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HR-Software Gastronomie

HR-Software für Gastronomie und Hotellerie: Dienstplan, Aushilfen und Mindestlohn-Dokumentation

HR-Software für Gastronomie und Hotellerie muss leisten, was Standard-Personalsoftware selten kann: Dienste bei schwankender Auslastung planen, Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte rechtssicher führen, die Aufzeichnungspflicht nach Mindestlohngesetz erfüllen und Zuschläge, Trinkgeld und Personalverpflegung sauber an die Lohnabrechnung übergeben. Dieser anbieterneutrale Vergleich ordnet acht Lösungen für Betriebe mit 50 bis 2.000 Beschäftigten ein.

1,108 Mio.
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe im April 2026, 1,3 Prozent mehr als im April 2019 (Bundesagentur für Arbeit)
+7,6 %
mehr Minijobber im Gastgewerbe im April 2026 als 2019, ein Plus von 75.115 Personen (Bundesagentur für Arbeit)
−2,1 %
realer Umsatz im Gastgewerbe 2025 gegenüber 2024, nominal plus 1,4 Prozent (Statistisches Bundesamt, Februar 2026)
13,90 €
gesetzlicher Mindestlohn je Stunde seit 1. Januar 2026, ab 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro
Marktüberblick

Warum das Gastgewerbe eine eigene HR-Software braucht

Kein anderer Dienstleistungsbereich plant so kurzfristig wie Hotellerie und Gastronomie. Wetter, Reservierungen, Veranstaltungen und Belegung bestimmen den Personalbedarf oft erst wenige Tage vorher. Gleichzeitig gehört das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zu den Branchen, die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich nennt und die der Zoll regelmäßig prüft.

Problem

Warum Standard-HR-Software im Gastgewerbe scheitert

Klassische HR-Suiten sind für Büros mit festen Arbeitszeiten gebaut. Im Restaurant und im Hotel arbeiten dagegen viele Menschen ohne PC-Arbeitsplatz, mit geteilten Diensten, Nachtschichten und Wochenendarbeit. Ein großer Teil der Belegschaft sind Aushilfen, Studierende, Minijobber und Saisonkräfte, deren Verträge, Verdienstgrenzen und Zeitgrenzen einzeln überwacht werden müssen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit lag die Zahl der Minijobber im Gastgewerbe im April 2026 um 7,6 Prozent über dem Niveau von 2019. Wer Dienstplan in Excel, Schichttausch in WhatsApp und Stunden auf Papier führt, überträgt jede Änderung von Hand und hat bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit keine verlässliche Aufzeichnung.

Dazu kommen Lohnbestandteile, die es in vielen anderen Branchen kaum gibt: steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Personalverpflegung als Sachbezug, Unterkunft für Saisonkräfte und Trinkgeld, das nur unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleibt. Ein allgemeiner Lohnexport ohne diese Lohnarten erzeugt Monat für Monat Nacharbeit in der Kanzlei.

Lösung

Was eine gastronomietaugliche HR-Lösung leistet

Eine gastronomietaugliche Lösung verbindet Dienstplan, Zeiterfassung per App oder Terminal und Lohnvorbereitung in einem Datenstand. Mindestbesetzungen für Küche, Service, Bar, Rezeption und Housekeeping werden hinterlegt, offene Schichten über die App verteilt und Verstöße gegen Ruhezeit oder Höchstarbeitszeit schon beim Planen angezeigt. Qualifikationen wie die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutz oder Aufenthaltstitel sind je Person mit Ablaufdatum hinterlegt.

Für die Abrechnung übergibt das System Stunden, Zuschläge, Sachbezüge und Trinkgeldanteile an DATEV oder ein eigenes Lohnmodul. Grundlagen zur Aufzeichnung finden Sie auf den Seiten Mindestlohn-Dokumentationspflicht und Arbeitszeiterfassungspflicht. Wer ähnliche Anforderungen aus dem Filialgeschäft kennt, findet Vergleichspunkte unter HR-Software für Handel und Filiale.

Anbietervergleich

HR-Software für Gastronomie und Hotellerie im Vergleich

Die Übersicht ordnet acht Lösungen nach den Kriterien, die in Restaurants, Hotels und Systemgastronomie den Ausschlag geben: Dienstplanung bei schwankender Auslastung, Aufzeichnung nach Mindestlohngesetz, Zuschläge, Aushilfen und die Übergabe an die Lohnabrechnung. Alle Funktionsangaben beruhen auf Herstellerangaben (Stand: Oktober 2026). Was nicht ausgewiesen ist, sollte in der Demo geprüft werden.

