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HR-Software öffentlicher Dienst

HR-Software für die öffentliche Hand: TVöD, Stellenplan und Vergabe

HR-Software für Behörden, Kommunen und gemeinnützige Träger muss Tarifrecht als Regelwerk abbilden, nicht als Textfeld: Stufenlaufzeiten nach TVöD und TV-L, Beamtenbesoldung neben Tarifbeschäftigten, Stellenplan nach Haushaltsrecht, Zusatzversorgung und die Mitbestimmung des Personalrats. Dazu kommen Vergaberecht und Barrierefreiheit schon bei der Beschaffung. Dieser anbieterneutrale Vergleich ordnet Lösungen und Betriebsmodelle ein.

5,5 Mio.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst zum 30. Juni 2025, davon rund 1,8 Mio. Beamte und Richter (Destatis, Juni 2026)
2,6 Mio.
Beschäftigte bei Bund und Kommunen, für die der TVöD-Abschluss vom 6. April 2025 gilt (VKA)
216.000 €
EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen der meisten öffentlichen Auftraggeber ab 1. Januar 2026
7,30 %
VBL-Umlage im Abrechnungsverband West 2026, davon 5,49 % Arbeitgeber und 1,81 % Arbeitnehmer
Marktüberblick

Warum die öffentliche Hand eine eigene HR-Software braucht

Im öffentlichen Dienst bestimmen Tarifverträge, Besoldungsgesetze und Haushaltsrecht fast jeden Personalvorgang. Wer eine Stelle besetzt, braucht eine freie Haushaltsstelle, wer eingruppiert, wendet eine Entgeltordnung an, und wer Software einführt, braucht die Zustimmung des Personalrats und ein Vergabeverfahren.

Problem

Warum Standard-HR-Software in der Verwaltung scheitert

Klassische HR-Suiten sind für Unternehmen mit frei verhandelten Gehältern gebaut. In der Verwaltung läuft dagegen die Stufenlaufzeit nach § 16 TVöD als automatische Uhr, Tariferhöhungen wirken rückwirkend auf bereits abgerechnete Monate, und Beamte werden nach Besoldungsgesetz mit eigener Versorgung geführt. Hinzu kommen der Stellenplan als Teil des Haushalts, Wegfallvermerke nach § 21 BHO und die Pflicht, ein Amt nur zusammen mit einer besetzbaren Planstelle zu verleihen (§ 49 BHO). Eine Software, die das als Freitextfeld am Mitarbeiterdatensatz abbildet, verlagert die Tariflogik zurück in Excel.

Auch bei gemeinnützigen Trägern reicht Standardsoftware selten aus. Caritas und Diakonie wenden mit den AVR eigene Arbeitsvertragsrichtlinien an, viele weltliche Verbände lehnen sich an den TVöD an, und zuwendungsfinanzierte Stellen müssen für den Verwendungsnachweis einem Projekt zugeordnet bleiben. Ehrenamtliche mit Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale gehören in dieselbe Organisation, aber nicht in dieselbe Abrechnungslogik.

Lösung

Was eine verwaltungstaugliche HR-Lösung leistet

Eine verwaltungstaugliche Lösung führt Tarifbeschäftigte und Beamte in einem Datenmodell, berechnet Stufenaufstiege, Besoldung, Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung automatisch und rechnet Tariferhöhungen rückwirkend nach. Stellen sind eigene Objekte mit Haushaltsstelle, Bewertung und Vermerken, Besetzungen werden dagegen gebucht. Für die Abrechnung lohnt ein Blick auf die Kriterien unserer Seite Payroll-Software.

Ebenso wichtig sind Verfahren, die außerhalb der Software liegen: eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat, eine Vergabe nach GWB, VgV oder UVgO und Barrierefreiheit nach BITV 2.0 für Bewerberportal und Self-Service. Wie Sie Mitbestimmungsgremien früh einbinden, beschreibt die Seite Betriebsrat und Personalrat im HR-Projekt. Für Kliniken in öffentlicher Trägerschaft gilt zusätzlich, was auf der Seite HR-Software für das Gesundheitswesen zu TVöD-K und Dienstplanung steht.

Kommunale Eigenbetriebe arbeiten oft anders als die Kernverwaltung: Für Bauhöfe mit wechselnden Einsatzorten und mobiler Zeiterfassung passt die Seite HR-Software für den Bau, für Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe mit Fahrdienst und Schichtplanung die Seite HR-Software für die Logistik. Sparkassen und andere öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wenden mit dem TVöD-S eigenes Tarifrecht an und unterliegen zusätzlich der Bankenaufsicht, die Anforderungen beschreibt die Seite HR-Software für Finanzdienstleister.

Anbietervergleich

HR-Software für die öffentliche Hand im Vergleich

Die Übersicht ordnet Lösungen nach den Kriterien, die im öffentlichen Dienst und in der Wohlfahrt den Ausschlag geben: Tarifautomatik für TVöD, TV-L und AVR, Beamtenbesoldung und Versorgung, Stellenplan sowie Betrieb und Datenhaltung. Alle Angaben beruhen auf Herstellerangaben und öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Was nicht ausgewiesen ist, gehört in die Demo.

