Unabhängige HR-Auswahl Brandenburger Innovationspreis·Datenbasis aus über 200.000 Referenzprojekten
Wir analysieren Ihre Unternehmens-URL und zeigen passende Anbieter. Ohne Anmeldung. Bitte eine gültige URL eingeben, zum Beispiel ihre-firma.de Demo-URL ausprobieren
HR Software Auswahl · KI-Kompetenz

KI-Kompetenz Pflicht.
Was Art. 4 der KI-Verordnung von HR verlangt.

Die KI-Kompetenz Pflicht nach Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 02.02.2025 für jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich nutzt, auch ChatGPT im Büro. Seit dem 27.07.2026 verlangt sie Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, aber kein garantiertes Niveau. Ein Zertifikat ist nicht nötig, ein internes Protokoll der Maßnahmen ist der übliche Nachweis.

  • Für wen: Geschäftsführung, HR-Leitung, Datenschutz und Betriebsrat im Mittelstand, die KI einsetzen oder KI-Funktionen in ihrer HR-Software freischalten und wissen wollen, was die Personalabteilung veranlassen muss.
  • Im Überblick: Wortlaut vorher und nachher, Reichweite, Durchsetzung in Deutschland, Rollenmatrix mit CSV-Download, Betriebsrat nach BetrVG, Nachweis-Checkliste und typische Fehler.
  • Zahl: Art. 4 gilt seit 02.02.2025 (Art. 113 Buchst. a der Verordnung (EU) 2024/1689); die neue Fassung steht in Art. 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.
  • Weiter: Die Hochrisiko-Pflichten für Recruiting und Leistungsbewertung erklärt EU AI Act in der HR-Software, die Einsatzfelder KI in HR, den ganzen Weg die HR Software Auswahl.
02.02.2025
Art. 4 KI-VO gilt (Art. 113 Buchst. a)
27.07.2026
Neue Fassung von Art. 4 in Kraft (VO (EU) 2026/1744, Art. 4)
Kein Zertifikat
laut Kommissions-FAQ vom 20.10.2026 genügt ein interner Nachweis über Schulungen oder andere Maßnahmen
Wortlaut · Stand 02.11.2026

Was steht in Art. 4 der KI-Verordnung?
Die Fassung von 2024 und die seit 27.07.2026.

Art. 4 hat zwei Fassungen. Die Kommission hatte am 19.11.2025 vorgeschlagen, die Förderung der KI-Kompetenz stärker bei sich und den Mitgliedstaaten zu verankern, statt Unternehmen eine unbestimmte Pflicht aufzuerlegen. Verabschiedet wurde eine Fassung, in der die Pflicht bei Anbietern und Betreibern bleibt, der Maßstab aber sinkt.

PunktFassung 2024 (Amtsblatt 12.07.2024, gilt seit 02.02.2025)Fassung seit 27.07.2026Was das für HR heißt (Einschätzung)
Kern der PflichtArt. 4 Abs. 1Maßnahmen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz hatMaßnahmen, „um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen“Aus dem Ergebnis „sicherstellen“ wird die Aufgabe „unterstützen“. Planbare Maßnahmen zählen, nicht ein Prüfergebnis.
NiveauArt. 4 Abs. 1Ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz„Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“Niemand muss einen Wissensstand garantieren. Die Kommission nennt keine Pflicht, das Wissen der Beschäftigten zu messen.
PersonenkreisArt. 4 Abs. 1Personal und andere Personen, die „in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“Unverändert: Personal und andere Personen im Auftrag, die mit Betrieb und Nutzung befasst sindAuch Dienstleister, Zeitarbeitskräfte und Freelancer gehören in die Planung, soweit sie im Auftrag KI nutzen.
Maßstab für den ZuschnittArt. 4 Abs. 1Technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, Einsatzkontext, betroffene PersonenDieselben Faktoren, jetzt mit „Aus- und Fortbildung“Der Zuschnitt nach Rolle und Vorwissen bleibt das Kernprinzip, daher die Rollenmatrix weiter unten.
Aufgaben des StaatesArt. 4 Abs. 2 und 3Keine Regelung in Art. 4Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, besonders KMU, und veröffentlichen praktische Beispiele; das KI-Gremium nimmt Empfehlungen anBeispiele und Empfehlungen sind angekündigt, bis dahin hilft die Kommissions-FAQ.
Menschliche Aufsicht bei HochrisikoArt. 26 Abs. 2Betreiber übertragen die Aufsicht Personen mit „erforderlicher Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“Unverändert, die Verordnung 2026/1744 ändert Art. 26 nichtFür KI im Recruiting und in der Leistungsbewertung bleibt die strengere Pflicht, siehe EU AI Act in der HR-Software.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4, 26, 113; Verordnung (EU) 2026/1744, Art. 1 Nr. 5 und Art. 4, Amtsblatt vom 24.07.2026; Vorschlag vom 19.11.2025 laut Kommissions-FAQ zur KI-Kompetenz, Stand 20.10.2026. Die FAQ nennt für das Inkrafttreten „mid-July 2026“, die Verordnung selbst ergibt den dritten Tag nach der Veröffentlichung, den 27.07.2026. Spalte drei ist eine Einschätzung von Find-Your-HR und keine Rechtsberatung.