AnbieterSchwerpunktGastro-Compliance, Zuschläge und AushilfenZeiterfassung und Mitarbeiter-AppPreismodell
gastromaticvertical cloud solution GmbH, Darmstadt, nach eigener Angabe rund 12.000 BetriebeDienstplanung, Zeiterfassung, Personalverwaltung und Lohnabrechnung für Schichtbetriebe mit Fokus Gastronomie und HotellerieArbeitsrechtliche Regeln im Dienstplan, digitale Personalakte, Lohnabrechnung auch als Service (Herstellerangabe)Stempeluhr per App, Tablet oder PC, Mitarbeiter-AppPreispakete, Preis auf Anfrage
PapershiftPapershift GmbH, KarlsruheDienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheiten und Lohnvorbereitung für Gastronomie, Hotellerie und weitere SchichtbranchenNacht- und Splittschichten, automatische Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Mindestbesetzung, DATEV-Export (Herstellerangabe)App, Terminal oder BrowserPakete, 14 Tage Test, Preis auf Anfrage
OrdioOrdio GmbH, Köln, 2020 aus der Kölner Restaurantkette Sushi Ninja entstandenSchichtplanung, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Aufgaben und Lohnmanagement, KI-Assistent für SchichtbesetzungBruttolohn aus Lohnregeln und Zeiten, DATEV-Export, optional Nettoabrechnung über Payroll Plus (Herstellerangabe)App und Hardware-Terminal, minutengenaue ErfassungPayroll Plus 15 € je Abrechnung und Person, sonst auf Anfrage
PlandayPlanday A/S, Kopenhagen, seit 2021 Teil von Xero, deutsche Gesellschaft in HamburgDienstplanung, Teamkommunikation, Zeiterfassung und Lohnberichte für Gastronomie, Hotels und HandelArbeitszeitregeln im Dienstplan hinterlegbar, Integration mit dem Hotel-PMS Mews für Umsatzdaten (Herstellerangabe)Mobile App, StempeluhrPakete, Testversion, Preis auf Anfrage
QuinyxQuinyx, Stockholm, gegründet 2005, Quinyx Germany GmbH in HamburgWorkforce Management mit Bedarfsprognose und automatisierter Schichtplanung für Ketten in Hospitality, Systemgastronomie und HandelCompliance-Regeln in der Planung, KI-gestützte Bedarfsprognose, Lohnschnittstellen (Herstellerangabe)App, Stempeluhr, LohnschnittstellenPreis auf Anfrage
PersonioPersonio, München, gegründet 2015HR-Suite für Personalakte, Recruiting, Onboarding, Abwesenheiten und Payroll für DeutschlandKeine eigene Gastro-Dienstplanung, Schichtplanung über Partnerlösungen aus dem Marketplace (Herstellerangabe)Zeiterfassung im Self-Service, Schichtzeiten über PartnerPakete je Mitarbeitendem, Preis auf Anfrage
FactorialEveryday Software S.L., Barcelona, gegründet 2016All-in-One-HR für KMU mit Schichtplanung, Zeiterfassung, Personalakte und vorbereitender LohnabrechnungSchichttausch per App, Transparenz zur Einhaltung der Arbeitszeitgesetze (Herstellerangabe), Gastro-Lohnarten in der Demo prüfenApp mit Stempeln und QR-Code-ErfassungAb ca. 8 € je Nutzer und Monat, Orientierung
DATEV Lohn und Gehalt / LODASDATEV eG, Nürnberg, gegründet 1966, Vertrieb meist über SteuerkanzleienLohnabrechnung mit Sachbezügen, steuerfreien Zuschlägen und Minijob-Meldungen, verbreitet in kanzleibetreuten GastrobetriebenAbrechnung von Sachbezugswerten, Zuschlägen nach § 3b EStG und Sofortmeldung, Zeitdaten über Partner-Dienstplaner (Herstellerangabe)Keine eigene Schicht-App, Import aus DienstplanernÜber Kanzlei, Preis auf Anfrage

In der Praxis kombinieren viele Betriebe einen gastronomienahen Dienstplaner mit einer Lohnabrechnung über DATEV oder die Steuerkanzlei, größere Gruppen ergänzen eine HR-Suite für Personalakte, Recruiting und Onboarding. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht, mehr dazu in unserer Methodik.

Anbieterprofile

Fünf Anbieter im Deep-Dive

Drei gastronomienahe Dienstplaner, eine HR-Suite und ein Lohnsystem, jeweils mit Einordnung, für welchen Betriebstyp sie passen und wo die Grenzen liegen.

