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HR Software Auswahl · Recht und IT-Sicherheit

NIS2 im HR.
Was das BSI-Gesetz von Personalbereich und HR-Software verlangt.

NIS2 im HR heißt: Das BSI-Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, und ist Ihr Unternehmen erfasst, müssen Zugriffe, Personalsicherheit, Dienstleister und Meldewege rund um HR-Systeme geregelt und dokumentiert sein. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung, der Personalbereich liefert Prozesse und Zahlen.

  • Für wen: HR-Leitung, Personalabrechnung, IT und Geschäftsführung in Unternehmen, die HR-Software einsetzen oder auswählen und ihre Betroffenheit klären müssen.
  • Im Überblick: Anforderungstabelle, Betroffenheit, Risikomanagement für HR-Systeme, Personalsicherheit, Meldewege, Nachweise vom Anbieter, typische Fehler und 12 Prüffragen als CSV.
  • Zahl: Rund 29.500 Einrichtungen beaufsichtigt das BSI seit dem Gesetz, zuvor waren es etwa 4.500 (BSI, Pressemitteilung vom 05.12.2025).
  • Weiter: Zertifikate erklären die Sicherheitsnachweise bei HR-Software-Anbietern, den Datenschutz die DSGVO-konforme HR-Software, den ganzen Ablauf die HR Software Auswahl.
06.12.2025
Inkrafttreten des BSI-Gesetzes nach Artikel 30 des NIS2UmsuCG (BGBl. 2025 I Nr. 301)
24 und 72 Std.
Fristen für Erstmeldung und Meldung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls (§ 32 Abs. 1 BSIG)
bis 10 Mio. €
Bußgeldrahmen für besonders wichtige Einrichtungen (§ 65 Abs. 5 BSIG)
Einordnung

Warum NIS2 den Personalbereich
nicht auslässt.

NIS2 klingt nach Server und Firewall. Im Gesetz stehen aber auch Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Schulungen und Dienstleister, und das sind Themen, die im Personalbereich beginnen.

Was oft angenommen wird

  • NIS2 ist ein reines IT-Thema, HR muss nur Schulungstermine planen.
  • Hat der HR-Software-Anbieter ein Zertifikat, ist die Sache erledigt.
  • Betroffen sind nur Konzerne und Betreiber kritischer Infrastruktur.
  • Die Pflichten gelten erst, wenn irgendwann eine Frist abläuft.

Was das BSI-Gesetz sagt

  • Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Schulungen stehen im Maßnahmenkatalog (§ 30 Abs. 2 Nr. 7 und 9 BSIG).
  • Die Einrichtung bleibt verantwortlich und muss Dienstleister steuern, ein Zertifikat allein genügt nicht (§ 30 Abs. 2 Nr. 4, BSI-FAQ).
  • Erfasst sind auch mittelgroße Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2, schon ab 50 Mitarbeitern (§ 28 BSIG).
  • Das Gesetz gilt seit dem 06.12.2025, eine allgemeine Übergangsfrist sieht es laut BSI nicht vor.

Quellen: BSI-Gesetz auf gesetze-im-internet.de, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, Stand 02.11.2026. Keine Rechtsberatung.

Anforderungstabelle · Stand 02.11.2026

NIS2-Anforderungen für HR-Software
im Überblick.

Die Tabelle ordnet die Pflichten des BSI-Gesetzes dem Personalbereich und dem Betrieb von HR-Software zu. Die Spalte zur Bedeutung für HR ist eine Einschätzung von Find-Your-HR, die Normen folgen dem Gesetzestext.

