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Stand 12. Oktober 2026 Nur belegte Zahlen Rechtsquellen genannt Rechenbeispiele gekennzeichnet

Wechsel des HR-Systems: Migration, Kosten und Fristen im Überblick

Ein Wechsel des HR-Systems besteht aus Kündigungsplanung, Datenmigration und Parallelbetrieb, nicht nur aus einer neuen Lizenz. Klären Sie zuerst die Fristen im Altvertrag und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Lohnkonto sechs Kalenderjahre, Buchungsbelege acht Jahre), übernehmen Sie dann Stammdaten, Abwesenheiten, Dokumente und Lohnhistorie in mindestens zwei Probeläufen. Preise und Laufzeiten stammen aus Herstellerangaben, was nicht öffentlich ist, steht als "auf Anfrage".

6 Kalenderjahre
Aufbewahrung des Lohnkontos nach der letzten Lohnzahlung (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 12.10.2026)
8 Jahre
Aufbewahrung von Buchungsbelegen (§ 147 Abs. 3 AO, abgerufen 12.10.2026)
30 Tage bis 6 Monate
Veröffentlichte Kündigungsfristen im Beispielfeld: Papershift und HRlab monatlich 30 Tage, gastromatic bis 6 Monate (Herstellerseiten, Stand Oktober 2026)
4,00 bis 20,00 €
Einstiegspreis je Beschäftigtem und Monat netto bei vier Anbietern, Median 6,25 € (Preisindex, abgerufen 10.10.2026)

Quellen: Gesetze auf gesetze-im-internet.de, Herstellerseiten und Anbieterprofile, einzeln im Quellenabschnitt mit Abrufdatum. Methodik von Find-Your-HR. Stand dieser Seite: Oktober 2026.

Kurzantwort

Was ein Systemwechsel tatsächlich umfasst

Ein Wechsel ersetzt ein laufendes System, nicht eine leere Umgebung. Deshalb kommen zur Einführung drei Aufgaben hinzu: das Altsystem fristgerecht beenden, die Altdaten verlustfrei und rechtskonform übernehmen und den Betrieb für eine Übergangszeit doppelt absichern. Den Ablauf einer Neueinführung beschreibt die Seite HR-Software einführen, diese Seite behandelt den Teil, der nur beim Wechsel anfällt.

01

Fristen zuerst

Der Altvertrag bestimmt den frühesten Stichtag. Veröffentlichte Beispiele reichen von 30 Tagen Kündigungsfrist bis zu 6 Monaten bei zweijähriger Laufzeit. Wer einen Termin verpasst, zahlt eine weitere Laufzeit für ein System, das niemand mehr nutzt.

  • Vertragsdatum und Kündigungstermin in den Projektplan
  • Tabelle mit Herstellerangaben im Abschnitt Fristen
02

Daten nach Rechtsgrund

Nicht alles muss ins neue System. Das Lohnkonto ist sechs Kalenderjahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre. Was darüber hinaus keinen Zweck hat, wird nach DSGVO gelöscht, statt migriert.

  • Übernehmen, archivieren oder löschen je Datenart
  • Löschkonzept vor der Migration festlegen
03

Probelauf vor Umschaltung

Mindestens zwei Probeläufe der Migration mit Abweichungsprotokoll, bei der Lohnabrechnung ein Parallellauf vor dem ersten echten Lauf im neuen System. Wer von P&I LOGA wechselt, findet Zielsysteme auf der Seite P&I LOGA Alternativen.

  • Fachbereiche nehmen ihre Daten schriftlich ab
  • Go/No-Go mit Rückfallpfad
04

Beteiligung und Datenschutz

Auch ein Ersatzsystem ist eine technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Altanbieter braucht ein Ende mit Rückgabe oder Löschung der Daten.

  • Betriebsrat vor der Entscheidung informieren
  • Neuen AVV und Löschbestätigung des alten Anbieters einholen

Quellen: Gesetze gemäß Quellenabschnitt, Herstellerangaben mit Abrufdatum in den Tabellen, Stand: Oktober 2026. Methodik: Methodik von Find-Your-HR.