01 · Gastro-Dienstplaner

gastromatic

gastromatic wird von der vertical cloud solution GmbH in Darmstadt entwickelt und richtet sich ausdrücklich an Schichtbetriebe in Gastronomie, Hotellerie, Bäckereien und Handel. Nach eigener Angabe arbeiten rund 12.000 Betriebe und mehr als 240.000 Menschen täglich mit dem System. Der Funktionsumfang reicht von der Dienstplanung mit sichtbaren Planungskonflikten über die Stempeluhr und die Stundenauswertung bis zur digitalen Personalakte mit Dokumentencreator. Für die Lohnabrechnung bietet der Hersteller neben dem Export auch eine Abrechnung als Service an (Herstellerangabe). Stärken sind die Nähe zur Branche und ein Datenstand von der Planung bis zum Lohn. Für Hotelgruppen mit vielen Abteilungen sollten Sie in der Demo prüfen, wie Kostenstellen je Outlet, Bankett und Housekeeping abgebildet werden und welche Schnittstellen zu Kasse und Hotelsoftware tatsächlich verfügbar sind. Ein eigenes Anbieterprofil auf find-your-hr.de gibt es derzeit nicht, die Angaben stammen von der Herstellerwebsite.

02 · Gastro-Dienstplaner

Papershift

Papershift aus Karlsruhe positioniert sich mit einer eigenen Branchenlösung für Gastronomie und Hotellerie. Nach Herstellerangabe bildet das System Bar, Küche und Service einschließlich Nacht- und Splittschichten ab und ordnet Arbeitszeiten über Mitternacht automatisch dem richtigen Tag zu. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden berechnet und per DATEV-Export an die Lohnabrechnung übergeben, Mindestbesetzungen je Bereich zeigen Unter- und Überbesetzung schon bei der Planung. Offene Schichten lassen sich bei Krankmeldungen über die App ausschreiben, mehrere Betriebe werden in einem Account geplant. Als Integrationen nennt der Hersteller unter anderem DATEV, Personio und Lohn24. Papershift eignet sich damit für inhabergeführte Restaurants bis hin zu kleineren Ketten, die Dienstplan und Zeiterfassung aus einer Hand wollen und die Nettoabrechnung bei der Kanzlei lassen. Prüfen Sie in der Demo, wie Aushilfen mit Verdienstgrenze und kurzfristig Beschäftigte mit Zeitgrenze überwacht werden.

03 · Workforce Management

Planday

Planday stammt aus Kopenhagen und gehört seit 2021 zum Buchhaltungsanbieter Xero, in Deutschland ist das Unternehmen mit einer GmbH in Hamburg vertreten. Die Plattform kombiniert Dienstplanung mit Vorlagen, Verfügbarkeiten, Teamkommunikation, Stempeluhr, Abwesenheiten und Lohnberichten. Arbeitszeitregeln lassen sich hinterlegen, sodass der Plan bei Verstößen warnt (Herstellerangabe). Für Hotels interessant ist die Integration mit dem Property-Management-System Mews: Umsatzdaten aus Mews werden nahezu in Echtzeit in Planday importiert und Umsatzeinheiten zugeordnet, sodass Personalkosten je Schicht dem tatsächlichen Umsatz gegenüberstehen, auch über mehrere Häuser. Damit eignet sich Planday besonders für Betriebe, die Personalkosten eng an Belegung und Umsatz steuern wollen. Nicht im Kern enthalten ist eine deutsche Nettolohnabrechnung, die Übergabe an DATEV oder ein anderes Lohnprogramm sollte deshalb in der Demo mit Zuschlägen und Sachbezügen gezeigt werden.

04 · HR-Suite

Personio

Personio mit Sitz in München ist eine Cloud-HR-Suite für kleine und mittlere Unternehmen und deckt Personalakte, Recruiting, Onboarding, Abwesenheiten, Zeiterfassung und mit Personio Payroll auch die Lohnabrechnung für Deutschland ab. Eine eigene, auf Gastronomie zugeschnittene Dienstplanung gehört nicht zum Kern. Laut Entwicklerdokumentation werden Schichtpläne über Partnerlösungen erstellt, die Beschäftigte und Abwesenheiten aus Personio übernehmen und genehmigte Zeiten zurückspielen. Für eine Hotelgruppe oder eine Restaurantkette mit eigener Personalabteilung kann diese Kombination sinnvoll sein: Personio für Bewerbermanagement, digitale Verträge und Onboarding, ein Dienstplaner wie Papershift für den Betrieb. Prüfen Sie, welche Daten in welche Richtung fließen und wo die führende Zeiterfassung liegt, damit keine doppelte Erfassung entsteht. Details zu Modulen und Preislogik finden Sie im Personio-Anbieterprofil.