Reichweite · Anbieter und Betreiber

Gilt Art. 4 auch für mein Unternehmen?
Anbieter, Betreiber und die Personen dahinter.

Art. 4 richtet sich an „Anbieter und Betreiber von KI-Systemen“, ohne Einschränkung auf Hochrisiko-Systeme. Ein Unternehmen mit zehn Beschäftigten, das einen KI-Textassistenten freigibt, ist ebenso erfasst wie ein Konzern mit eigenem HR-Chatbot.

Das ist erfasst

  • Betreiber: Wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“ (Art. 3 Nr. 4), etwa ChatGPT, Copilot, einen Übersetzer oder die KI-Funktionen der HR-Software, sofern es beruflich geschieht.
  • Anbieter: Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3). Das trifft Softwarehersteller, aber auch Unternehmen, die einen eigenen Chatbot unter eigenem Namen einsetzen.
  • Personal: alle, die mit den Systemen arbeiten, nicht nur die HR-Abteilung.
  • Andere Personen im Auftrag: Laut Kommissions-FAQ sind das nicht nur Beschäftigte, sondern etwa Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden im Rahmen der Organisation.

Das ist nicht oder nur am Rand erfasst

  • Private Nutzung: Natürliche Personen, die KI ausschließlich persönlich und nicht beruflich verwenden, sind keine Betreiber (Art. 2 Abs. 10, Art. 3 Nr. 4).
  • Reine Regelwerke: Systeme, die nur auf von Menschen festgelegten Regeln beruhen, sind nach Erwägungsgrund 12 keine KI-Systeme. Ob eine Funktion Ihrer HR-Software KI ist, fragen Sie den Hersteller.
  • Governance-Strukturen: Ein KI-Beauftragter oder ein KI-Gremium ist laut Kommission nicht vorgeschrieben.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 2, 3 und Erwägungsgrund 12; Kommissions-FAQ, Stand 20.10.2026. Keine Rechtsberatung. Wie sich Anbieterrolle und Betreiberrolle bei HR-Software verteilen, steht auf EU AI Act in der HR-Software.

Vorlage · Kompetenzmatrix nach Rollen

Wer braucht welche Schulung?
Eine Kompetenzmatrix nach Rollen als CSV.

Art. 4 und die Kommissions-FAQ nennen Vorwissen, Rolle und Einsatzkontext als Maßstab für den Zuschnitt. Die Matrix übersetzt das in neun Rollen. Inhalte, Formate und Takt sind ein Vorschlag von Find-Your-HR, Art. 4 schreibt keinen Lehrplan und keinen Turnus vor. Passen Sie die Zeilen an Ihre Systemlandschaft an.