AnbieterSchwerpunktTarif, Besoldung und StellenplanBetrieb und DatenhaltungPreismodell
P&I LOGAPersonal & Informatik AG, Wiesbaden, gegründet 1968HR- und Abrechnungsplattform für öffentlichen Dienst, Sozialwesen und Konzerne mit komplexen TarifstrukturenLohn- und Gehaltsabrechnung mit Tarifautomatik, Personalkostenplanung (Herstellerangabe)Eigene HR-Cloud oder Betrieb über kommunale Rechenzentren wie ekom21 und krzPreis auf Anfrage
SAP HCM und SAP SuccessFactorsSAP SE, WalldorfPersonalwirtschaft für Landesverwaltungen, Großstädte und Bundesbehörden mit SAP-LandschaftPublic-Sector-Payroll in SAP HCM, Employee Central Payroll seit Januar 2026 für den deutschen Public Sector geöffnet (Herstellerangabe)On-Premises oder SAP-Cloud, Lücken bei Versorgung und Stellenwirtschaft laut DSAGPreis auf Anfrage
KIDICAPGIP GmbH, Offenbach am MainHR- und Payroll-Lösung mit Branchenausprägungen für Kirchenverwaltung, Diakonie, Caritas und KommunenKirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien und öffentliches Tarifrecht als Einsatzschwerpunkt (Herstellerangabe)KIDICAP.Cloud oder Betrieb über RechenzentrumspartnerPreis auf Anfrage
AKDB OK.PWSAnstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern, MünchenPersonalwirtschaftssystem für bayerische Kommunen mit Abrechnung über AKDB-PERSStellenplan nach KommHV, Stellenobergrenzen, Zeitzuschläge nach TVöD und TV-L (Herstellerangabe)Betrieb durch den kommunalen IT-DienstleisterPreis auf Anfrage
Kommunale IT-Dienstleister mit P&I LOGAz. B. ekom21 (Hessen), krz Minden-Ravensberg/LippeAbrechnung als Dienstleistung für Städte, Kreise und kommunale Unternehmenekom21 rechnete 2021 monatlich 175.000 Personalfälle mit P&I LOGA ab (Geschäftsbericht)Rechenzentrum in kommunaler TrägerschaftEntgelt je Abrechnungsfall
Sopra HR 4YOUSopra HR Software, Teil der Sopra-Steria-GruppeHR-Suite für Großorganisationen und Verwaltungen, international stark im öffentlichen SektorDeutsche Tarif- und Besoldungsabbildung sowie ITSG-Zertifizierung öffentlich nicht belegt, in der Demo prüfenBetriebsmodell und Datenstandort im Angebot klärenPreis auf Anfrage
Sage HR SuiteSage GmbH, Frankfurt am MainAbrechnung und HR für Mittelstand, eigene Branchenseite für die öffentliche VerwaltungITSG-geprüfte Abrechnung, Referenz einer Stadtverwaltung (Herstellerangabe), TVöD-Umfang in der Demo prüfenBetriebsmodell und Datenstandort im Angebot klärenPreis auf Anfrage
Mittelstands-HR-Suiten, z. B. rexx systemsAllgemeine HR-Software für Personalakte, Recruiting und TalentmanagementBewerbermanagement, Onboarding und Self-Service für kleinere Träger und NGOsKeine dokumentierte Tarifautomatik für TVöD oder AVR, Kopplung an Abrechnungssystem nötigCloud oder On-PremisesPakete je Mitarbeitendem

Viele Kommunen beziehen ihre Personalabrechnung nicht direkt vom Hersteller, sondern über einen kommunalen IT-Dienstleister, der die Software im eigenen Rechenzentrum betreibt. Das verändert Vergabeweg, Vertragspartner und Supportkette. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht, mehr dazu in unserer Methodik.

Anbieterprofile

Fünf Lösungen im Deep-Dive

Die folgenden Einordnungen beschreiben Herkunft, Zielgruppe und belegte Besonderheiten der Lösungen für Behörden, Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Funktionsangaben stammen aus Herstellerquellen und sind entsprechend gekennzeichnet.

01 · Tarif-Payroll

P&I LOGA

P&I LOGA, heute als P&I LogaHR vermarktet, stammt von der 1968 gegründeten Personal & Informatik AG aus Wiesbaden. Der Hersteller adressiert nach eigenen Angaben Organisationen von 250 bis über 100.000 Beschäftigten mit Schwerpunkt auf öffentlichem Sektor, Gesundheits- und Sozialwesen. Im kommunalen Umfeld ist die Software vor allem über Rechenzentren verbreitet: Die hessische ekom21 rechnete laut Geschäftsbericht 2021 monatlich 175.000 Personalfälle mit P&I LOGA ab, und das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe kooperiert mit P&I bei der Weiterentwicklung von LogaAll-in für den kommunalen Sektor. Zum Funktionsumfang gehören Abrechnung mit Tarifautomatik, Melde- und Bescheinigungswesen, Reisekosten, Personalkostenplanung, Zeitwirtschaft und Bewerbermanagement (Herstellerangabe). Für Kommunen ist die Frage entscheidend, ob sie direkt beim Hersteller oder über ihren IT-Dienstleister beschaffen, denn davon hängen Vergabeweg und Supportkette ab. Details im P&I-LOGA-Anbieterprofil.

