schweizer Unternehmen mit Gesellschaften oder Beschäftigten in der EU sind über das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats betroffen, denn die Richtlinie gilt für Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor (Art. 2 Abs. 1). Für Unternehmensgruppen im DACH-Raum lohnt deshalb ein System, das Berichte je Land und Gesellschaft trennt.

Nächster Schritt

Entgelttransparenz in die
Softwareauswahl einbauen.

Nehmen Sie Funktionen und Prüffragen dieser Seite in Ihre HR Software Auswahl auf. Das HR Selection Portal ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Anforderungen sammeln, begründete Shortlist, Demos bewerten, Vertrag, alles nachvollziehbar dokumentiert. Seine KI-Funktionen laufen mit eigenen, lokal betriebenen Modellen, die Daten bleiben bei Find-Your-Software. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.