NIS2-AnforderungWas sie für HR heißtNachweis
Betroffenheit prüfen§ 28 BSIGHR liefert die Mitarbeiterzahl in Jahresarbeitseinheiten, Umsatz und Bilanzsumme kommen aus dem Finanzbereich.Dokumentierte Prüfung mit Zahlen und Stichtag
Registrieren§ 33 BSIGÜberschreiten Sie eine Schwelle erstmals, läuft eine Frist von drei Monaten; Telefon und E-Mail als Kontakt müssen erreichbar sein.Registrierung im BSI-Portal mit Datum
Risikomanagement und Dokumentation§ 30 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BSIGStammdaten, Entgelt, Zeiten und Bewerberdaten gehören in die Risikoanalyse, Maßnahmen müssen dokumentiert sein.Risikoanalyse, Maßnahmenliste, Umsetzungsnachweis
Zugriffskontrolle und MFA§ 30 Abs. 2 Nr. 9 und 10 BSIGRollen für Entgelt, Gesundheits- und Bewerberdaten, gesicherte Administratorkonten, Multi-Faktor-Authentifizierung nach Risikoanalyse.Rollenmatrix, Berechtigungsreview, MFA-Einstellung
Lieferkette und Auftragsverarbeiter§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIGHR-Software-Anbieter, Lohnbüros und Bewerber-Dienstleister vertraglich auf Sicherheit, Vorfallbewältigung und Patchmanagement verpflichten.Vertrag mit Sicherheitsanlage, Liste der Unterauftragnehmer
Personalsicherheit§ 30 Abs. 2 Nr. 9 BSIGKonzept für Eintritt, Rollenwechsel und Austritt, Überprüfungen nur im rechtlich zulässigen Rahmen.Joiner-Mover-Leaver-Prozess, Checklisten
Schulung und Sensibilisierung§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIGGrundlegende Schulungen für Beschäftigte, Teilnahme im Lernsystem oder in der Personalakte belegt.Teilnahmelisten, Lernnachweise
Vorfälle melden§ 32 BSIGBeschäftigte erkennen Kontenübernahme, Datenabfluss oder Abrechnungsausfall und eskalieren sofort.Eskalationsplan mit Fristen von 24 und 72 Stunden
Verantwortung der Geschäftsleitung§ 38 BSIGDie Geschäftsleitung setzt die Maßnahmen um, überwacht sie und nimmt regelmäßig an Schulungen teil.Beschlüsse, Berichte, Schulungsnachweis
Anbieternachweise§ 30 Abs. 2 Nr. 4 und 6 BSIGISO 27001 oder BSI C5 erleichtern den Nachweis, ersetzen aber Ihre eigene Prüfung nicht.Zertifikat mit Geltungsbereich, Prüfbericht, Antworten auf die Prüffragen

Quellen: BSI-Gesetz auf gesetze-im-internet.de, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, Stand 02.11.2026. Rechtsstand: Das Gesetz wurde als BGBl. 2025 I Nr. 301 verkündet. Keine Rechtsberatung.

Betroffenheit · Stand 02.11.2026

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen,
und gilt das Gesetz schon?

Ja, das Gesetz gilt. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 6. Dezember 2025 in Kraft, es hat das BSI-Gesetz (BSIG) neu gefasst. Ob es für Sie gilt, entscheiden Sektor, Größe und Tätigkeit. Das BSI bietet eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung an.

Größe

Schwellen nach § 28 BSIG

  • Wichtige Einrichtung: mindestens 50 Mitarbeiter oder Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils über 10 Mio. Euro (Abs. 2 Nr. 3).
  • Besonders wichtige Einrichtung: mindestens 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. Euro Umsatz und über 43 Mio. Euro Bilanzsumme (Abs. 1 Nr. 4).
  • Verbundene Unternehmen zählen mit, außer sie sind bei Betrieb ihrer IT unabhängig (Abs. 4).
Sektor

Anlagen 1 und 2

  • Anlage 1 nennt unter anderem Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur und Weltraum.
  • Anlage 2 nennt Post- und Kurierdienste, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeugbau, digitale Dienste und Forschung.
  • Erfasst ist, wer entgeltlich Waren oder Dienstleistungen anbietet; vernachlässigbare Nebentätigkeiten bleiben außer Betracht (Abs. 3).
Zählung

Was HR zur Betroffenheit beiträgt

  • Die Mitarbeiterzahl zählt in Jahresarbeitseinheiten: Teilzeit und Saisonarbeit anteilig, Auszubildende mit Ausbildungsvertrag und Zeiten des Mutterschafts- und Elternurlaubs nicht (Empfehlung 2003/361/EG, zitiert vom BSI).
  • Die Kopfzahl aus dem HR-System reicht deshalb nicht; halten Sie Stichtag und Rechenweg fest.
  • Eine erstmalige Überschreitung löst die Registrierungsfrist von drei Monaten aus (§ 33 Abs. 1).
Anbieter

Ist mein HR-Software-Anbieter selbst erfasst?