Anlässe

Warum Unternehmen das HR-System wechseln

Ein Wechsel ist selten eine Frage des Geschmacks. Meist löst ein konkreter Termin oder eine Grenze des Systems die Entscheidung aus. Prüfen Sie, welcher Anlass bei Ihnen vorliegt, denn davon hängt ab, wie viel Zeit Sie haben.

A

Vertragsende und Verlängerung

Laufzeiten sind unterschiedlich geregelt. Sage nennt für die Module der HR Suite zwölf Monate Mindestlaufzeit, Personio ein Jahresabo mit zwölf Monaten, HRworks keine Mindestvertragslaufzeit. Der Stichtag setzt den Zeitrahmen.

B

Mengen und Pakete passen nicht mehr

Mindestmengen können Grenzen setzen: HRlab verlangt bei Core und Core Premium mindestens 30 Nutzer, HRworks rechnet mindestens 20 Nutzer ab. Wächst oder schrumpft die Belegschaft deutlich, lohnt der Abgleich mit dem Paketmodell.

C

Funktionsgrenzen

Zeitwirtschaft, Schichtplanung oder Lohnabrechnung lassen sich in manchen Systemen nur über Zusatzlösungen abbilden. Der Bedarf gehört in ein Lastenheft, bevor Sie Angebote einholen.

D

Veränderung beim Hersteller

Marken und Produkte ändern sich. Infoniqa führt seine Lösungen seit dem 15. September 2026 unter der Marke Suiteify. SAP hat SmartRecruiters am 11. September 2025 übernommen, Bestandskunden bleibt laut CIO.com ein Migrationsfenster von drei bis fünf Jahren.

E

Von Excel zur Software

Bei einem ersten System entfällt das Altsystem, aber die Datenübernahme bleibt. Die Entscheidungsgrundlage liefert die Seite HR-Software oder Excel.

F

Integration und Betrieb

Fehlende Schnittstellen zu Lohn, Zeit oder Finanzbuchhaltung erzeugen Doppelerfassung. Prüfen Sie, ob ein Export- und Importformat genügt oder ein anderes System nötig ist.

Quellen: Herstellerseiten und Anbieterprofile (Sage HR Suite, Personio, HRworks, HRlab, Suiteify, früher Infoniqa, SAP SuccessFactors), Stand: Oktober 2026, Abrufdaten im Quellenabschnitt.

Ablaufplan

Der Wechsel in acht Phasen

Die Phasen folgen der Reihenfolge, in der Entscheidungen voneinander abhängen. Mehrere Phasen laufen parallel. Zeitangaben nennen wir nur, wo eine Quelle sie stützt. Die Planungsannahmen der Einführung (Gesamtdauer 3 bis 6 Monate im Mittelstand, Datenmigration 4 bis 8 Wochen parallel) sind Erfahrungswerte von Find-Your-HR und stehen auf der Seite HR-Software einführen.

PhaseInhaltErgebnisBeteiligte
1 BestandsaufnahmeAltvertrag, Laufzeit, Kündigungsfrist, Datenarten, Schnittstellen, Betriebsvereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge erfassen.Inventar mit StichtagenHR-Leitung, Einkauf, Datenschutz
2 Zielbild und AuswahlAnforderungen aus dem Ist-Betrieb ableiten, Shortlist bilden, Demos mit eigenen Daten prüfen.EntscheidungsvorlageHR, IT, Fachbereiche
3 Vertrag und ExitprüfungNeuvertrag mit AVV, Exportformate und Kündigungsfristen des Altsystems gegenprüfen, Exportprobe beim Altanbieter.Unterschriebener Vertrag, ExportprobeEinkauf, Recht, Datenschutz
4 MitbestimmungBetriebsrat unterrichten und beraten, Betriebsvereinbarung anpassen, Löschkonzept abstimmen.Vereinbarung oder ProtokollBetriebsrat, Datenschutz
5 MigrationsdesignJe Datenart festlegen: übernehmen, archivieren, löschen. Mapping der Felder, Bereinigung, Dubletten.Mapping je EntitätHR, Lohn, IT
6 ProbeläufeMindestens zwei Durchläufe der Migration, Abweichungsprotokoll, schriftliche Abnahme je Fachbereich.DatenabnahmeFachbereiche, Projektleitung
7 Parallelbetrieb und CutoverParalleler Lohnlauf, Freeze im Altsystem, finale Migration, Umschaltung mit Rückfallpfad.Go/No-Go ProtokollLohn, IT, Betriebsrat informiert
8 Abschluss AltsystemKündigung zum Stichtag, Löschung oder Rückgabe durch den Altanbieter, Archivzugriff sichern, AVV beenden.Löschbestätigung, ArchivDatenschutz, Einkauf