05 · Lohnabrechnung

DATEV

Die Genossenschaft DATEV eG aus Nürnberg ist in der Gastronomie vor allem über die Steuerkanzleien präsent, die für viele Betriebe die Lohnabrechnung übernehmen. DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS bilden die Bausteine ab, die im Gastgewerbe den Unterschied machen: Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft, steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung und die Sofortmeldung (Herstellerangabe). Eine eigene Dienstplan-App bietet DATEV nicht, die Stunden kommen in der Praxis über Exporte aus Dienstplanern wie Papershift, Ordio oder gastromatic. Entscheidend ist deshalb die Qualität dieser Übergabe: Werden Lohnarten für Zuschläge, Verpflegung und Trinkgeldanteile sauber gemappt, sinkt die Nacharbeit in der Kanzlei deutlich. Mehr zu Produkten und Vertriebsweg finden Sie im DATEV-Anbieterprofil.

Module und Funktionen

Was HR-Software für die Gastronomie mitbringen muss

Acht Funktionsbereiche entscheiden darüber, ob Dienstplan, gestempelte Zeiten, Zuschläge und Sachbezüge ohne Nacharbeit in der Lohnabrechnung ankommen.

01

Bedarfsgerechter Dienstplan

Mindestbesetzung je Bereich, Vorlagen für Früh-, Spät- und geteilte Dienste sowie Anpassung an Reservierungen, Belegung und Veranstaltungen, mit Warnung bei Verstößen gegen Ruhezeit und Höchstarbeitszeit.

02

Zeiterfassung nach § 17 MiLoG

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit per App, Terminal oder Tablet erfassen, spätestens am siebten Kalendertag festschreiben und mindestens zwei Jahre prüffähig aufbewahren.

03

Aushilfen, Minijobs und Saisonkräfte

Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat, Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen bei kurzfristiger Beschäftigung und Vertragsenden je Person automatisch überwachen.

04

Zuschläge und Lohnarten

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Tarifzuschläge, Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft sowie Trinkgeldanteile als eigene Lohnarten an die Abrechnung übergeben.

05

Schichttausch und offene Dienste

Offene Schichten per App ausschreiben, Tauschanfragen mit Freigabe durch die Schichtleitung abwickeln und die Änderung automatisch im Plan und in der Zeiterfassung nachziehen.

06

Qualifikationen und Belehrungen

Belehrung nach § 43 IfSG, Hygieneschulungen, Jugendarbeitsschutz, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis mit Ablaufdatum führen und bei der Dienstplanung berücksichtigen.

07

Mobiles Onboarding

Personalfragebogen, Vertrag, Belehrungsnachweis und Hinweis auf die Ausweispflicht schon vor dem ersten Arbeitstag per Smartphone einsammeln, damit die Sofortmeldung rechtzeitig erfolgen kann.

08

Mehrsprachige Mitarbeiter-App

Dienstplan, Nachrichten, Urlaubsanträge und Dokumente in mehreren Sprachen bereitstellen, damit internationale Teams Pläne und Hinweise ohne Übersetzung durch Kolleginnen verstehen.

Integrations-Ökosystem

Anbindung an Kasse, Hotel-PMS und Lohnabrechnung

Im Gastgewerbe liegt die Personalarbeit zwischen Kasse, Reservierung, Hotelsoftware und Steuerkanzlei. Diese Schnittstellen entscheiden über den Aufwand im Alltag.

01

Kassensystem und POS

Stündliche Umsätze aus der Kasse dienen als Planungsgrundlage und Kennzahl für die Personalkostenquote, Trinkgeld aus Kartenzahlungen lässt sich dem Personal zuordnen.

02

Hotel-PMS

Belegung, Anreisen und Abreisen aus Systemen wie Mews steuern den Bedarf in Housekeeping, Rezeption und Frühstück. Planday nennt eine Mews-Integration für Umsatzdaten (Herstellerangabe).

03

DATEV und Lohnabrechnung

Stunden, Zuschläge und Sachbezüge gehen per Export oder Schnittstelle an DATEV Lohn und Gehalt, LODAS oder ein eigenes Lohnmodul.

04

HR-Suite und Recruiting

Bewerbermanagement, digitale Verträge und Personalakte in einer HR-Suite, Schichtdaten aus dem Dienstplaner, mit klarer Regel, welches System führend ist.

05

Reservierung und Veranstaltungen

Reservierungszahlen, Bankette und Tagungen aus Reservierungs- oder Veranstaltungssoftware fließen als Bedarfssignal in die Dienstplanung ein.

Rechtliche Anforderungen

Compliance: Aufzeichnung, Ruhezeit und Trinkgeld

Sechs Rechtsbereiche, die HR-Software für Gastronomie und Hotellerie technisch abbilden muss (Stand: Oktober 2026).

01 · § 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG

Aufzeichnungspflicht

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist in § 2a SchwarzArbG genannt. Arbeitgeber müssen deshalb für alle Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren, für Minijobber ohnehin.