RolleTypischer Kontakt mit KIInhalt (Vorschlag)Format und Takt (Vorschlag)Nachweis (Vorschlag)
GeschäftsführungEntscheidet über Einsatz und RisikoFreigabe von KI-Werkzeugen, Budget, RisikoakzeptanzRolle als Betreiber, Verbote nach Art. 5, Fristen, VerantwortlichkeitenBriefing von 60 bis 90 Minuten, einmal jährlichTeilnahmeliste, Beschluss zur KI-Leitlinie
HR-Team als FachanwenderNutzt KI in HR-Software und TextassistentenKI-Funktionen in der HR-Software, Textentwürfe, AuswertungenFunktionsweise und Grenzen, Halluzinationen, Prüfen von Ausgaben, Datenschutz bei EingabenWorkshop mit praktischen Fällen plus E-Learning, jährliche AuffrischungTeilnahmenachweis, bestätigte KI-Leitlinie
RecruitingBewerbervorauswahl, Matching, StellentexteVorauswahl, Ranking, Chatbot für BewerbendeVerzerrungen erkennen, Emotionserkennung am Arbeitsplatz verboten (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f), menschliche Letztentscheidung, Hinweis nach Art. 50Fallübung vor Freischaltung einer neuen FunktionTeilnahmenachweis, Protokoll der Stichprobenprüfung
FührungskräfteNutzen KI für Texte und BeurteilungenEntwürfe für Feedback und Zeugnisse, Auswertungen im TeamGrenzen von KI bei Personalentscheidungen, Regeln der BetriebsvereinbarungModul von 45 Minuten im FührungskräfteprogrammTeilnahmenachweis
Alle BeschäftigtenNutzen KI-Assistenten im AlltagChatGPT, Copilot, Übersetzer, NotizassistentenHalluzination, freigegebene Werkzeuge, keine vertraulichen Daten eingeben, MeldewegE-Learning von 30 bis 45 Minuten im Onboarding, Auffrischung bei neuen WerkzeugenAbschlussbestätigung im Lernsystem
Betriebsrat, Datenschutz, CompliancePrüfen und begleiten den EinsatzBewertung neuer Systeme, Mitbestimmung, VerzeichnisseEinstufung nach KI-Verordnung, Protokolle und Auswertungen, BetriebsvereinbarungWorkshop, bei Bedarf externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)Teilnahmenachweis, Sitzungsprotokoll
IT und AdministrationKonfiguration, Schnittstellen, ProtokolleBerechtigungen, Modellwechsel, Logging, SchnittstellenDatenflüsse, Aufbewahrung von Protokollen, Änderungsmanagement bei ReleasesHerstellerschulung plus interne DokumentationSchulungsbescheinigung des Herstellers, Betriebshandbuch
Externe im AuftragDienstleister, Zeitarbeit, FreelancerKI-Nutzung bei der Erledigung des AuftragsFreigegebene Werkzeuge, Datenregeln, MeldewegEinweisung vor Beginn, Regelung im VertragBestätigung der Einweisung
Aufsicht über Hochrisiko-KIAb 02.12.2027 für Recruiting und LeistungsbewertungMenschliche Aufsicht über ein Hochrisiko-System (Art. 26 Abs. 2)Zweck und Grenzen des Systems, Abweichungen erkennen, EingreifenSystemspezifische Schulung vor Inbetriebnahme, nach Releases erneutSchulungsnachweis je Person, schriftliche Befugnis

Die Datei enthält alle neun Rollen mit Platz für Ist-Stand, Maßnahme und Termin. Sie ist eine Arbeitsvorlage und kein Rechtsgutachten.

Quellen: Zuschnitt nach Rolle, Vorwissen und Kontext gemäß Art. 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 und Kommissions-FAQ, Stand 20.10.2026; Art. 5, 26, 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Spalten zu Inhalt, Format, Takt und Nachweis sind Vorschläge von Find-Your-HR.

Aufsicht und Folgen · Stand 02.11.2026

Was droht bei fehlender KI-Kompetenz?
Aufsicht, Bußgeld und mittelbare Folgen.

Art. 4 gilt seit dem 02.02.2025, die behördliche Aufsicht läuft laut Kommission seit dem 02.08.2026. Ein ausdrücklicher Bußgeldtatbestand für Art. 4 ist in den hier zitierten Normen nicht genannt.

01 · Aufsicht

Bundesnetzagentur und Fachbehörden

Die Bundesnetzagentur ist die Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung, soweit das KI-MIG nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1). Für regulierte Finanztätigkeiten ist die BaFin zuständig (§ 2 Abs. 3).

  • Laut Kommission liegt die Durchsetzung von Art. 4 bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, nicht beim KI-Büro der Kommission.
02 · Bußgeld

Art. 99 und § 15 KI-MIG nennen Art. 4 nicht

Die Rahmen in Art. 99 Abs. 3 bis 5 (bis 35, 15 und 7,5 Millionen Euro) betreffen andere Artikel. Nach Art. 99 Abs. 1 legen die Mitgliedstaaten Sanktionen fest.

