Software für Zeitarbeit: Disposition, Equal Pay und Abrechnung im Vergleich
Software für Zeitarbeit bündelt, was Personaldienstleister täglich brauchen: Recruiting und Disposition, die Überwachung von Überlassungshöchstdauer und Equal Pay nach AÜG, Branchenzuschläge, Stundenzettel aus dem Kundeneinsatz sowie Lohnabrechnung und Rechnung an den Entleiher. Dieser anbieterneutrale Vergleich ordnet sechs Lösungen für Zeitarbeitsunternehmen mit 50 bis 5.000 Leiharbeitnehmenden ein und zeigt, worauf Entleiher achten sollten.
Warum Zeitarbeit eine eigene Software braucht
Personaldienstleister verkaufen Arbeitszeit. Jede Stunde muss beim Kunden erfasst, nach Tarif und Einsatzbranche bewertet, an die Leiharbeitskraft ausgezahlt und an den Entleiher berechnet werden. Standard-HR-Software kennt diese Dreiecksbeziehung nicht, und eine fehlerhafte Fristberechnung nach AÜG kann die Erlaubnis gefährden.
Warum Standard-HR-Software bei Personaldienstleistern scheitert
Klassische HR-Suiten verwalten feste Arbeitsverhältnisse im eigenen Betrieb. In der Zeitarbeit wechseln Einsatzort, Kunde, Tarif und Zuschlagsstufe oft mehrfach im Jahr, und für jede Person laufen Überlassungsdauer und Equal-Pay-Frist je Entleiher separat. Dazu kommen Stundenzettel aus Kundenbetrieben, die zeitnah in Lohn und Rechnung fließen müssen. Mit 622.000 Leiharbeitnehmenden im Juni 2025 und einem Rückgang um 8 Prozent zum Vorjahr (Bundesagentur für Arbeit) stehen viele Personaldienstleister zudem unter Margendruck, manuelle Nacharbeit kostet direkt Ergebnis.
Was eine Zeitarbeitssoftware leistet
Eine Zeitarbeitssoftware führt Bewerbende, Kundenaufträge und Einsätze in einem Datenmodell. Sie berechnet Fristen und Zuschläge je Einsatz automatisch, übernimmt Stunden per App oder Terminal und erzeugt daraus Lohnabrechnung und Kundenrechnung im selben Lauf. Für Entleiher, also Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, sind die Seiten HR-Software für die Logistik und HR-Software für die Fertigung der bessere Einstieg.
Software für Zeitarbeit im Vergleich
Die Übersicht ordnet Lösungen nach den Kriterien, die bei Personaldienstleistern den Ausschlag geben: Disposition, Abbildung von Equal Pay und Branchenzuschlägen, Zeiterfassung beim Kunden sowie Lohn- und Rechnungslauf. Alle Angaben beruhen auf Herstellerangaben (Stand: Oktober 2026). Funktionen, die nicht ausgewiesen sind, sollten in der Demo geprüft werden.