02 · Enterprise-Plattform

SAP HCM und SAP SuccessFactors

In Landesverwaltungen, Großstädten und Bundesbehörden mit SAP-Landschaft läuft die Personalabrechnung häufig in SAP HCM, das die Public-Sector-Besonderheiten für Deutschland on-premises abbildet. Bewegung kam 2026: Laut SAP News Center hat SAP im Januar 2026 SAP SuccessFactors Employee Central Payroll für den deutschen Public Sector freigegeben. Bis dahin waren Behörden mangels branchenspezifischer Funktionen auf die HCM-Payroll angewiesen. Die Anwendervereinigung DSAG weist im selben Beitrag auf verbleibende Lücken hin, etwa bei Versorgungs- und Nachversicherungsadministration sowie bei der Stellenwirtschaft, also genau den Themen, die die Personalverwaltung von Beamten prägen. Wer heute eine SAP-HCM-Landschaft betreibt, sollte deshalb prüfen, welche Prozesse schon cloudfähig sind und welche on-premises bleiben müssen. Mehr im SAP-SuccessFactors-Anbieterprofil.

03 · Kirche und Kommune

KIDICAP

KIDICAP ist die HR- und Abrechnungssoftware der GIP GmbH mit Sitz in Offenbach am Main. Der Hersteller führt eigene Branchenausprägungen für Kirchenverwaltung, Diakonie, Caritas, Gesundheitswesen sowie Kommunen und öffentliche Verwaltung und bietet KIDICAP.People, KIDICAP.Payroll, KIDICAP.Time und KIDICAP.Travel als Module an, wahlweise als KIDICAP.Cloud oder im Betrieb über Rechenzentrumspartner (Herstellerangabe). Für kirchliche Träger ist das relevant, weil dort mit den AVR von Caritas und Diakonie Arbeitsvertragsrichtlinien des Dritten Wegs gelten, die zwar ähnlich wie der TVöD mit Entgeltgruppen und Stufen arbeiten, aber eigenständig fortgeschrieben werden. Prüfen Sie in der Demo, wie schnell Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommissionen im System ankommen und ob mehrere Regelwerke, etwa AVR und TVöD in einer Holding, parallel laufen können. Ein Anbieterprofil auf Find-Your-HR gibt es derzeit nicht.

04 · Kommunaler IT-Dienstleister

AKDB OK.PWS

Die AKDB in München betreibt für bayerische Kommunen das Personalwirtschaftssystem OK.PWS, die Abrechnung erfolgt in Verbindung mit AKDB-PERS. Laut Produktblatt deckt OK.PWS Personalverwaltung, Fehlzeiten, Organisation und Stellenbewirtschaftung, Personalkostenhochrechnung, Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Reisekosten nach BayRKG und Zeitwirtschaft ab (Herstellerangabe). Bemerkenswert für die Verwaltung sind Standardauswertungen wie der Stellenplan nach KommHV, Stellenbesetzungslisten und Plausibilitäten für Stellenobergrenzen sowie die Ermittlung von Zeitzuschlägen nach TVöD und TV-L. Einige Bausteine wie Bewerbermanagement und ePersonalakte stammen von Partnern. Das Modell steht stellvertretend für kommunale IT-Dienstleister in anderen Ländern, die Personalabrechnung als Dienstleistung anbieten. Für Kommunen kann eine Beauftragung des eigenen Zweckverbands oder der eigenen Anstalt vergaberechtlich anders zu bewerten sein als ein Kauf am Markt, das sollte die Vergabestelle vorab prüfen.

05 · Internationale Suite

Sopra HR 4YOU

Sopra HR Software gehört zur französischen Sopra-Steria-Gruppe und richtet sich nach eigenen Angaben mit rund 900 Kunden in mehr als 50 Ländern an Großunternehmen und öffentliche Verwaltungen. Zu den genannten Referenzen gehören französische Ministerien und Behörden, in Deutschland ist das Unternehmen mit einer eigenen Landesgesellschaft vertreten. Die Suite 4YOU umfasst Personaladministration, Payroll, Zeitwirtschaft und Self-Service (Herstellerangabe). Eine öffentlich benannte ITSG-Zertifizierung für die deutsche Entgeltabrechnung und eine dokumentierte Abbildung von TVöD, TV-L und Beamtenbesoldung haben wir zum Stand dieser Recherche nicht gefunden. Für deutsche Behörden ist Sopra HR deshalb vor allem dann ein Kandidat, wenn eine internationale Organisation oder eine Einrichtung mit eigener Abrechnungslösung eine einheitliche Kernplattform sucht. Ältere Marktübersichten verwechseln Sopra HR gelegentlich mit ADP PAISY, das ein eigenständiges Produkt ist. Mehr im Sopra-HR-Anbieterprofil.