  • § 15 KI-MIG bewehrt nur Verstöße gegen Art. 21, 27, 45 und 86, höchstens mit 50.000 Euro (Abs. 3).
  • Die Kommission schreibt, Behörden könnten Sanktionen auf Grundlage nationalen Rechts verhängen.
03 · Mittelbare Folgen

Vorfälle und Hochrisiko-Pflichten

Die Kommission nennt Verhältnismäßigkeit, Schwere und Vorsatz oder Fahrlässigkeit als Faktoren und hält eine Sanktion für wahrscheinlicher, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung zurückgeht.

  • Bei Hochrisiko-Systemen bleibt Art. 26 Abs. 2 unverändert; Betreiberpflichten nach Art. 26 sind in Art. 99 Abs. 4 Buchst. e bußgeldbewehrt.
  • Die Hochrisiko-Pflichten für Recruiting und Leistungsbewertung gelten ab 02.12.2027, Einzelheiten auf EU AI Act in der HR-Software.
04 · Private Durchsetzung

Schadensersatz nach nationalem Recht

Neben der Durchsetzung durch Behörden nennt die Kommission die private: Wer einen Schaden erleidet und ihn auf einen Verstoß gegen Art. 4 zurückführt, kann nach nationalem Recht klagen.

  • Wie solche Ansprüche begründet sind, richtet sich nach dem nationalen Recht; Gerichtsentscheidungen dazu nennt diese Seite nicht.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 99 und 113; KI-MIG § 2 und § 15, BGBl. 2026 I Nr. 223; Kommissions-FAQ, Abschnitt Enforcement, Stand 20.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Vorgehen · Aufgaben der Personalabteilung

Was muss HR tun?
Sechs Schritte von der Inventur bis zum Nachweis.

Art. 4 nennt keine Aufgabenverteilung. In der Praxis liegt die Koordination bei HR, weil Bedarf, Schulung, Onboarding und Lernplattform dort zusammenlaufen.

01

KI-Inventur

Listen Sie auf, welche KI-Systeme im Haus laufen: freigegebene Werkzeuge, KI-Funktionen in HR-Software und Office-Paketen, selbst gebaute Chatbots und was Beschäftigte ohne Freigabe nutzen. Beziehen Sie Dienstleister ein.

02

Rolle klären

Prüfen Sie je System, ob Sie Betreiber oder Anbieter sind (Art. 3 Nr. 3 und 4), und ob ein System in die Hochrisiko-Kategorie für Beschäftigung fällt.

03

Bedarf nach Rolle bestimmen

Nutzen Sie die Kompetenzmatrix: Wer arbeitet womit, mit welchem Vorwissen, bei wem wirkt das Ergebnis? Daraus ergeben sich Gruppen mit eigenem Inhalt.

04

Schulungsplan und Leitlinie aufstellen

Legen Sie Formate, Termine, Verantwortliche und Budget fest, und schreiben Sie eine kurze KI-Leitlinie: freigegebene Werkzeuge, Datenregeln, Meldeweg. Bei der Auswahl neuer HR-Software gehören Schulungsmaterial und KI-Funktionen in den Anforderungskatalog HR Software.

05

Betriebsrat und Datenschutz einbinden

Klären Sie früh, welche Teile mitbestimmungspflichtig sind (§§ 87, 96 bis 98 BetrVG), und welche Daten die Lernplattform speichert. Eine bestehende Betriebsvereinbarung zu HR-Software lässt sich um KI-Schulungen ergänzen.

06

Durchführen, nachweisen, nachführen

Führen Sie die Schulungen durch, dokumentieren Sie Teilnahme und Inhalte, und planen Sie die Pflege: neue Mitarbeitende im Onboarding, neue Werkzeuge, Releases mit neuen KI-Funktionen. Mehr zur Einführung neuer Systeme steht auf HR Software einführen.

Quellen: Kommissions-FAQ mit Mindestschritten a bis d (Verständnis, Rolle, Risiko, Zuschnitt), Stand 20.10.2026; Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3. Die Reihenfolge und Zuständigkeiten sind ein Vorschlag von Find-Your-HR.

Onboarding und Lernplattform

Wie gehört KI-Kompetenz ins Onboarding und in die Lernplattform?
Vier Bausteine.

Die Kommission verlangt kein Zertifikat, sondern erwähnt ein internes Protokoll über Schulungen oder andere Maßnahmen. Die vorhandene Lernplattform kann das tragen, wenn sie rollenbezogen zuweist und Abschlüsse exportierbar speichert.