  • Ein funktional eigenständiges SaaS-Angebot ordnet das BSI grundsätzlich als Cloud-Computing-Dienst ein, auch wenn die Rechenleistung von einem anderen Betreiber kommt.
  • Cloud-Computing-Dienste stehen in Anlage 1; je nach Größe kann ein HR-Anbieter also wichtige oder besonders wichtige Einrichtung sein.
  • Für solche Anbieter gehen Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission mit technischen Einzelvorgaben vor (§ 30 Abs. 3).

Quellen: BSI-Gesetz auf gesetze-im-internet.de, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, Stand 02.11.2026. Die Zählweise nach Empfehlung 2003/361/EG ist der BSI-FAQ entnommen. Keine Rechtsberatung.

Risikomanagement · § 30 BSIG

Was verlangt NIS2 vom Risikomanagement
für HR-Systeme?

§ 30 Abs. 1 verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen für die Systeme, die Sie für Ihre Dienste nutzen, und ihre Dokumentation. Abs. 2 nennt zehn Mindestfelder. Ob das HR-System dazugehört, klärt Ihre Risikoanalyse; Lohn, Zeiten und Zutrittsrechte hängen meist an ihm. Die Zuordnung auf den Karten ist eine Einschätzung von Find-Your-HR.

01 · Risikoanalyse

HR-Systeme erfassen

  • Systeme auflisten: Stammdaten, Entgelt, Zeiterfassung, Bewerbermanagement, Lernplattform, Mitarbeiter-App.
  • Schutzbedarf je Datenart festlegen, etwa Entgelt, Gesundheitsdaten und Bewerberunterlagen.
  • Verhältnismäßigkeit begründen nach Risikoexposition, Größe, Kosten und Schwere eines Vorfalls (Abs. 1 Satz 2).
02 · Zugriff und MFA

Rollen, Konten, Anmeldung

  • Rollenkonzept bis auf Feldebene, privilegierte Konten getrennt von Alltagskonten.
  • Multi-Faktor-Authentifizierung für Administratoren, Fernzugriffe und Support-Zugriffe des Anbieters; weitere Konten nach Risikoanalyse.
  • Anmeldung und Kontenpflege zentral: Entra ID SCIM HR-Provisionierung.
03 · Lieferkette

Anbieter und Auftragsverarbeiter

  • Verträge mit Vorgaben zu Risikomanagement, Vorfallbewältigung und Patchmanagement; so nennt es die Gesetzesbegründung laut BSI.
  • Auch bei voll ausgelagerter IT bleibt die Einrichtung verantwortlich, Verträge allein genügen nicht (BSI-FAQ).
  • Unterauftragnehmer, Standorte und Auftragsverarbeitung: DSGVO-konforme HR-Software.
04 · Betrieb

Backup, Wiederanlauf, Notbetrieb

  • Festlegen, wie lange die Entgeltabrechnung ausfallen darf, bevor Gehälter verspätet fließen.
  • Wiederherstellung mit echten HR-Daten testen, Notverfahren für Zeiterfassung und Zutritt vorbereiten.
  • Datenexport gehört zur Betriebsfähigkeit: API und Exit-Strategie.
05 · Schwachstellen

Updates und Wirksamkeit

  • Vom Anbieter Patch-Zyklus und Meldeweg für Schwachstellen verlangen (Abs. 2 Nr. 5).
  • Berechtigungen und Protokolle regelmäßig auswerten, damit Wirksamkeit messbar bleibt (Abs. 2 Nr. 6).
  • Abweichungen und Gegenmaßnahmen dokumentieren.
06 · Kryptografie

Verschlüsselung und Schlüssel

  • Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung der HR-Daten (Abs. 2 Nr. 8).
  • Klären, wer Schlüssel verwaltet und ob Sie eigene Schlüssel nutzen können.
  • Exporte an Lohnbüro, Steuerberater und Krankenkassen nur über gesicherte Wege.