| Anbieter | Schwerpunkt | AÜG, Equal Pay und Zuschläge | Zeiterfassung | Preismodell |
|---|---|---|---|---|
| zvooveSoftware für Personaldienstleister, Wietmarschen-Lohne, 2021 aus LANDWEHR, prosoft, rhb und BackOffice entstanden | Cloud-Suite für Recruiting, Disposition, Zeiterfassung, Lohn und Rechnung | Überwachung von Equal Pay und Überlassungshöchstdauer, automatische Branchenzuschläge, ITSG-zertifizierte Lohnabrechnung (Herstellerangabe) | Terminal, App, Portal | Pakete, Preis auf Anfrage |
| Personal-DIALOGData Dialog EDV-Systeme, Schkeuditz, seit 1997 am Markt | Branchensoftware für Zeitarbeit mit Recruiting, Disposition und Lohn (PD-Lohn) | AÜG- und Equal-Pay-Abbildung, ITSG-zertifizierte Lohnabrechnung (Herstellerangabe) | Mobile App | Preis auf Anfrage |
| TIME JOBGEDAT Gesellschaft für Datentechnik, Cölbe bei Marburg, seit 1984 | Modulare ERP-Lösung für Personaldienstleister | Tarifkonforme Abrechnung, Arbeitszeitkonten, Lohnschnittstelle (Herstellerangabe) | Über Module | Preis auf Anfrage |
| compleetcompleet GmbH, München, Compana seit 2019 integriert | Workforce-, Lieferanten- und Recruiting-Management für Personaldienstleister und Einsatzbetriebe | Schwerpunkt Einsatzsteuerung und Lieferantenmanagement, Lohn über Schnittstellen | Nicht Kernfokus | Preis auf Anfrage |
| timecounttimecount GmbH, Rosenheim, Cloud-Software | Einsatzplanung, Zeiterfassung und Abrechnung, auch für kurzfristige Einsätze | Bruttolohnberechnung nach Tarifverträgen mit Zuschlägen, Lohndatenexport zu DATEV (Herstellerangabe) | Planung per App, SMS und E-Mail | Preis auf Anfrage |
| BullhornInternationale Staffing-Plattform | ATS, CRM und Vermittlungsprozesse, in Bullhorn ONE auch Zeiterfassung und Rechnung | Deutsche Tarif- und AÜG-Logik nicht im Kern, Ergänzung über Partner nötig | Über Partner | Preis auf Anfrage |
Für Bullhorn gilt: Die Lösung ist international ausgerichtet, deutsche Tarif- und Lohnlogik muss über Partner oder Schnittstellen ergänzt werden. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht, mehr dazu in unserer Methodik.
Was Zeitarbeitssoftware mitbringen muss
Sechs Funktionsbereiche entscheiden darüber, ob Disposition, Lohn und Rechnung ohne Medienbruch laufen.
Recruiting und Matching
Stellenanzeigen, Bewerbermanagement und Abgleich von Qualifikationen mit offenen Kundenaufträgen.
Disposition und Einsatzplanung
Einsätze je Kunde planen, Verfügbarkeiten sehen und kurzfristige Ausfälle schnell nachbesetzen.
AÜG-Fristen je Einsatz
Überlassungshöchstdauer und Equal-Pay-Frist je Person und Entleiher automatisch berechnen, inklusive Anrechnung früherer Einsätze.
Tarif und Branchenzuschläge
Entgeltgruppen nach Tarifvertrag und Branchenzuschläge nach Einsatzdauer regelbasiert abbilden.
Stundennachweis beim Kunden
Stunden per App, Terminal oder Kundenportal erfassen und vom Entleiher digital bestätigen lassen.
Lohn und Rechnung in einem Lauf
Aus denselben Stunden die Lohnabrechnung und die Kundenrechnung erzeugen, ohne doppelte Erfassung.
Anbindung an Kunden, Lohn und Recruiting
Ein Personaldienstleister arbeitet zwischen eigenen Systemen und denen seiner Kunden. Diese Schnittstellen entscheiden über den Aufwand im Alltag.
Lohnabrechnung und DATEV
Übergabe an die eigene Payroll oder an DATEV, wenn die Lohnabrechnung extern läuft.
Zeiterfassung beim Entleiher
Import von Stunden aus Terminals oder Systemen der Kunden, etwa in Logistik und Fertigung.
Jobbörsen und Multiposting
Ausspielung von Stellenanzeigen und Rücklauf der Bewerbungen ins Bewerbermanagement.
Finanzbuchhaltung
Übergabe der Ausgangsrechnungen und Zahlungseingänge an die Buchhaltung.
Compliance: AÜG, Equal Pay und Lohnuntergrenze
Sechs Rechtsbereiche, die Software für Zeitarbeit technisch abbilden muss (Stand: Oktober 2026).
Erlaubnis und Kennzeichnung
Arbeitnehmerüberlassung braucht eine Erlaubnis. Verleiher und Entleiher müssen den Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen und die Person vor der Überlassung konkretisieren. Die Software sollte beides je Einsatz dokumentieren.