02 · § 2a SchwarzArbG, § 28a Abs. 4 SGB IV

Ausweis und Sofortmeldung

Beschäftigte müssen bei der Arbeit Personalausweis, Pass oder Ersatzdokument mitführen, der Arbeitgeber muss schriftlich darauf hinweisen und den Hinweis aufbewahren. Jede Beschäftigungsaufnahme ist spätestens bei Arbeitsbeginn per Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden.

03 · § 5 Abs. 2 ArbZG, §§ 10, 11 ArbZG

Ruhezeit und Sonntagsarbeit

In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben darf die Ruhezeit von elf Stunden um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn eine andere Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf mindestens zwölf Stunden verlängert wird. Sonntagsarbeit ist zulässig, 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.

04 · § 3 Nr. 51 EStG, § 107 Abs. 3 GewO

Trinkgeld

Trinkgeld, das Gäste freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zahlen, ist für Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Es darf den Lohn nicht ersetzen und zählt nicht auf den Mindestlohn. Bedienungszuschläge auf der Rechnung oder Zahlungen des Arbeitgebers sind dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn.

05 · § 2 SvEV, Sachbezugswerte 2026

Personalverpflegung und Unterkunft

Unentgeltliche Mahlzeiten werden 2026 mit 2,37 Euro für ein Frühstück und 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen bewertet, die volle Verpflegung mit 345 Euro im Monat. Für eine Unterkunft gilt ein Monatswert von 285 Euro. Zuzahlungen der Beschäftigten mindern den Wert.

06 · § 43 IfSG

Infektionsschutz-Belehrung

Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Bescheinigung des Gesundheitsamts, die nicht älter als drei Monate ist. Der Arbeitgeber belehrt danach alle zwei Jahre, dokumentiert die Teilnahme und bewahrt Bescheinigung und Nachweise an der Betriebsstätte auf.

Kosten und TCO

Was HR-Software für Gastronomie und Hotellerie kostet

Die Kosten hängen vor allem von der Zahl der planbaren Beschäftigten ab, also auch von Aushilfen und Minijobbern, sowie davon, ob die Nettolohnabrechnung im System oder in der Kanzlei läuft.

GrößenklasseTypische AusgangslageOrientierung SoftwarekostenWesentliche Kostentreiber
Einzelbetrieb
bis 50 Beschäftigte
Ein Restaurant oder kleines Hotel, viele Aushilfen, Lohn bei der Kanzleica. 3 bis 7 € je Person und MonatZahl der Aushilfen, Terminal, Lohnexport
Mehrere Betriebe
50 bis 250 Beschäftigte
Zwei bis zehn Standorte, Springer zwischen den Betrieben, zentrale Lohnvorbereitungca. 4 bis 9 € je Person und MonatStandorte, Kassenanbindung, Nettolohn im System
Hotel oder Gruppe
250 bis 1.000 Beschäftigte
Mehrere Abteilungen, PMS, Bankett, eigene Personalabteilungca. 6 bis 12 € je Person und MonatPMS-Integration, HR-Suite, Recruiting, Einführung
Kette und Systemgastronomie
über 1.000 Beschäftigte
Viele Filialen, Bedarfsprognose, Franchise-StrukturenPreis auf Anfrage, oft ProjektpreisPrognose, Regelwerke je Land, Integrationen, Rollout

Eigene Einordnung als Orientierung, keine Herstellerpreise. Die meisten Anbieter nennen Preise auf Anfrage oder staffeln nach aktiven Beschäftigten, Standorten und Modulen. Eine Vorlage für die Gesamtrechnung bietet die Seite TCO von HR-Software über fünf Jahre.

Auswahlprozess

In sechs Schritten zur passenden HR-Software

Ein strukturierter Ablauf verhindert, dass Excel-Dienstplan, Stundenzettel, WhatsApp-Gruppe und Lohnliste weiter nebeneinander gepflegt werden.

01

Belegschaft und Verträge sortieren

Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, kurzfristig Beschäftigte, Auszubildende und Saisonkräfte je Betrieb zählen und Tarifbindung klären.

02

Schichtmuster aufnehmen

Früh-, Spät- und geteilte Dienste, Bankette, Nachtarbeit und Saisonspitzen beschreiben, dazu den heutigen Weg von Plan zu Lohn.

03

Anforderungskatalog mit Gastro-Fokus

Aufzeichnung nach § 17 MiLoG, Zuschläge, Sachbezüge, Trinkgeld, Minijob-Grenzen und Belehrungen als Muss-Kriterien festhalten.

04

Demo mit einer echten Woche

Eine Woche mit Krankmeldung, Bankett, Schichttausch und Monatswechsel durchspielen, mit eigenen Daten statt Demodaten.

05

Pilot in einem Betrieb

Vier bis acht Wochen parallel erfassen, idealerweise über einen Abrechnungsmonat mit Zuschlägen und Aushilfen.