Quellen: BSI-Gesetz auf gesetze-im-internet.de, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, Stand 02.11.2026. Einordnung von Find-Your-HR. Keine Rechtsberatung.

Personalsicherheit · § 30 Abs. 2 Nr. 7 und 9 BSIG

Was heißt Personalsicherheit nach NIS2
für den Personalbereich?

Das Gesetz verlangt Konzepte für die Sicherheit des Personals, die Zugriffskontrolle und die Verwaltung von IKT-Systemen sowie grundlegende Schulungen. Wie die Konzepte aussehen, schreibt es nicht vor. Die sechs Schritte folgen dem Weg eines Beschäftigten und sind eine Einschätzung von Find-Your-HR.

01

Vor der Einstellung

Legen Sie für Rollen mit Administratorrechten oder Zugriff auf Entgelt fest, welche Prüfungen nötig sind, etwa Identität und Qualifikationsnachweise. Datenschutz setzt Grenzen: Beschäftigtendaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit das Beschäftigungsverhältnis es erfordert (§ 26 Abs. 1 BDSG).

02

Eintritt

Vertraulichkeitsverpflichtung, Einweisung in die Sicherheitsrichtlinien und Konten mit Mindestrechten aus dem Rollenprofil der Stelle, nicht als Kopie der Rechte eines Kollegen.

03

Schulung

Grundlegende Schulung beim Eintritt und danach wiederkehrend, Nachweis im Lernsystem. Die Geschäftsleitung muss regelmäßig geschult werden (§ 38 Abs. 3); als Orientierung nennt das BSI mindestens vier Stunden innerhalb von drei Jahren.

04

Rollenwechsel

Bei Versetzung entfallen die alten Rechte, sie werden nicht nur um neue ergänzt. Das HR-Ereignis im Personalsystem sollte die Berechtigungsänderung auslösen.

05

Austritt

Alle Zugänge enden zum Austrittstermin: Konten, Token, mobile Geräte, Anbieter-Portale, Zeiterfassung, Zutritt. Automatisch gelingt das über die Provisionierung, der Prozess steht im Vergleich Onboarding und Offboarding Software.

06

Überprüfung

Berechtigungen regelmäßig mit dem Fachbereich abgleichen und Abweichungen dokumentieren. Systeme, die Verhalten oder Leistung überwachen können, sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), mehr dazu bei Mitbestimmung bei HR-Software.

Quellen: BSI-Gesetz, BSI-FAQ, § 26 BDSG, § 87 BetrVG, Stand 02.11.2026. Keine Rechtsberatung.

Meldewege und Geschäftsleitung · §§ 32 und 38 BSIG

Wie melde ich einen Sicherheitsvorfall im HR-System,
und wer haftet?

Meldepflichtig ist ein erheblicher Sicherheitsvorfall. Das ist ein Vorfall, der schwerwiegende Betriebsstörungen oder finanzielle Verluste verursacht hat oder verursachen kann, oder andere Personen erheblich schädigt (§ 2 Nr. 11 BSIG). Eine Kontenübernahme im Entgeltsystem oder ein Abfluss von Bewerberdaten kann dazu zählen.

Fristen

Meldekette nach § 32 BSIG

  • Frühe Erstmeldung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis.
  • Meldung mit erster Bewertung spätestens nach 72 Stunden.
  • Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung, bei laufendem Vorfall eine Fortschrittsmeldung.
  • Adressat ist die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK; das BSI verfolgt den Ansatz Schnelligkeit vor Vollständigkeit. Die Registrierung läuft zweistufig über Mein Unternehmenskonto und das BSI-Portal.
Abgrenzung

Zwei Meldungen, zwei Empfänger

  • Derselbe Vorfall kann zugleich dem BSI und der Datenschutzaufsicht zu melden sein.
  • Die Fristen laufen getrennt; legen Sie einen gemeinsamen Eskalationsweg für HR, IT und Datenschutz fest.
  • Die Datenschutzmeldung beschreibt DSGVO-konforme HR-Software.
Anbieter