Module und Funktionen

Was HR-Software für den öffentlichen Dienst mitbringen muss

Acht Funktionsbereiche entscheiden darüber, ob Tarifrecht, Besoldung und Haushaltsrecht im System als Regelwerk laufen oder weiter in Tabellenkalkulationen gepflegt werden.

01

Tarifautomatik TVöD, TV-L, TV-H und AVR

Entgeltgruppen, sechs Erfahrungsstufen und die Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 3 TVöD als Regel hinterlegen, inklusive Unterbrechungen und Leistungsverkürzung nach § 17.

02

Rückwirkende Nachberechnung

Tariferhöhungen wie 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026 im TVöD auf bereits abgerechnete Monate anwenden und Differenzen je Person sauber ausweisen.

03

Beamtenbesoldung und Versorgung

Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen nach Bundes- oder Landesrecht, Familienzuschlag, Beihilfeschnittstelle, Versorgungsauskunft und Nachversicherung bei Ausscheiden abbilden.

04

Stellenplan und Stellenbewirtschaftung

Planstellen und Stellen mit Haushaltsstelle, Bewertung, kw- und ku-Vermerken führen und Besetzungen, Teilbesetzungen und Wiederbesetzungssperren buchen.

05

Zusatzversorgung VBL und ZVK

Umlage, Zusatzbeitrag und steuerliche Behandlung je Kasse berechnen und die jährlichen Meldungen an VBL, kommunale oder kirchliche Kasse erzeugen.

06

Personalkostenhochrechnung

Personalkosten für Haushaltsaufstellung und Nachtrag hochrechnen, inklusive geplanter Tariferhöhungen, Stufenaufstiege und unbesetzter Stellen.

07

Barrierefreies Bewerberportal

Stellenausschreibungen und Bewerbung nach BITV 2.0, mit Auswahlverfahren nach Bestenauslese und dokumentierter Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter.

08

Zeitwirtschaft mit Tarifzuschlägen

Gleitzeit, Dienstpläne und Zeitzuschläge nach TVöD oder TV-L berechnen und Arbeitszeiten für Beamte nach Arbeitszeitverordnung getrennt führen.

Integrations-Ökosystem

Anbindung an Haushalt, Versorgung und Rechenzentrum

Personalarbeit in der Verwaltung hängt an Haushaltswesen, Zusatzversorgung, Meldeverfahren und oft an einem kommunalen Rechenzentrum. Diese Schnittstellen bestimmen den Aufwand im Alltag.

01

Haushalts- und Finanzwesen

Personalkosten je Produkt, Kostenstelle und Haushaltsstelle an das Finanzverfahren übergeben, für Doppik oder Kameralistik.

02

Zusatzversorgungskassen

Meldungen an VBL, kommunale ZVK oder kirchliche Kasse, idealerweise ohne manuelle Nacharbeit am Jahresende.

03

Beihilfe und Versorgung

Daten für Beihilfestellen und Versorgungsdienststellen übergeben, soweit der Dienstherr diese Aufgaben selbst wahrnimmt oder an eine Versorgungskasse auslagert.

04

Kommunales Rechenzentrum

Betrieb und Abrechnung über ekom21, AKDB oder andere Anbieter, mit klarer Abgrenzung, wer Updates und Tarifpflege verantwortet.

05

E-Akte und Dokumentenmanagement

Personalakte im Verfahren der Behörde führen, mit Personalaktenrecht nach §§ 106 ff. BBG oder § 50 BeamtStG und Aufbewahrungsfristen.

Rechtliche Anforderungen

Compliance: Tarifrecht, Personalrat und Vergabe

Sechs Rechtsbereiche, die HR-Software für Behörden, Kommunen und kirchliche Träger abbilden oder unterstützen muss (Stand: Oktober 2026).

01 · § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG

Mitbestimmung des Personalrats

Statt des Betriebsverfassungsgesetzes, das nach § 130 BetrVG im öffentlichen Dienst nicht gilt, bestimmt der Personalrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung mit. In Ländern und Kommunen gelten die Landespersonalvertretungsgesetze mit eigenen Paragrafen.

02 · § 16 TVöD, TV-L, TV-H

Tarifrecht und Stufenlaufzeit

Der TVöD-Abschluss vom 6. April 2025 brachte 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro ab 1. April 2025 und 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026. Im TV-L steigen die Entgelte nach der Einigung vom 14. Februar 2026 um 2,8 Prozent ab 1. April 2026, 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028.

03 · GWB, VgV, UVgO

Vergaberecht

Ab 1. Januar 2026 liegt der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen bei 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden und 216.000 Euro für übrige öffentliche Auftraggeber. Seit 1. Juli 2026 erlaubt das Vergabebeschleunigungsgesetz Direktaufträge des Bundes bis 50.000 Euro netto.