06

Rollout und Betriebsvereinbarung

Stufenweise Einführung je Betrieb, Schulung der Schichtleitungen und Regelung zu App, Terminal und Auswertungen mit dem Betriebsrat.

Vorlagen für die Auswahl: HR-Software Lastenheft, HR-Software Demos bewerten und Betriebsrat einbinden.

Typische Einwände und Grenzfälle

Was Inhaber, Direktion und Betriebsrat wirklich fragen

Fünf Einwände, die in Gastronomie- und Hotelprojekten regelmäßig auftauchen, und wie Sie sie sachlich beantworten.

„Unsere Aushilfen stempeln doch nie richtig.“

Genau deshalb lohnt sich eine einfache Erfassung am Ort der Arbeit. Ein Terminal am Personaleingang oder eine App mit QR-Code macht das Stempeln zum Teil des Dienstbeginns. Fehlende Stempelungen zeigt das System der Schichtleitung noch am selben Tag, nicht erst bei der Lohnabrechnung. Wichtig ist eine klare Regel, wer Korrekturen freigibt, denn die Aufzeichnung nach § 17 MiLoG muss spätestens am siebten Kalendertag stehen. Papierlisten am Monatsende erfüllen das in der Praxis selten.

„Die Kanzlei macht den Lohn, wir brauchen nur einen Dienstplan.“

Das ist ein verbreitetes und tragfähiges Modell. Entscheidend ist dann die Übergabe: Stunden, Zuschläge, Sachbezüge und Abwesenheiten müssen als passende Lohnarten an DATEV gehen, damit die Kanzlei nicht nachtippt. Fragen Sie in der Demo nach einem echten Export und lassen Sie ihn von Ihrer Kanzlei prüfen. Mehr zur Abgrenzung finden Sie auf der Seite Payroll-Software.

„Mit einer App überwachen wir unsere Leute.“

Zeiterfassung mit App oder Terminal unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Standortfunktionen besonders. Eine Betriebsvereinbarung regelt Zweck, Auswertungen, Zugriffsrechte und Löschfristen. In vielen Betrieben ist die App eher ein Vorteil für Beschäftigte, weil Dienstplan, Stundenkonto und Urlaubsanspruch jederzeit sichtbar sind. Den Ablauf beschreibt die Seite Betriebsrat einbinden.

„Wir planen nach Gefühl, das klappt seit Jahren.“

Erfahrung bleibt wichtig, aber bei steigenden Lohnkosten wird der Spielraum kleiner. Der Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027, und die regionalen Tarifverträge von DEHOGA und NGG ziehen nach. In Baden-Württemberg etwa steigt die unterste Tarifgruppe ab April 2026 auf 14,10 Euro und ab Januar 2027 auf 14,80 Euro je Stunde. Wer Umsatz je Stunde aus der Kasse neben die geplanten Stunden legt, sieht Überbesetzung in ruhigen Zeiten und Engpässe zu Stoßzeiten. Die Software ersetzt die Erfahrung nicht, sie macht sie messbar.

„Eine HR-Suite ist für unser Hotel zu groß.“

Für einen Einzelbetrieb mit 40 Beschäftigten reicht oft ein Dienstplaner mit Personalakte. Ab mehreren Häusern, eigener Personalabteilung und laufendem Recruiting lohnt sich eine HR-Suite für Bewerbermanagement, Onboarding und Entwicklung. Wichtig ist, welches System bei Stammdaten und Zeiten führend ist. Eine Einordnung nach Größe bietet die Seite HR-Software für den Mittelstand.

Praxistest

Drei Demo-Szenarien, die Gastronomie und Hotellerie wirklich prüfen

Lassen Sie die Anbieter diese Fälle mit Ihren eigenen Schichtmustern durchspielen, nicht mit vorbereiteten Demodaten.

Szenario 1

Geteilter Dienst mit Bankett und Ruhezeit

Planen Sie eine Servicekraft im geteilten Dienst von 11 bis 15 Uhr und von 18 bis 23 Uhr, dazu am Folgetag einen Dienst ab 9 Uhr im Frühstücks- und Mittagsgeschäft. Lassen Sie sich zeigen, ob das System die verkürzte Ruhezeit von zehn Stunden nach § 5 Abs. 2 ArbZG erkennt, den nötigen Ausgleich auf zwölf Stunden innerhalb eines Monats vormerkt und warnt, wenn ein spontanes Bankett die Ruhezeit weiter verkürzen würde. Prüfen Sie außerdem, wie die Arbeitszeit nach 20 Uhr als Nachtzuschlag ausgewiesen wird und was passiert, wenn der Abenddienst bis nach Mitternacht verlängert wird.