01 · Onboarding

Ein fester Baustein für Neue

Neue Beschäftigte bekommen am Start den Pflichtkurs aus der Matrix und die KI-Leitlinie.

02 · Lernplattform

Zuweisung nach Rolle, Export nach Bedarf

Das Learning Management System (LMS, die Lernplattform) kann Kurse nach Rolle zuweisen, erinnern und Abschlüsse speichern.

  • Zu prüfen in der Demo: Gruppenzuweisung, Erinnerungen, Wiederholungstermine, Export als Liste.
  • Funktionen und Anbieterklassen: Lernen und LMS
03 · Skill-Modell

KI-Kompetenz als Skill führen

In einem Skill-Modell kann KI-Kompetenz als eigene Fähigkeit mit Stufen erscheinen, zum Beispiel Grundlagen, Anwender, Verantwortlicher.

  • Art. 4 verlangt keine Messung. Wer Stufen bewertet, tut das freiwillig und braucht dafür Regeln mit Betriebsrat und Datenschutz.
  • Mehr zur Pflege von Skills: Skill und Kompetenzmanagement Software
04 · Datenschutz

Lernstände sind Beschäftigtendaten

Teilnahme, Ergebnisse und Zeitpunkte sind personenbezogene Daten und gehören ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

  • Legen Sie Zweck, Zugriff und Löschfristen fest, bevor die Kurse starten.
  • Worauf Sie bei Software achten: DSGVO-konforme HR-Software

Quelle für Nachweis ohne Zertifikat: Kommissions-FAQ, Stand 20.10.2026. Die Bausteine sind Vorschläge von Find-Your-HR. Zu KI-Funktionen in der Software selbst siehe KI-Funktionen in HR-Software und zur Automatisierung von Abläufen HR-Prozessautomatisierung.

Mitbestimmung · BetrVG, Stand 02.11.2026

Muss der Betriebsrat bei KI-Schulungen mitbestimmen?
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 und §§ 96 bis 98 BetrVG.

Die KI-Verordnung berührt das Arbeitsrecht nicht und erlaubt günstigere Regeln für Arbeitnehmer, ausdrücklich auch durch Kollektivvereinbarungen (Art. 2 Abs. 11). Ob und wo der Betriebsrat mitbestimmt, hängt von der Ausgestaltung ab. Der Wortlaut der Normen zeigt vier Ansatzpunkte.

01 · § 96 Abs. 1

Bildungsbedarf ermitteln und beraten

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung zu beraten. Der Betriebsrat kann Vorschläge machen.

  • Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten die Einigungsstelle zur Vermittlung anrufen (Abs. 1a).
02 · § 98 Abs. 1 und 6

Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen; die Regeln gelten entsprechend für sonstige Bildungsmaßnahmen im Betrieb (Abs. 6).

  • Mitbestimmen kann er beim Wie, etwa bei Zeitpunkt, Dauer und Teilnehmerkreis. Er kann Teilnehmer vorschlagen (Abs. 3).
  • Bei Dissens entscheidet die Einigungsstelle (Abs. 4). Ob eine KI-Schulung darunter fällt, prüfen Sie im Einzelfall.
03 · § 97 Abs. 2

Wenn KI Tätigkeiten verändert

Führen geplante Maßnahmen dazu, dass sich die Tätigkeit ändert und die Kenntnisse nicht mehr ausreichen, hat der Betriebsrat bei der Einführung von Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen.

  • Das kann bei der Einführung von KI-Funktionen in Arbeitsabläufen relevant werden.
  • Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls.
04 · § 87 Abs. 1 Nr. 6

Lernplattform und Auswertung

Mitbestimmungspflichtig ist die „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“.

  • Eine Lernplattform mit Teilnahme- und Ergebnisdaten kann je nach Auswertungsmöglichkeit darunter fallen; Gerichtsentscheidungen dazu nennt diese Seite nicht.
  • Nach § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich, wenn der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss.

Quellen: § 87, § 96, § 97, § 98 und § 80 BetrVG; Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 2 Abs. 11, Stand 02.11.2026. Keine Rechtsberatung. Mehr dazu: Mitbestimmung bei HR-Software und Betriebsvereinbarung HR-Software.

Checkliste · Nachweis ohne Zertifikat

Wie weise ich die KI-Kompetenz nach?
Neun Belege für die Akte.