Was der Anbieter Ihnen melden muss

  • Der Anbieter muss Sie so früh informieren, dass Ihre 24 Stunden haltbar bleiben.
  • Vertraglich festhalten: Meldefrist, rund um die Uhr erreichbarer Ansprechpartner, Inhalt der Meldung und Zwischenstände.
  • Die Klauseln stehen im Leitfaden HR Software Vertrag.
Geschäftsleitung

Pflichten nach § 38 BSIG

  • Die Geschäftsleitung setzt die Risikomanagementmaßnahmen um und überwacht sie (Abs. 1).
  • Bei schuldhafter Verletzung haftet sie nach dem Gesellschaftsrecht der Einrichtung (Abs. 2).
  • Geschäftsleitung ist, wer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und Vertretung berufen ist (§ 2 Nr. 13); die Personalleitung arbeitet ihr zu.

Quellen: BSI-Gesetz auf gesetze-im-internet.de, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, Stand 02.11.2026. Ablauf der Registrierung: BSI, Pressemitteilung vom 05.12.2025. Keine Rechtsberatung.

Nachweise vom Anbieter

Welche Nachweise soll mein
HR-Software-Anbieter liefern?

Ein allgemeines Zertifikat, das alle Anforderungen des Gesetzes belegt, gibt es laut BSI nicht. Was ISO 27001, C5 und SOC 2 im Einzelnen prüfen, erklärt Sicherheitsnachweise und Zertifizierungen bei HR-Software-Anbietern. Hier steht, was sie für Ihre NIS2-Nachweise leisten.

NachweisWas er belegtWas er nicht belegtFrage an den Anbieter
ISO/IEC 27001ZertifikatEin geprüftes Managementsystem für Informationssicherheit im festgelegten Geltungsbereich.Nicht, dass alle Maßnahmen aus § 30 Abs. 2 erfüllt sind; das BSI verlangt Prüfung und gegebenenfalls Ergänzung.Gilt das Zertifikat für das Produkt, die Rechenzentren und den Support, die ich nutze?
BSI C5Testat eines WirtschaftsprüfersErfüllung des BSI-Kriterienkatalogs für sicheres Cloud Computing, je nach Prüfungstyp zum Stichtag oder über einen Zeitraum.Nicht Ihre eigenen Pflichten; das BSI wertet Berichte nicht aus, Kunden sollen den Bericht selbst anfordern und prüfen.Welche Ausgabe des C5 und welcher Prüfungstyp, und liegt mir der Bericht vor?
SOC 2Prüfbericht eines WirtschaftsprüfersKontrollen eines Dienstleisters zu Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality oder Privacy.Nicht automatisch alle fünf Bereiche; der Umfang steht im Bericht.Welche Bereiche und welcher Zeitraum sind geprüft?
AuftragsverarbeitungsvertragVertragsnachweisVereinbarte Pflichten zu Sicherheit, Unterauftragnehmern und Löschung.Nicht, dass die Maßnahmen im Alltag wirken.Welche Unterauftragnehmer mit welchen Standorten sind eingebunden?
VorfallzusageVertrag und ProzessbeschreibungMeldefrist, Kontakte und Inhalte bei Sicherheitsvorfällen.Nicht, dass der Prozess geübt wurde.Wann wurde der Meldeprozess zuletzt getestet?
Selbstauskunft zur EinordnungAntwort des AnbietersWie der Anbieter sich nach § 28 BSIG selbst einordnet.Nicht, ob die Einordnung stimmt oder ob er registriert ist, sofern er es nicht belegt.Sind Sie als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung registriert?

Quellen: BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, BSI, Kriterienkatalog C5, AICPA, SOC-Berichte, Stand 02.11.2026. Das BSI führt beim C5 die Ausgaben C5:2026 und C5:2020. Einordnung von Find-Your-HR.

Praxisbaustein · Typische Fehler

Sechs typische Fehler
bei NIS2 im Personalbereich.

Die Fehler zeigen sich meist erst bei Rückfragen des Anbieters, der Revision oder nach einem Vorfall.

01 · Zuständigkeit

NIS2 allein der IT überlassen

HR-Systeme fehlen in der Risikoanalyse, und niemand im Personalbereich kennt die Meldekette.