04 · BITV 2.0, § 121 Abs. 2 GWB

Barrierefreiheit

Die BITV 2.0 erfasst auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen, die öffentliche Stellen bereitstellen, und nach § 12a BGG ausdrücklich Intranet-Angebote für Beschäftigte. Bei der Beschaffung sind Zugänglichkeitskriterien in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

05 · DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze

Beschäftigtendatenschutz

Für Landes- und Kommunalbeschäftigte gelten die Landesdatenschutzgesetze. Der EuGH hat am 30. März 2023 in der Rechtssache C-34/21 entschieden, dass nationale Beschäftigtendatenschutzregeln den Anforderungen des Art. 88 Abs. 2 DSGVO genügen müssen, sonst greift die allgemeine Rechtsgrundlage.

06 · BSI C5, IT-Grundschutz, EVB-IT Cloud

Informationssicherheit und Cloud-Verträge

Für Cloud-Dienste verlangen viele Behörden ein Testat nach dem BSI-Kriterienkatalog C5 und eine Einordnung nach IT-Grundschutz. Seit März 2022 stehen mit den EVB-IT Cloud standardisierte Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloud-Leistungen zur Verfügung.

Kosten und TCO

Was HR-Software für die öffentliche Hand kostet

Öffentliche Auftraggeber müssen den Auftragswert vor der Ausschreibung schätzen, und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Orientierungswerte helfen bei dieser Schätzung, ersetzen aber keine Markterkundung.

GrößenklasseTypische AusgangslageOrientierung SoftwarekostenWesentliche Kostentreiber
Kleine Träger und NGOs
bis 100 Beschäftigte
Verein oder gGmbH mit TVöD-Anlehnung oder AVR, oft Abrechnung über Steuerberatungca. 5 bis 12 € je Beschäftigtem und MonatTarifpflege, Ehrenamtsverwaltung, Fördermittelzuordnung
Gemeinden und Zweckverbände
100 bis 500 Beschäftigte
Tarifbeschäftigte und Beamte, Abrechnung häufig über kommunalen IT-DienstleisterEntgelt je Abrechnungsfall, Preis auf AnfrageBeamtenbesoldung, Zusatzversorgung, Stellenplan, Datenübernahme
Kreise, Städte, Landesbehörden
500 bis 5.000 Beschäftigte
Mehrere Tarifwerke, eigene Personalkostenplanung, Personalrat mit Dienstvereinbarungenca. 6 bis 15 € je Beschäftigtem und Monat oder LizenzSchnittstellen zu Haushalt und E-Akte, Barrierefreiheit, Einführungsprojekt
Große Verwaltungen und Verbände
über 5.000 Beschäftigte
Landesverwaltung, Großstadt oder Wohlfahrtsverband mit vielen RechtsträgernAusschreibung, Preis im VergabeverfahrenMigration aus SAP HCM oder Eigenentwicklung, Mandantenfähigkeit, Betrieb

Eigene Einordnung auf Basis von Marktbeobachtung, keine Herstellerpreise. Die meisten Anbieter im öffentlichen Sektor nennen Preise nur auf Anfrage oder im Vergabeverfahren. Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit oder mehr als 48 Monaten ist nach § 3 Abs. 11 VgV der 48-fache Monatswert anzusetzen. Eine Vorlage für die Gesamtrechnung bietet die Seite TCO von HR-Software über fünf Jahre.

Auswahlprozess

In sechs Schritten zur passenden HR-Software

Ein strukturierter Ablauf verbindet Fachkonzept, Vergaberecht und Mitbestimmung des Personalrats, statt diese drei Stränge nacheinander abzuarbeiten.

01

Regelwerke und Statusgruppen erfassen

Tarifbeschäftigte nach TVöD, TV-L, TV-H oder AVR, Beamte, Auszubildende und Ehrenamtliche trennen und Zusatzversorgungskassen festhalten.

02

Haushalts- und Stellenlogik klären

Klären, wie Stellenplan, Haushaltsstellen, Vermerke und Personalkostenplanung heute geführt werden und welches Finanzverfahren angebunden ist.

03

Markterkundung und Auftragswert

Anbieter und kommunale IT-Dienstleister erkunden, Auftragswert über die Laufzeit schätzen und daraus das Vergabeverfahren nach GWB, VgV oder UVgO ableiten.

04

Leistungsbeschreibung mit Muss-Kriterien

Tarifautomatik, rückwirkende Nachberechnung, Besoldung, BITV 2.0, Datenstandort und C5-Testat als prüfbare Kriterien formulieren, EVB-IT als Vertragsgrundlage wählen.

05

Teststellung mit echten Fällen

Eine rückwirkende Tariferhöhung, einen Stufenaufstieg und einen Beamten mit Teilzeit durchspielen, nicht mit Demodaten des Herstellers.