Die Kommission schreibt, ein Zertifikat sei nicht nötig, Organisationen könnten ein internes Protokoll über Schulungen und andere Maßnahmen führen. Die Checkliste sammelt, was in dieses Protokoll gehört. Sie ist ein Vorschlag von Find-Your-HR und keine Prüfliste einer Behörde.

BausteinFrageBeleg (Beispiel)Pflege
01 KI-InventurWelche Systeme laufen?Welche KI-Systeme setzen wir ein, wer nutzt sie, wozu?Liste mit System, Zweck, Nutzergruppe, DatumIT und HR, mindestens halbjährlich
02 RolleAnbieter oder BetreiberSind wir je System Betreiber oder Anbieter, und gibt es Hochrisiko-Bezug?Einstufungsvermerk je SystemHR und Datenschutz, bei jedem neuen System
03 BedarfWer braucht was?Welche Gruppen brauchen welche Inhalte?Ausgefüllte KompetenzmatrixHR, jährlich oder bei neuen Funktionen
04 LeitlinieRegeln im AlltagGibt es eine KI-Leitlinie mit freigegebenen Werkzeugen und Datenregeln?Leitlinie mit Datum, Version und BestätigungGeschäftsführung und HR
05 SchulungsplanFormate und TermineWas wird wann in welchem Format geschult?Plan mit Terminen, Verantwortlichen, BudgetHR, laufend
06 DurchführungWer hat teilgenommen?Wer wurde wann in welchem Inhalt geschult?Teilnahmeliste oder Export aus dem LMSHR, nach jeder Schulung
07 ExterneAuftragnehmerWie sind Dienstleister und Freelancer eingewiesen?Einweisungsbestätigung oder VertragsklauselEinkauf und Fachbereich
08 MitbestimmungBetriebsrat und DatenschutzWurde der Betriebsrat beteiligt, wurden Datenfragen geklärt?Protokolle, Betriebsvereinbarung, VerzeichniseintragHR und Datenschutz
09 WirkungWirken die Maßnahmen?Gibt es Vorfälle, Rückfragen, Verbesserungen?Meldungen zu Vorfällen, Rückmeldungen aus BefragungenHR, mindestens jährlich

Quelle: Kommissions-FAQ, Abschnitt zur Dokumentation, Stand 20.10.2026. Die Beispiele und Pflegeintervalle sind Vorschläge von Find-Your-HR; Art. 4 schreibt weder Form noch Turnus vor. Keine Rechtsberatung.

Typische Fehler

Welche Fehler machen Unternehmen
bei der KI-Kompetenz?

Die Fehler folgen aus dem Wortlaut der Normen und der Kommissions-FAQ, nicht aus Bußgeldverfahren.

01 · Zu spät

„Gilt erst, wenn die Strafen kommen“

Art. 4 gilt seit dem 02.02.2025. Dass die Aufsicht erst seit dem 02.08.2026 läuft, ändert nichts an der Pflicht.

  • Starten Sie mit Inventur und Matrix, nicht mit dem Kurskatalog.
02 · Zu schmal

Nur HR wird geschult

Art. 4 gilt für das Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, und für Personen im Auftrag. Das sind meist Fachbereiche und Externe, nicht nur HR.

  • Fachbereiche und Dienstleister in die Matrix aufnehmen.
03 · Zu pauschal

Ein Kurs für alle

Der Zuschnitt nach Vorwissen, Rolle und Einsatz ist Kern der Norm. Ein Einheitskurs unterfordert Fachanwender und überfordert die Aufsichtspersonen bei Hochrisiko-Systemen.

  • Mindestens drei Stufen planen: Grundlagen, Anwender, Verantwortliche.
04 · Nur Papier

Anleitung lesen lassen

Laut Kommission ist es oft unwirksam, nur auf die Betriebsanleitung zu verweisen oder die Beschäftigten zum Lesen aufzufordern.

  • Praktische Fälle mit den eigenen Werkzeugen einbauen.
05 · Ohne Betriebsrat

Lernplattform ohne Abstimmung

Teilnahme- und Ergebnisdaten sind Beschäftigtendaten und können auswertbar sein.

  • Früh mit dem Betriebsrat sprechen und Auswertungen regeln.
06 · Einmal und fertig

Keine Pflege nach dem Start

Neue Beschäftigte, neue Werkzeuge und neue KI-Funktionen in Releases verändern den Bedarf.

  • Onboarding-Baustein und Release-Prüfung als feste Termine.