02 · Zertifikat

Zertifikat mit Konformität verwechseln

Das ISO-Zertifikat gilt für ein anderes Produkt oder einen anderen Standort, oder der Prüfbericht wurde nie angefordert.

03 · Zählung

Betroffenheit nach Kopfzahl schätzen

Teilzeit, Auszubildende und Elternzeit werden anders gezählt, und verbundene Unternehmen fehlen in der Rechnung.

04 · Austritt

Offboarding nur im Hauptsystem

Zugänge im Anbieter-Portal, in der Zeiterfassung und beim Lohnbüro bleiben offen, weil sie nicht an der Provisionierung hängen.

05 · Meldekette

Vorfallmeldung ohne klaren Empfänger

Der Anbieter schreibt an ein Sammelpostfach, das niemand am Wochenende liest, und die 24 Stunden laufen.

06 · Recht

Überprüfungen ohne Abstimmung

Zuverlässigkeitsprüfungen und Protokollauswertungen starten, bevor Datenschutz und Betriebsrat eingebunden sind.

Einschätzung von Find-Your-HR, Stand 02.11.2026. Vorlagen für Vereinbarungen: Betriebsvereinbarung HR-Software.

Praxisbaustein · Prüffragen an Anbieter

12 Prüffragen
an den Anbieter, als CSV.

Geben Sie die Fragen vorab an die Anbieter Ihrer HR Software Shortlist oder nehmen Sie sie in die HR Software Ausschreibung auf. Wie Sie die Antworten bewerten, zeigt HR Software Demos bewerten.

NrThemaPrüffrage an den Anbieter
01ZuordnungGehört die HR-Software in Ihre NIS2-Risikoanalyse, und wie ordnen Sie Ihren Dienst nach § 28 BSIG selbst ein?
02RegistrierungSind Sie beim BSI als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung registriert, falls Sie sich als erfasst einstufen?
03ZertifikateWelche Zertifikate oder Testate liegen vor (ISO 27001, C5, SOC 2), mit Geltungsbereich, Ausgabe, Prüfungstyp und Gültigkeit?
04PrüfberichtStellen Sie den vollständigen Prüfbericht unter Vertraulichkeit bereit, und wann erscheint der nächste?
05RollenWie fein lassen sich Rollen berechtigen, und können Entgelt und Gesundheitsdaten getrennt vergeben werden?
06MFAWelche MFA-Verfahren unterstützen Sie, und lässt sich MFA für alle Konten erzwingen?
07Support-ZugriffWer auf Ihrer Seite kann auf unsere Daten zugreifen, wie wird das freigegeben und protokolliert?
08ProtokolleWelche Zugriffe und Änderungen protokollieren Sie, wie lange bewahren Sie die Protokolle auf, und wie exportieren wir sie?
09UnterauftragnehmerWelche Unterauftragnehmer mit welchen Standorten sind eingebunden, und wie informieren Sie über Änderungen?
10VorfälleBinnen welcher Frist, an welche Kontakte und mit welchem Inhalt informieren Sie uns über einen Sicherheitsvorfall?
11SchwachstellenWelche Fristen gelten für Sicherheitsupdates, und wie melden Sie Schwachstellen an Kunden?
12Wiederanlauf und ExitWelche Wiederanlaufzeit und welchen Datenverlust sichern Sie zu, und wie erhalten wir bei Vertragsende alle Daten?

Mit Spalten für die Antwort des Anbieters und Punkte von 0 bis 5, für Demo-Termin oder Ausschreibung.

Fragenkatalog von Find-Your-HR, Stand 02.11.2026. Die Punkte lassen sich in eine Nutzwertanalyse HR Software übernehmen.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Ist NIS2 in Deutschland schon in Kraft?

Ja, das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Es wurde am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 301) und hat das BSI-Gesetz neu gefasst. Eine allgemeine Übergangsfrist sieht das Gesetz laut BSI nicht vor. Die Registrierung ist spätestens drei Monate nachzuholen, nachdem eine Einrichtung als erfasst gilt (§ 33 Abs. 1 BSIG). Wo die Meldepflicht ansetzt, regelt § 32. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall erteilt Ihre Rechtsberatung.