Reihenfolge von Phase 3 und Kündigung: Kündigen Sie das Altsystem erst, wenn der Neuvertrag unterschrieben ist und die Exportprobe funktioniert hat. Läuft die Kündigungsfrist aber ab, bevor die Probe fertig ist, entscheidet die Frist. Planen Sie die Exportprobe daher vor dem Kündigungstermin ein. Einzelheiten zu Exportformaten und Datenhoheit: Exit-Strategie und Datenhoheit.

Datenmigration

Was Sie aus dem Altsystem übernehmen

Bei der Migration zählen Datenqualität und Abnahme ebenso wie die Technik. Legen Sie je Datenart fest, ob sie in das neue System übernommen, nur archiviert oder gelöscht wird. Diese Entscheidung gehört in das Löschkonzept und nicht in die Hände des Importskripts.

DatenartWorauf Sie achtenEmpfohlene BehandlungPrüfung vor Abnahme
StammdatenEine führende Quelle je Feld, Pflichtfelder, Dubletten, Schreibweisen von Namen und Adressen. Bei der Personalakte trennen Sie Stammdaten von Dokumenten.Übernehmen, soweit für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich (§ 26 BDSG)Stichprobe je Standort, Zählung der Datensätze
Vertrags- und GehaltsdatenEintrittsdatum, Vergütungsbestandteile, Steuer- und Sozialversicherungsmerkmale. Historische Änderungen mit Gültigkeitsdatum.Übernehmen mit Historie, Abgleich durch die LohnabrechnungAbgleich mit dem letzten Lohnlauf des Altsystems
Abwesenheiten und UrlaubUrlaubssalden, Resturlaub, Übertragungen, Krankheitstage, Sonderurlaub. Übertragung nur unter den Bedingungen von § 7 Abs. 3 BUrlG, dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres.Salden zum Stichtag übernehmen, Einzelbuchungen nur bei BedarfSaldoabgleich je Person gegen die Altliste
Zeitkonten und ZeitdatenArbeitszeitkonten, Überstunden, Zuschläge. Die Aufzeichnung über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinaus ist zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Salden übernehmen, Rohdaten archivierenStichtagssummen und Stichproben
DokumenteVerträge, Zeugnisse, Nachweise, Abmahnungen. Dateiformate, Metadaten, Zugriffsrechte und Aufbewahrungsklassen müssen mitwandern.Nach Aufbewahrungsklasse trennen, abgelaufene Dokumente löschen statt übernehmenZahl der Dokumente je Akte, Rechteprüfung
LohnhistorieLohnkonten, Lohnjournale, Jahressummen. Das Lohnkonto ist sechs Kalenderjahre aufzubewahren (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG). Bei unterjährigem Wechsel brauchen Sie die kumulierten Werte als Vortrag.Meist archivieren, nur Vorträge einspielen; Zugriff auf alte Jahre vertraglich sichernSummenvergleich je Lohnart
Bewerber- und OnboardingdatenLaufende Verfahren, Einwilligungen, Fristen für Absagen. Abgelehnte Bewerbungen werden nach den eigenen Löschfristen entfernt.Nur laufende Verfahren übernehmenAbgleich mit der Löschliste

Zwei Probeläufe sind das Minimum: Der erste zeigt Mapping und Qualitätsfehler, der zweite weist nach, dass die Korrekturen wirken. Dokumentieren Sie je Lauf die Zahl der Datensätze, die Abweichungen und die Entscheidung der Fachbereiche. Wer mit Lohn und Buchhaltung arbeitet, klärt zusätzlich die Übergabe an den Steuerberater oder an DATEV. DATEV weist selbst darauf hin, dass der Lohnergebnisdatenservice Brutto-Netto-Daten, Lohnkonten und Lohnjournale an Drittsysteme überträgt (Profil, Stand Oktober 2026).