06

Dienstvereinbarung und Einführung

Personalrat früh beteiligen, Dienstvereinbarung zu Auswertungen und Zugriffen schließen und mit einem Parallellauf über einen Tarifstichtag einführen.

Vorlagen für die Auswahl: HR-Software Lastenheft, HR-Software Demos bewerten und Betriebsrat einbinden.

Typische Einwände und Grenzfälle

Was Verwaltungsleitung und Personalrat wirklich fragen

Fünf Einwände, die in Projekten bei Behörden, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden regelmäßig auftauchen, mit einer sachlichen Antwort.

„Unser Rechenzentrum macht die Abrechnung, wir brauchen keine eigene HR-Software.“

Das kann sinnvoll sein, löst aber nur einen Teil der Aufgabe. Kommunale IT-Dienstleister übernehmen meist Abrechnung, Meldungen und Tarifpflege, Personalakte, Stellenplan, Bewerbermanagement und Personalkostenplanung liegen dagegen oft in getrennten Werkzeugen der Verwaltung. Prüfen Sie, welche Module der Dienstleister anbietet, ob Daten ohne Medienbruch zurückfließen und ob eigene Zusatzmodule am Markt vergaberechtlich separat zu beschaffen sind. Die Gesamtkosten lassen sich mit der Vorlage zur TCO von HR-Software vergleichen.

„Cloud kommt für uns wegen Datenschutz nicht infrage.“

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Entscheidend sind Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenstandort, Zugriffsmöglichkeiten aus Drittstaaten und ein Sicherheitsnachweis wie ein BSI-C5-Testat. Viele Hersteller betreiben eigene Rechenzentren in Deutschland, und auch kommunale IT-Dienstleister bieten Cloud-Betrieb an. Für Beamtendaten gelten zusätzlich die Regeln des Personalaktenrechts. Hilfreich ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor der Ausschreibung, Hinweise dazu bietet unsere Seite zur DSGVO in der HR-Software.

„Der Personalrat wird das Projekt verzögern.“

Verzögerungen entstehen meist, wenn der Personalrat erst nach der Auswahl beteiligt wird. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG und den entsprechenden Landesregelungen ist er bei technischen Einrichtungen mitbestimmungspflichtig, und eine Personalsoftware ist praktisch immer geeignet, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Wer Rollen, Auswertungen und Protokollierung bereits in der Leistungsbeschreibung festlegt, kann die Dienstvereinbarung parallel zur Vergabe verhandeln. Unsere Seite zum Betriebsrat im HR-Projekt beschreibt einen Ablauf, der sich auf Personalräte übertragen lässt.

„Für unseren Verein reicht eine einfache HR-Software.“

Für Personalakte, Abwesenheiten und Recruiting oft ja. Kritisch wird es bei der Abrechnung, wenn der Verein AVR oder TVöD-Anlehnung mit Stufen, Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung anwendet. Dann braucht es entweder ein Abrechnungssystem mit Tarifautomatik oder eine Steuerberatung, die das Regelwerk beherrscht. Auch die Trennung von Haupt- und Ehrenamt sowie die Zuordnung zu Förderprojekten sollten Sie vor der Auswahl prüfen. Für kleinere Träger lohnt der Vergleich auf unserer Seite HR-Software für den Mittelstand.

„Ausschreibungen dauern zu lange, wir verlängern lieber den Altvertrag.“

Eine Verlängerung ist vergaberechtlich nur in engen Grenzen möglich, wesentliche Änderungen bestehender Verträge können eine neue Vergabe auslösen. Gleichzeitig wurden die Verfahren vereinfacht: Seit 1. Juli 2026 sind Direktaufträge des Bundes bis 50.000 Euro netto möglich, und Bundesvergabestellen konnten schon zuvor abweichend von § 14 UVgO Direktaufträge bis 15.000 Euro netto vergeben. Für Länder und Kommunen gelten eigene Wertgrenzen. Eine Markterkundung im Vorfeld verkürzt das eigentliche Verfahren meist deutlich.

Praxistest

Drei Demo-Szenarien, die den öffentlichen Dienst wirklich prüfen

Standarddemos zeigen Stammdaten und hübsche Dashboards. Diese drei Szenarien zeigen, ob die Tarif- und Haushaltslogik tatsächlich im System steckt.

Szenario 1

Rückwirkende Tariferhöhung mit Stufenaufstieg

Lassen Sie eine Tariferhöhung erfassen, die rückwirkend für drei bereits abgerechnete Monate gilt, zum Beispiel 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026 im TVöD. Eine Testperson steigt im selben Zeitraum von Stufe 3 in Stufe 4 auf, eine zweite befindet sich in Elternzeit. Das System soll die Differenzen automatisch berechnen, die Zusatzversorgung mitführen und die Nachzahlung im nächsten Lauf ausweisen. Achten Sie darauf, ob die Unterbrechung der Stufenlaufzeit korrekt behandelt wird und ob Sie jeden Rechenschritt nachvollziehen können.