Überlassungshöchstdauer
Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher höchstens 18 aufeinander folgende Monate überlassen werden. Frühere Einsätze sind anzurechnen, wenn dazwischen nicht mehr als drei Monate liegen. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen.
Equal Pay
Ein Tarifvertrag darf beim Entgelt nur für die ersten neun Monate einer Überlassung vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen. Längere Abweichungen sind nur zulässig, wenn spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht wird, etwa über Branchenzuschläge.
Drehtürklausel
Die tarifliche Abweichung gilt nicht für Personen, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen ausgeschieden sind. Die Software sollte solche Fälle beim Anlegen des Einsatzes erkennen.
Lohnuntergrenze
Der Mindestlohntarifvertrag von GVP und DGB sieht 15,33 Euro je Stunde vom 1. September 2026 bis 31. März 2027 und 15,87 Euro ab 1. April 2027 vor (Stand: September 2025). Entgeltgruppen und Stichtage gehören ins Regelwerk der Software.
Arbeitszeiterfassung
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) ist die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. In Branchen nach § 2a SchwarzArbG, etwa Logistik oder Bau, trifft die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG auch den Entleiher.
In sechs Schritten zur passenden HR-Software
Ein strukturierter Ablauf verhindert, dass Disposition, Lohn und Rechnung weiter in getrennten Systemen gepflegt werden.
Prozesse und Tarife aufnehmen
Recruiting, Disposition, Stundenerfassung, Lohn und Rechnung beschreiben, inklusive Tarifvertrag, Branchenzuschlägen und Sonderfällen.
Datenmigration klären
Welche Stammdaten, laufenden Einsätze und Fristhistorien müssen übernommen werden, damit AÜG-Fristen korrekt weiterlaufen?
Anforderungskatalog mit AÜG-Fokus
Fristberechnung, Drehtürklausel, Zuschlagslogik und Lohnuntergrenze als Muss-Kriterien festhalten.
Demo mit echten Einsätzen
Zwei bis drei Anbieter mit realen Einsätzen testen, inklusive Kundenwechsel, Zuschlagsstufe und Abrechnung.
Parallellauf über einen Lohnmonat
Lohn und Rechnung einen Monat parallel im alten und neuen System rechnen und Abweichungen klären.
Rollout in Niederlassungen
Stufenweise Einführung je Niederlassung, Schulung der Disposition und Einführung der App für Leiharbeitskräfte.
Vorlagen für die Auswahl: HR-Software Lastenheft, HR-Software Demos bewerten und Betriebsrat einbinden.
Häufige Fragen zu Software für Zeitarbeit
Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zu Auswahl, Recht und Betrieb.
Software für Zeitarbeit muss die Dreiecksbeziehung zwischen Personaldienstleister, Leiharbeitskraft und Entleiher abbilden. Dazu gehören Recruiting, Disposition, die Berechnung von Überlassungshöchstdauer und Equal-Pay-Frist je Einsatz, Branchenzuschläge, die Erfassung der Stunden beim Kunden sowie Lohnabrechnung und Kundenrechnung aus denselben Daten. Ohne diese Integration entstehen Doppelerfassung und Fehler bei Fristen, die im Ernstfall die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gefährden.
Zu den bekannten Lösungen für den deutschen Markt zählen zvoove, Personal-DIALOG von Data Dialog, TIME JOB von GEDAT, timecount sowie compleet mit Schwerpunkt Einsatz- und Lieferantensteuerung. Mit Bullhorn gibt es zudem eine international verbreitete Staffing-Plattform, bei der deutsche Tarif- und AÜG-Logik über Partner ergänzt werden muss. Der Markt hat sich in den letzten Jahren konsolidiert, zvoove entstand 2021 aus mehreren Anbietern. Welche Lösung passt, hängt vor allem von Größe, Lohnabrechnung im Haus oder extern und dem Anteil kurzfristiger Einsätze ab.
Nach § 1 Abs. 1b AÜG darf derselbe Leiharbeitnehmer demselben Entleiher höchstens 18 aufeinander folgende Monate überlassen werden. Frühere Einsätze beim selben Entleiher werden angerechnet, auch über andere Verleiher, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine gute Software führt diese Historie je Person und Entleiher und warnt rechtzeitig vor Fristende. Abweichende Höchstdauern aus Tarifverträgen der Einsatzbranche sollten als Regel hinterlegt werden können.