Aufbewahrungsfristen

Fristen, die der Wechsel nicht verkürzt

Ein Systemwechsel beendet keine gesetzliche Pflicht. Die Aufbewahrung läuft über den Vertrag mit dem Altanbieter hinaus. Die Tabelle nennt die Frist und die Rechtsquelle. Welche Unterlage unter welche Kategorie fällt, klären Sie mit Steuerberatung oder Rechtsabteilung, die Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

UnterlageFristRechtsquelleFolge für den Wechsel
LohnkontoBis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der zuletzt eingetragenen Lohnzahlung§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStGArchiv und Zugriff auf alte Lohnjahre sichern
BuchungsbelegeAcht Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AOZuordnung von Lohnbelegen mit Steuerberatung klären; für Bücher und Jahresabschlüsse gelten zehn Jahre, für sonstige Unterlagen sechs Jahre
Entgeltunterlagen SozialversicherungBis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres§ 28f Abs. 1 SGB IVPrüfungsfähigkeit der Altdaten erhalten
Nachweise zur Arbeitszeit über acht Stunden werktäglichMindestens zwei Jahre§ 16 Abs. 2 ArbZGRohdaten der Zeiterfassung archivieren
Aufzeichnungen nach dem MindestlohngesetzMindestens zwei Jahre, in den vom Gesetz erfassten Fällen§ 17 Abs. 1 MiLoGGilt nur für erfasste Beschäftigte, Anwendbarkeit prüfen
Regelmäßige Verjährung von AnsprüchenDrei Jahre§ 195 BGBKeine Aufbewahrungspflicht, aber Beweisinteresse bei Streit um Vergütung oder Urlaub

Die Löschpflicht ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 17 DSGVO: Was weder eine Aufbewahrungspflicht noch einen Zweck hat, wird gelöscht. Die Frist nach § 147 Abs. 3 AO läuft nach dem Gesetzestext nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind. Eine Übersicht zu Datenschutzfragen bietet DSGVO in der HR-Software.

Kostenarten

Welche Kosten ein Wechsel auslöst

Die Tabelle zeigt Kostenarten, ihre Treiber und das, was Hersteller dazu veröffentlichen. Beträge nennen wir nur, wo sie öffentlich stehen. Spannen für Projektkosten sind keine Herstellerangabe und stehen deshalb hier nicht. Für Lizenzpreise nutzen Sie den HR Software Preisindex, für eine Mehrjahresrechnung die Seite HR-Software TCO und die Übersicht Was kostet HR-Software.

KostenartWas sie treibtWas öffentlich belegt istQuelle und Stand
Lizenz im neuen SystemPreismodell, Mindestmenge, ModulePapershift Core 4 €, Premium 6 €, Professional 9 € je Beschäftigtem und Monat netto, Grundgebühr 39 € je Monat, 10 % Jahresrabatt. HRlab Core 6,00 € je Nutzer und Monat netto, mindestens 30 Nutzer.Papershift, HRlab, abgerufen 10.10.2026
EinrichtungGröße und Umfang des ProjektsPersonio: einmalige Einrichtungsgebühr nach Unternehmensgröße, Betrag nicht öffentlich. VEDA: einmalige Einrichtungskosten zusätzlich, Preis auf Anfrage. HRworks: keine feste Einrichtungsgebühr genannt, Beratungsstunden nach Verbrauch.Personio, VEDA, HRworks, abgerufen 8. und 9.10.2026
DatenmigrationDatenmenge, Qualität, Anzahl der ProbeläufeP&I nennt Datenmigration mit Consultant als eigenen Posten ohne Preis. zvoove beschreibt die Migration von Bestandskunden auf zvoove One mit Kosten nach individuellem Setup. gastromatic bietet den Mitarbeiter-Import als Zusatz, Preis nicht öffentlich.P&I LOGA, zvoove, gastromatic, abgerufen 8.10.2026
ParallelbetriebLänge der Überlappung, Lizenzmodell des AltsystemsKein Hersteller veröffentlicht Überlappungskosten. Sie ergeben sich aus beiden Verträgen, siehe Rechenbeispiel.Rechenbeispiel von Find-Your-HR
SchulungAnzahl der Rollen und Standortegastromatic: Online-Schulung per Fernzugriff, Schulung vor Ort ab 300 Mitarbeitenden, Preis nicht öffentlich.gastromatic, abgerufen 8.10.2026
Schnittstellen und TarifabbildungZahl der Systeme, Tarifwerke, Lohnartenzvoove nennt Schnittstellen zu Zeiterfassungsgeräten, Kundensystemen und Buchhaltung sowie Tarifabbildung als Aufwandstreiber (Einordnung, keine Preisangabe).zvoove, abgerufen 8.10.2026
Altsystem und ArchivExportunterstützung, Archivzugriff, LöschnachweisPreise für Export und Archivzugriff veröffentlichen die geprüften Hersteller nicht. DATEV verweist auf den Lohnergebnisdatenservice für Lohnkonten und Lohnjournale.DATEV, abgerufen 8.10.2026
Interner AufwandPersonentage von HR, Lohn, IT, FachbereichenKein Herstellerwert. Rechnen Sie Personentage mal internem Tagessatz.Eigene Rechnung