Quellen: Verordnung (EU) 2026/1744, Art. 1 Nr. 5; Kommissions-FAQ, Stand 20.10.2026. Die Zusammenstellung ist eine Einschätzung von Find-Your-HR.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Ist KI-Kompetenz für Unternehmen Pflicht?

Ja, für jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt. Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen im Auftrag zu unterstützen. Die Pflicht hängt weder von der Unternehmensgröße noch von der Risikoklasse des Systems ab. Wer keine KI-Systeme verwendet, ist nicht betroffen. Schon ein freigegebener Textassistent oder eine KI-Funktion in der HR-Software macht Sie zum Betreiber. Unternehmen in Drittländern wie der Schweiz sind erfasst, wenn die Ausgabe des Systems in der Union verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c).

Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz?

Seit dem 02.02.2025. Art. 113 der Verordnung (EU) 2024/1689 setzt Kapitel I, zu dem Art. 4 gehört, ab diesem Datum in Geltung. Die geänderte Fassung nach Art. 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit dem 27.07.2026 in Kraft, dem dritten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24.07.2026. Die behördliche Aufsicht läuft laut Kommissions-FAQ seit dem 02.08.2026, die Pflicht selbst bestand schon vorher. Fehlende Maßnahmen lassen sich also nicht mit dem Aufsichtsbeginn erklären.

Was hat der Digital Omnibus an Art. 4 geändert?

Er hat den Maßstab gesenkt, die Pflicht aber behalten. Statt „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz vorhanden ist, müssen Anbieter und Betreiber nun Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren. Neu sind Abs. 2 und 3 mit Aufgaben für Kommission, Mitgliedstaaten und KI-Gremium. Der Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025 ging weiter, er wollte die Pflicht der Unternehmen ersetzen. Das setzte sich in dieser Form nicht durch.

Muss ich die KI-Kenntnisse meiner Beschäftigten messen oder testen?

Nein. Laut Kommissions-FAQ vom 20.10.2026 verlangt Art. 4 keine Messung des Wissens der Beschäftigten, und seit der Neufassung besteht auch keine Pflicht, ein bestimmtes Niveau zu garantieren. Wer freiwillig Tests oder Stufen einführt, verarbeitet Leistungs- und Lerndaten von Beschäftigten und sollte Betriebsrat und Datenschutz beteiligen. Als Nachweis nennt die Kommission interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen, keine Prüfungsergebnisse. Einen Nachweis über Testergebnisse fordert die Norm nicht, auch nicht gegenüber Behörden.

Brauche ich ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten?

Nein. Die Kommissions-FAQ sagt ausdrücklich, ein Zertifikat sei nicht nötig, und eine Organisation könne ein internes Protokoll über Schulungen oder andere Leitlinien führen. Ebenso schreibt die Kommission keine bestimmte Governance-Struktur vor, weder einen KI-Beauftragten noch ein KI-Gremium. Ob Sie eine Rolle benennen, ist Ihre organisatorische Entscheidung. Hilfreich ist eine klare Zuständigkeit für Inventur, Schulungsplan und Nachweis, meist in HR oder Compliance. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit schriftlich benannt und für alle auffindbar ist.

Wer sind die „anderen Personen“ im Auftrag, etwa Freelancer und Zeitarbeitskräfte?

Art. 4 erfasst neben dem Personal auch andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Laut Kommissions-FAQ sind das nicht nur Beschäftigte, sondern Personen im Rahmen der Organisation, etwa Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden. Für Freelancer, Zeitarbeit und Beratungsfirmen planen Sie daher eine Einweisung vor Beginn, deren Umfang sich nach Aufgabe und Risiko richtet, und halten diese schriftlich fest. Verträge mit Dienstleistern können die Einweisung als Pflicht regeln.

Gilt Art. 4 auch, wenn Beschäftigte nur ChatGPT nutzen?

Ja. Die Kommissions-FAQ beantwortet genau diesen Fall: Ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, muss die Pflicht erfüllen und die Beschäftigten über die konkreten Risiken informieren, zum Beispiel Halluzinationen. Praktisch heißt das: freigegebene Werkzeuge benennen, Datenregeln festlegen, ein kurzes Modul im Onboarding anbieten und die Beschäftigten anweisen, Antworten der KI vor der Verwendung zu prüfen. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung einzelner Werkzeuge durch Datenschutz und IT im Haus.