Szenario 2

Aushilfe mit Krankmeldung und Schichttausch

Eine Minijobberin meldet sich am Freitagmittag krank. Lassen Sie die offene Schicht über die App ausschreiben, einen kurzfristig Beschäftigten zusagen und die Schichtleitung freigeben. Danach sollte sichtbar sein, ob die Minijobberin durch Lohnfortzahlung oder Mehrstunden die Verdienstgrenze reißt und wie viele der 70 Arbeitstage der Aushilfe bereits verbraucht sind. Am Ende muss die Zeiterfassung beider Personen vollständig sein und ohne Handarbeit in den Lohnexport laufen.

Szenario 3

Monatsabschluss mit Zuschlägen, Verpflegung und Trinkgeld

Spielen Sie einen Monatswechsel mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, täglicher Personalverpflegung und Trinkgeld aus Kartenzahlungen durch. Lassen Sie sich die Übergabe an DATEV oder das Lohnmodul zeigen: Werden steuerfreie Zuschläge getrennt ausgewiesen, Mahlzeiten mit den Sachbezugswerten 2026 angesetzt und Trinkgeldanteile so dokumentiert, dass klar bleibt, dass sie vom Gast stammen? Bitten Sie Ihre Kanzlei, den Export vorab zu prüfen.

FAQ

Häufige Fragen zu HR-Software für Gastronomie und Hotellerie

Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen zu Auswahl, Recht und Betrieb.

1. Was muss HR-Software für Gastronomie und Hotellerie können?

HR-Software für Gastronomie und Hotellerie muss vor allem Dienste bei schwankender Auslastung planen, Arbeitszeiten am Ort der Arbeit erfassen und beides ohne Doppelerfassung an die Lohnabrechnung übergeben. Dazu gehören geteilte Dienste, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und eine Warnung bei Verstößen gegen Ruhezeit und Höchstarbeitszeit. Weil das Gastgewerbe viele Aushilfen und Minijobber beschäftigt, sollte das System Verdienst- und Zeitgrenzen überwachen. Nach einem Bericht der Bundesregierung hatten im Januar 2024 rund 41 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe eine ausländische Staatsangehörigkeit, mehrsprachige Apps und digitales Onboarding sind deshalb keine Nebensache. Lohnseitig sind Zuschläge, Sachbezüge für Personalverpflegung und Trinkgeld wichtig. Personalakte, Recruiting und mobiles Onboarding runden das Bild ab und werden mit wachsender Betriebsgröße wichtiger.

2. Welche Aufzeichnungspflichten gelten in Restaurant und Hotel?

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen. Nach § 17 Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber deshalb für alle Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Beschäftigte müssen ihren Ausweis mitführen, und jede neue Beschäftigung ist per Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn zu melden. Bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen die Unterlagen schnell vorliegen. Mehr dazu auf der Seite Mindestlohn-Dokumentationspflicht.

3. Darf die Ruhezeit in der Gastronomie verkürzt werden?

Ja. Grundsätzlich gilt nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit. In Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung darf sie nach § 5 Abs. 2 um bis zu eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen werden. Die Software sollte verkürzte Ruhezeiten erkennen und den offenen Ausgleich je Person anzeigen, denn genau dieser Nachweis fehlt bei manueller Planung häufig.

4. Wie werden geteilte Dienste rechtlich und in der Software behandelt?

Bei einem geteilten Dienst arbeitet eine Person zum Beispiel mittags und abends mit einer längeren unbezahlten Unterbrechung dazwischen. Die Unterbrechung ist keine Arbeitszeit, die tägliche Höchstarbeitszeit von acht, ausnahmsweise zehn Stunden nach § 3 Arbeitszeitgesetz gilt für die Summe beider Teile. Die elfstündige Ruhezeit beginnt erst nach dem Ende des zweiten Dienstteils. Eine gute Software plant beide Teile als zusammengehörigen Dienst, prüft Pausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz, berechnet Zuschläge für Arbeit nach 20 Uhr und zeigt die Ruhezeit bis zum nächsten Dienst an.

5. Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz ist Trinkgeld steuerfrei, wenn es ein Gast anlässlich einer Arbeitsleistung freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu dem Betrag zahlt, der für die Leistung geschuldet ist. Dann ist es auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Bedienungszuschläge, die auf der Rechnung verpflichtend ausgewiesen werden, und Zahlungen des Arbeitgebers sind dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nach § 107 Abs. 3 Gewerbeordnung darf Trinkgeld den regelmäßigen Lohn nicht ersetzen. Wird Trinkgeld aus Kartenzahlungen über die Kasse gesammelt und verteilt, sollte die Herkunft vom Gast nachvollziehbar dokumentiert sein. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung.