Hinweis zum Index: Elf von 21 Anbietern veröffentlichen einen Betrag, zehn nennen keinen. Für die vier Anbieter mit ausdrücklich netto belegtem Einstiegspreis liegt der Wert zwischen 4,00 € und 20,00 € je Beschäftigtem und Monat, der Median beträgt 6,25 € (Preisindex, abgerufen 10.10.2026).

Rechenbeispiele

Drei Rechnungen mit offenen Annahmen

Alle drei Beispiele sind Rechenbeispiele von Find-Your-HR. Sie zeigen die Mechanik, nicht Ihre Kosten. Setzen Sie Ihre Beträge aus Angebot und Altvertrag ein. Alle Beträge netto. Kein Beispiel enthält Einrichtung oder Datenmigration des Herstellers, weil dafür keine öffentlichen Preise vorliegen.

R1

Lizenzüberlappung im Parallelbetrieb

Annahmen: 50 Beschäftigte, neues System Papershift Premium zu 6 € je Beschäftigtem und Monat netto sowie Grundgebühr 39 € je Monat, ohne Jahresrabatt. Das Altsystem läuft drei Monate weiter.

  • Neue Lizenz: 50 × 6 € × 3 Monate = 900 €
  • Grundgebühr: 39 € × 3 Monate = 117 €
  • Zusatzkosten durch das neue System in der Überlappung: 1.017 € netto
  • Dazu kommt Ihr Altbetrag je Monat × 3, der ohnehin anfällt
R2

Verpasste Kündigungsfrist

Annahmen: 50 Beschäftigte, Altvertrag mit 6 € je Beschäftigtem und Monat, Jahreslaufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist und automatischer Verlängerung um zwölf Monate. Diese Konditionen entsprechen dem Muster, das HRlab und gastromatic veröffentlichen, der Betrag ist eine Annahme.

  • Zahlung für zwölf weitere Monate: 50 × 6 € × 12 = 3.600 €
  • Das System wird in dieser Zeit nicht mehr genutzt
  • Gegenmaßnahme: Kündigungstermin als Meilenstein im Projektplan
R3

Interner Aufwand

Annahmen nur zur Rechenmechanik: zehn Personentage in HR, Lohn und IT für Mapping, Probeläufe und Abnahme, interner Tagessatz 400 €. Beide Werte sind angenommen und kein Marktwert. Ersetzen Sie sie durch die Zahlen Ihres Hauses.

  • Aufwand = Personentage × interner Tagessatz
  • Hier: 10 × 400 € = 4.000 €
  • Jeder zusätzliche Probelauf erhöht die Personentage

Preisgrundlage: Papershift Preisseite, abgerufen 10. Oktober 2026 (Core 4 €, Premium 6 €, Professional 9 € je Beschäftigtem und Monat, Grundgebühr 39 € Basic Support, 10 % Jahresrabatt, netto). Laufzeitmuster: HRlab und gastromatic, siehe Abschnitt Fristen. Rechnung: Find-Your-HR.