Szenario 2

Stellenbesetzung gegen den Stellenplan

Legen Sie eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 und eine Stelle der Entgeltgruppe 10 mit kw-Vermerk an. Besetzen Sie die Planstelle mit einem Beamten in Teilzeit und die Stelle mit einer tarifbeschäftigten Person, die über ihr bewertetes Niveau hinaus eingestellt werden soll. Die Software sollte warnen, Teilbesetzungen anteilig rechnen, den Wegfallvermerk bei Freiwerden berücksichtigen und eine Stellenbesetzungsliste für den Haushalt liefern. Prüfen Sie, ob Stelle und Person getrennte Objekte sind.

Szenario 3

Wohlfahrtsträger mit zwei Regelwerken

Simulieren Sie einen Träger mit einer gGmbH unter AVR und einer zweiten Gesellschaft mit TVöD-Anlehnung. Eine Person wechselt zwischen beiden Rechtsträgern, eine zweite ist teilweise aus einem Förderprojekt finanziert, und eine Ehrenamtliche erhält die Ehrenamtspauschale. Das System sollte beide Regelwerke parallel führen, die Förderquote der Stelle für den Verwendungsnachweis auswerten und die Ehrenamtliche ohne Arbeitsverhältnis, aber mit Pauschalengrenze von 960 Euro im Jahr verwalten. Wird eine Person an den anderen Rechtsträger überlassen statt versetzt, muss das System außerdem Arbeitgeber und Einsatzbetrieb trennen, wie es die Seite Software für Zeitarbeit beschreibt.

FAQ

Häufige Fragen zu HR-Software für die öffentliche Hand

Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen zu Tarifrecht, Beschaffung, Mitbestimmung und Betrieb.

1. Muss eine HR-Software für den öffentlichen Dienst den TVöD abbilden können?

Ja, praktisch immer. Der TVöD gilt für rund 2,6 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen und verlangt Entgeltgruppen mit automatischer Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 3 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, dann drei, vier und fünf Jahre bis Stufe 6. Hinzu kommen Unterbrechungen durch Elternzeit oder längere Krankheit, Verkürzung oder Verlängerung nach Leistung gemäß § 17 TVöD und rückwirkende Nachberechnungen bei Tariferhöhungen. Eine Software, die das als Freitextfeld statt als Regelwerk abbildet, verlagert die Tariflogik zurück in Excel.

2. Was hat der TVöD-Tarifabschluss 2025 für die Abrechnung geändert?

Die Einigung vom 6. April 2025 für Bund und Kommunen sieht 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro ab 1. April 2025 und weitere 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026 vor. Die Jahressonderzahlung steigt ab 2026 einheitlich auf 85 Prozent, Teile davon können in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, ab 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag, und die wöchentliche Arbeitszeit kann freiwillig befristet auf bis zu 42 Stunden erhöht werden. Die Laufzeit endet am 31. März 2027. Für die Software bedeutet das neue Wahlrechte je Person, die sauber dokumentiert werden müssen.

3. Wie ist der Stand im TV-L und im TV-H?

Für die Länder außer Hessen haben sich Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Gewerkschaften am 14. Februar 2026 geeinigt: 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro ab 1. April 2026, 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028, bei einer Laufzeit bis 31. Januar 2028. Betroffen sind rund 925.000 Tarifbeschäftigte. Hessen verhandelt den TV-H eigenständig, die Einigung vom 27. März 2026 sieht 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro ab 1. Juli 2026 und weitere 2,8 Prozent ab 1. Oktober 2027 vor. Organisationen mit Landes- und Kommunalpersonal müssen diese Stichtage parallel abbilden.

4. Wie werden Beamte und Tarifbeschäftigte in einem System geführt?

Beamte erhalten Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz oder dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz, Tarifbeschäftigte Entgelt nach Tarifvertrag. Besoldungserhöhungen kommen per Gesetz und oft mit zeitlichem Abstand zum Tarifabschluss, außerdem gelten Beihilfe statt gesetzlicher Krankenversicherung, Versorgung statt Rentenversicherung und eigenes Personalaktenrecht. Eine geeignete Software führt beide Statusgruppen in einem Datenmodell, rechnet aber mit getrennten Regelwerken und kann Wechsel zwischen den Gruppen, etwa bei einer Verbeamtung, mit Nachversicherung abbilden.

5. Sind Stellenplan und Haushaltsstelle dasselbe wie eine Stelle in der freien Wirtschaft?

Nein. Im öffentlichen Dienst bindet die Stelle das Haushaltsbudget, nicht die Person. Nach § 49 BHO darf ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden, und nach § 21 BHO sind Planstellen, die künftig nicht mehr benötigt werden, als künftig wegfallend zu kennzeichnen. Kommunen führen den Stellenplan als Teil des Haushaltsplans nach Gemeindehaushaltsrecht. Stellenplan und Haushaltsstellen müssen deshalb als eigene, mit Personal- und Kostenplanung verknüpfte Objekte im System liegen.