6. Wie wird Personalverpflegung 2026 abgerechnet?

Erhalten Beschäftigte im Betrieb unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, entsteht ein geldwerter Vorteil, der mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet wird. 2026 sind das 2,37 Euro für ein Frühstück und 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen je Kalendertag, für volle Verpflegung 11,50 Euro am Tag oder 345 Euro im Monat. Zahlt der Beschäftigte einen Eigenanteil, wird dieser abgezogen. Für die Unterkunft von Saisonkräften gilt ein Monatswert von 285 Euro. Die Dienstplan-Software sollte gegessene Mahlzeiten je Dienst erfassen und als Lohnart an die Abrechnung übergeben, statt dass sie am Monatsende geschätzt werden.

7. Was gilt für Minijobber, Aushilfen und Saisonkräfte?

Für Minijobs mit Verdienstgrenze liegt die Grenze 2026 bei 603 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn auf 633 Euro. Eine kurzfristige Beschäftigung ist nach § 8 SGB IV sozialversicherungsfrei, wenn sie im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Beide Formen lassen sich kombinieren, die Grenzen müssen aber je Person überwacht werden, auch über mehrere Arbeitgeber hinweg. HR-Software sollte bei Vertragsanlage die Beschäftigungsart erfassen, Stunden gegen die Grenzen rechnen und frühzeitig warnen.

8. Welche Anbieter eignen sich für Gastronomie und Hotellerie?

Für Dienstplan und Zeiterfassung sind gastronomienahe Lösungen wie gastromatic, Papershift, Ordio und Planday verbreitet, für Ketten mit Bedarfsprognose kommt Quinyx in Frage. Für Personalakte, Recruiting und Onboarding nutzen größere Betriebe HR-Suiten wie Personio oder Factorial, die Lohnabrechnung läuft häufig über DATEV in der Steuerkanzlei. Welche Kombination passt, hängt von Größe, Zahl der Betriebe und vorhandener Kanzleilösung ab. Profile finden Sie etwa im Personio-Anbieterprofil, im Factorial-Anbieterprofil und im DATEV-Anbieterprofil.

9. Wie hängen Kassensystem, Hotel-PMS und Dienstplan zusammen?

Kasse und Property-Management-System liefern die Daten, an denen sich der Personalbedarf orientiert: Umsatz je Stunde, Gedecke, Belegung, Anreisen und Abreisen. Werden diese Werte in den Dienstplaner übertragen, lässt sich die Personalkostenquote je Schicht oder Tag laufend verfolgen. Planday nennt etwa eine Integration mit dem Hotel-PMS Mews, über die Umsatzdaten nahezu in Echtzeit importiert werden (Herstellerangabe). Prüfen Sie bei jedem Anbieter, welche Kassen und Hotelsysteme tatsächlich angebunden sind. Grundlagen zur Planung bietet die Seite Schichtplanung und Personaleinsatzplanung.

10. Welche Rolle spielt die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz?

Wer gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, darf nach § 43 Infektionsschutzgesetz erstmals nur tätig werden, wenn eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Belehrung vorliegt, die nicht älter als drei Monate ist. Danach muss der Arbeitgeber alle zwei Jahre erneut belehren, die Teilnahme dokumentieren und die Unterlagen an der Betriebsstätte verfügbar halten. In der HR-Software gehört die Belehrung deshalb als Qualifikation mit Ablaufdatum in die Personalakte, damit niemand ohne gültigen Nachweis in Küche oder Service eingeplant wird.

11. Was ändert sich 2027 für die Personalarbeit im Gastgewerbe?

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Außerdem endet die Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen nach § 8 Beitragsverfahrensverordnung befreien zu lassen, Anträge sind nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich. Die Bundesregierung hat zudem eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit wöchentlicher statt täglicher Höchstarbeitszeit und elektronischer Zeiterfassung angekündigt, ein beschlossenes Gesetz gibt es mit Stand Oktober 2026 noch nicht. Den aktuellen Stand fasst die Seite Arbeitszeiterfassungspflicht zusammen.

12. Was kostet HR-Software für Gastronomie und Hotellerie?

Gastronomienahe Dienstplaner werden meist im Mietmodell je Person und Monat oder in Paketen nach Betriebsgröße angeboten, viele Hersteller nennen Preise nur auf Anfrage. Factorial gibt einen Einstieg ab etwa 8 Euro je Nutzer und Monat an, Ordio berechnet die optionale Nettoabrechnung mit 15 Euro je Abrechnung und Person (Herstellerangaben). Kostentreiber sind die Zahl der Aushilfen, Terminals, Schnittstellen zu Kasse und PMS sowie die Nettolohnabrechnung. Rechnen Sie Lizenz, Einführung, Hardware und internen Aufwand über fünf Jahre. Eine Vorlage bietet die Seite TCO von HR-Software.

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