Kündigungsfristen und Parallelbetrieb

Was Hersteller zu Laufzeit und Kündigung veröffentlichen

Die Tabelle gibt wieder, was auf den geprüften Seiten steht. Maßgeblich ist immer Ihr Vertrag mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wo ein Hersteller nichts veröffentlicht, steht das ausdrücklich in der Zelle, wir schätzen keine Fristen.

AnbieterVeröffentlichte Laufzeit und KündigungQuelle und Stand
PapershiftLaut AGB unbefristeter Nutzungsvertrag, jederzeit in Textform kündbar mit 30 Tagen zum Monatsende, frühestens zum Ende des letzten gebuchten Pakets. Papershift Light mindestens 24 Monate.AGB, Light, abgerufen 8.10.2026
HRlabMonatliche Zahlung: 30 Tage Kündigungsfrist. Jährliche Zahlung: ein Jahr, zweijährige: zwei Jahre, jeweils drei Monate Kündigungsfrist.hrlab.de/preise, abgerufen 10.10.2026
gastromaticEin Jahr mit drei Monaten Kündigungsfrist oder zwei Jahre mit sechs Monaten Kündigungsfrist, Kündigung in Schriftform.gastromatic.com/de/preise, abgerufen 8.10.2026
HRworksKeine Mindestvertragslaufzeit, mindestens 20 Nutzer. In den ersten sechs Monaten gilt mindestens die bestellte Lizenzzahl.hrworks.de/preise, abgerufen 9.10.2026
PersonioJahresabo mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit, Verlängerung nach § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.personio.com/pricing, abgerufen 8. und 9.10.2026
Sage HR SuiteModule der Suite: zwölf Monate Mindestlaufzeit bei jährlicher Abrechnung. Cloud Services zwölf oder 36 Monate. Kündigungsfristen nicht veröffentlicht.Sage, abgerufen 8.10.2026
SAP SuccessFactorsEmployee Central Core HR 1 bis 5 Jahre, Payroll 3 bis 60 Monate, jeweils mit automatischer Verlängerung. Kündigungsfristen nicht genannt.SAP Preisseite, abgerufen 10.10.2026
WorkdayKeine Standardbedingungen veröffentlicht. Belegt sind mehrjährige Abonnementverträge (Form 10-K).Profil Workday, Stand Oktober 2026
DATEVDie Shop-Seiten zu Lohn und Gehalt nennen weder Mindestlaufzeit noch Kündigungsfrist.DATEV Shop, abgerufen 8.10.2026

Bei Quinyx, softgarden und SD Worx stehen auf den geprüften Seiten keine Angaben zu Mindestlaufzeit und Kündigung, fordern Sie diese schriftlich an.

Planung der Überlappung

Drei Regeln für Kündigung und Parallelbetrieb

Die Überlappung ist teuer, aber ein harter Schnitt ohne Probelauf ist teurer. Drei Regeln helfen bei der Planung.

Regel 1

Rückwärts vom Stichtag planen

Legen Sie den Kündigungstermin fest und rechnen Sie zurück: Kündigungsfrist, Exportprobe, Abnahme der Probeläufe, Schulung. Wenn der Termin nicht erreichbar ist, verlängern Sie den Altvertrag gezielt und befristet, statt automatisch zu verlängern.

Regel 2

Lohn parallel laufen lassen

Die Lohnabrechnung läuft vor der Umstellung in beiden Systemen, damit Abweichungen vor dem echten Lohnlauf sichtbar werden. Wählen Sie nach Möglichkeit einen Monatswechsel, bei Jahresbeginn ersparen Sie sich unterjährige Vorträge.

Regel 3

Cloud Wechselrechte kennen

Für Datenverarbeitungsdienste regelt der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) den Anbieterwechsel: eine Mitteilungsfrist von höchstens zwei Monaten, danach eine Übergangszeit von in der Regel 30 Tagen. Wechselentgelte entfallen ab 12. Januar 2027 (Art. 25 und 29). Ob Ihr Vertrag darunter fällt, prüft die Rechtsabteilung. Hintergrund: Exit-Strategie und Datenhoheit.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Art. 25 und 29, EUR-Lex, Stand: Oktober 2026, konsistent mit der Seite zur Exit-Strategie. Zum Parallellauf: HR-Software einführen.