Nach § 8 Abs. 4 AÜG darf ein Tarifvertrag beim Entgelt nur für die ersten neun Monate einer Überlassung vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, längere Abweichungen sind nur mit einem gleichwertigen Entgelt spätestens nach 15 Monaten zulässig. In der Praxis wird das über Branchenzuschläge erreicht, die mit der Einsatzdauer steigen. Die Software muss je Einsatz die Einsatzbranche, die Zuschlagsstufe und den Stichtag für Equal Pay kennen und den Lohn automatisch anpassen. Bei Kundenwechsel oder Unterbrechungen sollte sie die Anrechnung nachvollziehbar dokumentieren.
Die Drehtürklausel nach § 8 Abs. 3 AÜG verhindert, dass ehemalige Beschäftigte über Zeitarbeit zu schlechteren Bedingungen zurückgeholt werden. Eine tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz gilt nicht für Personen, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen ausgeschieden sind. Für sie gilt ab dem ersten Tag Equal Pay. Software sollte beim Anlegen eines Einsatzes nach einem früheren Arbeitsverhältnis beim Kunden fragen und die Lohnberechnung entsprechend steuern.
Nach dem Mindestlohntarifvertrag von GVP und DGB gelten 14,96 Euro je Stunde vom 1. Januar bis 31. August 2026, 15,33 Euro vom 1. September 2026 bis 31. März 2027 und 15,87 Euro vom 1. April bis 30. September 2027 (Stand: September 2025). Höhere Entgeltgruppen und Branchenzuschläge kommen hinzu. Die Software sollte die Stichtage als Regel hinterlegen, damit Lohnläufe über einen Wechsel hinweg korrekt rechnen. Vor der Auswahl lohnt ein Test mit einem Lohnmonat, in dem ein Stichtag liegt.
Stunden entstehen beim Entleiher und werden per App der Leiharbeitskraft, über ein Terminal oder ein Kundenportal erfasst. Der Entleiher bestätigt die Stunden digital, danach fließen sie in Lohnabrechnung und Kundenrechnung. Bei großen Kunden mit eigener Zeiterfassung ist ein Import aus deren System sinnvoll, um Doppelerfassung zu vermeiden. Wichtig ist eine klare Regel, wer bei Abweichungen korrigiert und wie das dokumentiert wird.
Entleiher müssen die Überlassungshöchstdauer selbst im Blick behalten, da die 18 Monate auch für sie gelten. In Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa Logistik und Bau, trifft sie zudem die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz. Am einfachsten ist es, Zeitarbeitskräfte im eigenen Schichtplan mitzuführen und die Stunden mit den Rechnungen des Personaldienstleisters abzugleichen. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen unsere Seiten zur Logistik und zur Fertigung.
Für einen Personaldienstleister mit einer Niederlassung sind drei bis sechs Monate von der Anforderungsanalyse bis zum ersten produktiven Lohnlauf realistisch. Mit vielen Niederlassungen, eigener Lohnabrechnung und umfangreicher Datenmigration kann es neun bis zwölf Monate dauern. Ein Parallellauf über mindestens einen Lohnmonat reduziert das Risiko fehlerhafter Abrechnungen deutlich. Diese Werte sind eine eigene Einordnung und hängen stark von Datenqualität und Projektkapazität ab.
Die meisten Anbieter für Zeitarbeitssoftware arbeiten mit Paketen und Preisen auf Anfrage, öffentliche Preislisten sind selten. Kostentreiber sind die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in der Disposition, die Zahl der abgerechneten Leiharbeitskräfte, Module für Lohn und Recruiting sowie die Datenmigration. Für eine belastbare Planung sollten Lizenz, Einführung und interner Aufwand über fünf Jahre gerechnet werden. Eine Vorlage dafür bietet unsere Seite zur Gesamtkostenrechnung von HR-Software.
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