Was droht bei fehlender KI-Kompetenz?

Ein ausdrücklicher Bußgeldtatbestand für Art. 4 steht weder in Art. 99 Abs. 3 bis 5 der Verordnung noch in § 15 KI-MIG, der nur Verstöße gegen Art. 21, 27, 45 und 86 mit bis zu 50.000 Euro bewehrt. Nach Angaben der Kommission können Behörden aber auf Grundlage nationalen Rechts Maßnahmen ergreifen, eher nach einem Vorfall wegen fehlender Schulung. Zudem sind zivilrechtliche Ansprüche nach nationalem Recht denkbar. Verstöße gegen die Betreiberpflichten nach Art. 26 für Hochrisiko-Systeme sind dagegen in Art. 99 Abs. 4 Buchst. e bewehrt.

Wer kontrolliert die KI-Kompetenz in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur ist nach § 2 Abs. 1 KI-MIG die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für regulierte Finanztätigkeiten ist die BaFin zuständig (§ 2 Abs. 3). Laut Kommission liegt die Durchsetzung von Art. 4 bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, nicht beim KI-Büro der Kommission. Zur Prüfpraxis der Bundesnetzagentur zu Art. 4 macht diese Seite keine Aussage. Auslegungsfragen klären Sie bei Bedarf mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Verband.

Wie dokumentiere ich KI-Schulungen?

Führen Sie ein internes Protokoll: Inventur der Systeme, ausgefüllte Rollenmatrix, KI-Leitlinie mit Version, Schulungsplan, Teilnahmelisten oder Exporte aus der Lernplattform und die Einweisung von Externen. Die Kommission verlangt kein Zertifikat, nennt aber eine interne Aufzeichnung über Schulungen und andere Maßnahmen ausdrücklich als Möglichkeit. Beachten Sie bei Teilnahmedaten Datenschutz und Löschfristen sowie die Beteiligung des Betriebsrats, wenn die Daten auswertbar sind. Legen Sie fest, wer die Liste einsehen darf und wie lange sie aufbewahrt wird.

Muss der Betriebsrat bei KI-Schulungen mitbestimmen?

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Der Betriebsrat hat bei der Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen mitzubestimmen (§ 98 Abs. 1 BetrVG, für sonstige Bildungsmaßnahmen entsprechend nach Abs. 6), kann auf Verlangen die Ermittlung des Bildungsbedarfs fordern (§ 96 Abs. 1) und bei technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6). Prüfen Sie den Einzelfall und beteiligen Sie den Betriebsrat früh. Sprechen Sie vor dem Start der Lernplattform und der Kurse mit dem Gremium.

Wie unterscheidet sich Art. 4 von den Pflichten für Hochrisiko-KI in HR?

Art. 4 gilt für alle KI-Systeme und verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Für Hochrisiko-Systeme, etwa im Recruiting oder in der Leistungsbewertung, kommen eigene Betreiberpflichten hinzu, darunter die menschliche Aufsicht durch Personen mit der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis (Art. 26 Abs. 2). Diese Hochrisiko-Pflichten gelten ab dem 02.12.2027. Wie sie aussehen, erklärt die Seite zum EU AI Act in der HR-Software. Art. 4 gilt daneben unverändert weiter und betrifft auch alle anderen KI-Systeme im Haus.

Wie oft muss ich schulen, einmal oder jährlich?

Art. 4 nennt keinen Turnus, kein Format und keine Mindestdauer. Die Kommission sagt, es gebe kein Einheitsmodell und keine verpflichtenden Schulungen, die Maßnahmen richteten sich nach Rolle, Vorwissen und Einsatz. Sinnvoll ist ein fester Rahmen: Einführungsmodul im Onboarding, Auffrischung mindestens jährlich, zusätzlich bei neuen Werkzeugen oder Releases mit neuen KI-Funktionen. Das ist eine Empfehlung von Find-Your-HR und keine Vorgabe der Verordnung. Für Hochrisiko-Systeme ist eine Schulung vor der Inbetriebnahme naheliegend.

Weiter

KI-Kompetenz in die
HR-Softwareauswahl einbauen.

Wer KI-Funktionen in der HR-Software nutzt, braucht Schulungsmaterial, Lernplattform und klare Zuständigkeiten schon in der Auswahl. Für den Auswahlprozess empfehlen sich das HR Selection Portal oder ein Gespräch mit unserer HR-Software-Beratung.