Was ändert NIS2 für den Personalbereich?

Der Personalbereich wird Teil des Sicherheitskonzepts, sobald Ihr Unternehmen erfasst ist. Das Gesetz nennt Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Schulungen ausdrücklich (§ 30 Abs. 2 Nr. 7 und 9 BSIG). HR liefert dafür den Eintritts-, Wechsel- und Austrittsprozess, die Zählung der Mitarbeitenden für die Betroffenheit und die Steuerung der HR-Software-Anbieter. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung, die Umsetzung im Alltag trägt der Fachbereich gemeinsam mit der IT. Beginnen Sie mit einer Liste Ihrer HR-Systeme und ihrer Anbieter.

Ab wie vielen Mitarbeitern gilt NIS2?

Die Mitarbeiterzahl ist nur ein Kriterium. Wichtige Einrichtungen haben mindestens 50 Mitarbeiter oder über 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme, besonders wichtige mindestens 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme (§ 28 BSIG). Zusätzlich muss das Unternehmen einer Einrichtungsart aus Anlage 1 oder 2 angehören und entgeltlich Waren oder Dienstleistungen anbieten. Gezählt wird in Jahresarbeitseinheiten, nicht nach Köpfen, und verbundene Unternehmen zählen grundsätzlich mit. Die Betroffenheitsprüfung des BSI hilft bei der ersten Einschätzung.

Muss HR-Software NIS2-konform sein?

Das Gesetz richtet sich an Einrichtungen, nicht an Software. Ein Siegel „NIS2-konform“ gibt es laut BSI nicht, ein allgemeines Zertifikat für alle Anforderungen existiert nicht. Sie müssen aber die Systeme, die Sie für Ihre Dienste nutzen, durch Maßnahmen absichern und Ihre Anbieter steuern (§ 30 Abs. 1 und 2 Nr. 4 BSIG). Verlangen Sie deshalb belegbare Auskünfte statt eines Etiketts, zum Beispiel mit den Prüffragen oben, und lassen Sie sich Zertifikate samt Geltungsbereich zeigen.

Reicht ein ISO-27001-Zertifikat des HR-Software-Anbieters?

Nein, nicht allein. Das BSI schreibt, eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz könne den Nachweis erleichtern, müsse aber im Hinblick auf den gesetzlichen Maßnahmenkatalog geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Prüfen Sie Geltungsbereich, Gültigkeit und ob das von Ihnen genutzte Produkt erfasst ist. Bei Cloud-Diensten kommt zusätzlich ein C5-Testat in Betracht, dessen Prüfbericht Sie selbst anfordern und auswerten sollten, weil das BSI die Berichte nicht bewertet. Ein abgelaufenes oder fremdes Zertifikat belegt nichts.

Welche Meldefristen gelten bei einem Sicherheitsvorfall im HR-System?

Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall verlangt § 32 Abs. 1 BSIG eine frühe Erstmeldung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, und eine Meldung mit erster Bewertung innerhalb von 72 Stunden. Spätestens einen Monat danach folgt die Abschlussmeldung, bei laufendem Vorfall eine Fortschrittsmeldung. Adressat ist die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK. Eine Meldung an die Datenschutzaufsicht kann zusätzlich nötig sein und folgt eigenen Fristen. Legen Sie beide Wege vorab fest und üben Sie den Ablauf einmal im Jahr.

Muss die Geschäftsführung geschult werden, und wer haftet?

Ja, Geschäftsleitungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 3 BSIG). Das Gesetz nennt keinen Rhythmus; das BSI verweist auf die Gesetzesbegründung und nennt als Orientierung mindestens vier Stunden innerhalb von drei Jahren. Wer die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen schuldhaft verletzt, haftet der Einrichtung für den Schaden nach Gesellschaftsrecht (§ 38 Abs. 2). Die Personalleitung ist nicht automatisch Geschäftsleitung im Sinne des Gesetzes, sie arbeitet der Geschäftsleitung zu. Dokumentieren Sie Teilnahme und Inhalte der Schulungen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen NIS2?