6. Was unterscheidet NGOs und Wohlfahrtsverbände von der klassischen Verwaltung?

Kirchliche Träger wie Caritas mit knapp 740.000 und Diakonie mit rund 687.000 hauptamtlich Mitarbeitenden wenden nicht den TVöD an, sondern die AVR des Dritten Wegs, beschlossen von Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht, an seine Stelle tritt kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht. Weltliche Verbände lehnen sich oft an den TVöD an und unterliegen dem BetrVG. Gemeinsam ist vielen NGOs die Mischung aus Hauptamt, Ehrenamt und zuwendungsfinanzierten Projektstellen.

7. Wie werden Ehrenamtliche in der HR-Software abgebildet?

Ehrenamtliche stehen in keinem Arbeitsverhältnis und werden nicht wie Beschäftigte abgerechnet. Steuerfrei sind Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG für Übungsleiter bis 3.300 Euro im Jahr und nach § 3 Nr. 26a EStG als Ehrenamtspauschale bis 960 Euro im Jahr. Die Software sollte Einsätze, Pauschalen und Grenzen je Person nachhalten und warnen, bevor ein Ehrenamt faktisch zu einem Arbeitsverhältnis wird. In diesem Fall gilt auch der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde. Viele Träger führen Ehrenamtliche deshalb in einem eigenen Personenkreis mit eingeschränkten Feldern.

8. Ab welchem Auftragswert gilt EU-weites Vergaberecht für HR-Software?

Seit 1. Januar 2026 liegen die EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen bei 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden, 216.000 Euro für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber und 432.000 Euro für Sektorenauftraggeber, jeweils netto. Maßgeblich ist der Wert über die gesamte Laufzeit, bei unbestimmter Laufzeit der 48-fache Monatswert nach § 3 Abs. 11 VgV. Eine Cloud-Lösung für 1.000 Beschäftigte zu 6 Euro im Monat erreicht so 288.000 Euro. Unterhalb gilt nationales Recht wie die UVgO. Überwiegend staatlich finanzierte Träger können nach § 99 Nr. 2 GWB selbst öffentliche Auftraggeber sein.

9. Warum ist Barrierefreiheit bei HR-Software für Behörden ein Ausschlusskriterium?

Die BITV 2.0 gilt für Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen öffentlicher Stellen, nach § 12a BGG ausdrücklich auch für Intranet-Angebote der Beschäftigten. Betroffen sind bei HR-Software vor allem Bewerberportal und Self-Service. Nach § 121 Abs. 2 GWB müssen Auftraggeber Zugänglichkeitskriterien in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Ein Angebot ohne nachvollziehbaren Prüfbericht kann deshalb schon an den Mindestanforderungen scheitern. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt dagegen auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher.

10. Was müssen Behörden bei Cloud-HR-Software zu Sicherheit und Vertrag beachten?

Üblich sind Nachweise nach dem BSI-Kriterienkatalog C5, idealerweise ein Typ-2-Testat, und eine Einordnung des Dienstes in das IT-Grundschutz-Konzept der Behörde. Vertraglich stehen seit März 2022 die EVB-IT Cloud zur Verfügung, die Leistungsbeschreibung, Service-Level, Datenrückgabe und Exit regeln. Datenschutzrechtlich braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, Klarheit über Unterauftragnehmer und Datenstandort sowie oft eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Für Landes- und Kommunalbehörden ist das jeweilige Landesdatenschutzgesetz zu beachten.

11. Welche Rolle spielt das Onlinezugangsgesetz für die Personalarbeit?

Das OZG regelt in erster Linie Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen. Mit dem OZG-Änderungsgesetz, in Kraft seit 24. Juli 2024, wird die Ende-zu-Ende-Digitalisierung auf Bundesebene zum Standard, ab 2029 besteht ein Rechtsanspruch auf digitale Bundesleistungen. Für HR ist das indirekt relevant: Verwaltungen bauen E-Akte, digitale Signatur und Self-Service ohnehin auf, und Personalprozesse wie Anträge auf Teilzeit, Reisekosten oder Nebentätigkeit sollten dieselbe Infrastruktur nutzen, statt ein eigenes Papierverfahren zu behalten.

12. Welche Anbieter sind im öffentlichen Sektor verbreitet?

Verbreitet sind P&I LOGA, das auch über kommunale IT-Dienstleister wie ekom21 betrieben wird, SAP HCM in Landesverwaltungen und großen Behörden, KIDICAP der GIP GmbH bei Kommunen und kirchlichen Trägern sowie Verfahren kommunaler Dienstleister wie OK.PWS der AKDB in Bayern. Für kleinere NGOs kommen Mittelstands-Suiten in Frage, sofern die Abrechnung des Tarifwerks gelöst ist. Eine Empfehlung für alle Behördengrößen gibt es nicht, entscheidend sind Statusgruppen, Tarifwerke, Betriebsmodell und Vergabeweg. Einen Überblick über Abrechnungskriterien bietet unsere Seite zur Payroll-Software.

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