Bei Verstößen gegen Risikomanagement, Dokumentation und Meldepflichten sind Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro bei besonders wichtigen und bis zu 7 Mio. Euro bei wichtigen Einrichtungen möglich (§ 65 Abs. 5 Nr. 1 BSIG). Bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. Euro können es bis zu 2 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent des Gesamtumsatzes sein (§ 65 Abs. 6 und 7). Fehler bei der Registrierung kosten bis zu 500.000 Euro. Das sind Obergrenzen, keine festen Beträge.

Was gehört zur Personalsicherheit nach NIS2?

Das Gesetz verlangt Konzepte für die Sicherheit des Personals, die Zugriffskontrolle und die Verwaltung von IKT-Systemen (§ 30 Abs. 2 Nr. 9 BSIG). Praktisch gehören dazu ein Prozess für Eintritt, Rollenwechsel und Austritt, der Entzug aller Rechte zum Austrittstermin, Schulungen und eine regelmäßige Überprüfung der Berechtigungen. Konkrete Vorgaben wie Zuverlässigkeitsprüfungen nennt das Gesetz nicht; diese Ausgestaltung ist Ihre Entscheidung innerhalb der Grenzen von Datenschutz und Mitbestimmung. Dokumentieren Sie das Konzept, denn Sie müssen die Umsetzung nachweisen können.

Muss ich Mitarbeitende vor der Einstellung überprüfen?

Das BSI-Gesetz verlangt keine bestimmte Überprüfung vor der Einstellung, es verlangt Konzepte zur Personalsicherheit (§ 30 Abs. 2 Nr. 9). Welche Prüfungen Sie für sicherheitskritische Rollen festlegen, bestimmen Sie selbst, soweit der Datenschutz es zulässt: Beschäftigtendaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es für die Entscheidung über das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist (§ 26 Abs. 1 BDSG). Binden Sie die Datenschutzbeauftragte und gegebenenfalls den Betriebsrat früh ein. Das gilt besonders für Administratorrollen mit Zugriff auf Entgelt.

Ist ein HR-Software-Anbieter selbst von NIS2 betroffen?

Das kann sein. Das BSI ordnet ein funktional eigenständiges SaaS-Angebot grundsätzlich als Cloud-Computing-Dienst ein, und diese Dienste stehen in Anlage 1 des BSIG. Ob ein Anbieter wichtige oder besonders wichtige Einrichtung ist, hängt dann von seiner Größe ab (§ 28 BSIG). Für solche Anbieter gehen Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission mit technischen Einzelvorgaben vor (§ 30 Abs. 3). Fragen Sie den Anbieter deshalb nach seiner Einordnung und seiner Registrierung beim BSI und halten Sie die Antwort schriftlich fest.

Wie hängen NIS2 und DSGVO bei HR-Daten zusammen?

Beide Regelwerke schützen dieselben Systeme, verfolgen aber verschiedene Ziele. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten der Beschäftigten, NIS2 die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Systeme und Dienste einer Einrichtung. Ein Vorfall im HR-System kann beide Meldungen auslösen, an verschiedene Empfänger mit eigenen Fristen. Die DSGVO-Pflichten beschreibt die DSGVO-konforme HR-Software, hier stehen die Pflichten aus dem BSI-Gesetz. Planen Sie deshalb einen Eskalationsweg, der HR, IT und Datenschutz verbindet, und klären Sie vorab, wer über beide Meldungen entscheidet.

Nächster Schritt

NIS2 in die
Softwareauswahl einbauen.

Nehmen Sie die Prüffragen in Ihre HR Software Auswahl auf und klären Sie die Klauseln im HR Software Vertrag. Danach folgt der HR Software Business Case. Das HR Selection Portal ist ein Werkzeug für die Softwareauswahl: Anforderungen sammeln, begründete Shortlist, Demos bewerten, Vertrag, alles nachvollziehbar dokumentiert. Seine KI-Funktionen laufen mit eigenen, lokal betriebenen Modellen, die Daten bleiben bei Find-Your-Software. Für Unterstützung beschreibt die HR Software Beratung das Vorgehen. Quellen: BSI-Gesetz auf gesetze-im-internet.de, Bundesgesetzblatt und BSI, Stand 02.11.2026. Keine Rechtsberatung.