Betriebsrat und Datenschutz

Beteiligung und Auftragsverarbeitung

Beim Wechsel ändern sich Verarbeitungen, Empfänger und technische Einrichtungen. Das löst Pflichten gegenüber dem Betriebsrat und im Datenschutz aus, auch wenn schon ein System im Einsatz war.

01

Mitbestimmung

Die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, unterliegt der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung von technischen Anlagen und Arbeitsverfahren einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig zu unterrichten (§ 90 Abs. 1 BetrVG).

  • Bestehende Betriebsvereinbarung auf das neue System prüfen
  • Unterlagen nach § 80 Abs. 2 BetrVG bereitstellen
02

Praxis mit dem Gremium

Legen Sie Zweck, Rollen, Berechtigungen und Löschfristen offen. Die Seiten Betriebsrat einbinden und Betriebsrat Checkliste führen durch die Unterlagen. Neue KI Funktionen im Zielsystem sind gesondert zu nennen.

  • Zeitplan mit Beratungsterminen
  • Zugriffs- und Auswertungsregeln schriftlich
03

Auftragsverarbeitung

Mit dem neuen Anbieter schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Altvertrag muss regeln, was nach Ende der Leistungen geschieht: Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

  • Löschbestätigung des Altanbieters verlangen
  • Unterauftragsverarbeiter und Hosting des Neuanbieters prüfen
04

Löschkonzept und Dokumentation

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) wird angepasst. Prüfen Sie, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) erforderlich ist. Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist regelmäßig § 26 BDSG.

  • Löschfristen je Datenart festlegen
  • Datenschutzbeauftragte früh beteiligen

Quellen: BetrVG und BDSG auf gesetze-im-internet.de (abgerufen 12. Oktober 2026), Verordnung (EU) 2016/679 auf EUR-Lex, Stand: Oktober 2026. Vertiefung: DSGVO in der HR-Software.

Risiken

Typische Risiken und Gegenmaßnahmen

Die Risiken stammen aus der Projektlogik und den oben genannten Rechtsquellen. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit geben wir nicht an, weil dafür keine belastbare Quelle vorliegt. Die Gegenmaßnahmen sind Vorschläge zur Projektsteuerung, keine Rechtsberatung.

RisikoFolgeGegenmaßnahme
Kündigungsfrist verpasstEine weitere Laufzeit wird fällig, siehe Rechenbeispiel R2Termin im Projektplan, Wiedervorlage drei Monate vor Fristablauf
Datenverlust im ExportHistorie fehlt, Nachweise nicht möglichVollexport vor der Kündigung, Zählung und Prüfsummen, Archiv getrennt sichern
Unvollständiger SaldovortragFalsche Urlaubs- oder Zeitkonten, Streit mit BeschäftigtenSaldoabgleich je Person, schriftliche Abnahme
Fehler beim ersten LohnlaufFalsche Auszahlung, KorrekturläufeParallelabrechnung vor dem Wechsel, Abgleich je Lohnart
Altdaten ohne Rechtsgrund migriertVerstoß gegen Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)Löschkonzept vor der Migration, nur erforderliche Daten übernehmen
Betriebsrat zu spät beteiligtVerzögerung oder Streit um den StartUnterrichtung vor der Auswahlentscheidung
Abhängigkeit vom AltanbieterZugriff auf Archivdaten nach Vertragsende fehltZugriff und Exportformate im Altvertrag oder Aufhebungsvereinbarung klären

Zwei Risiken lassen sich nur vor der Kündigung wirksam begrenzen: die Frist und der Archivzugriff. Beide regeln Sie im Vertrag, solange das Altsystem noch läuft. Deshalb gehören Exportprobe und Archivregelung vor den Kündigungstermin. Die Prüfpunkte für Exportformate und API beschreibt die Seite Exit-Strategie und Datenhoheit.

Checkliste

Die Checkliste für den Wechsel

Die Liste fasst die Schritte nach Zeitpunkt zusammen. Haken Sie nur ab, was belegt ist: ein Datum, ein Protokoll oder eine unterschriebene Freigabe.

Vorher

Vor der Entscheidung

Verträge, Beteiligung und Datenarten klären.

  • Altvertrag, Laufzeit und Kündigungsfrist gelesen
  • AVV, Unterauftragnehmer und Löschregelung des Altanbieters geprüft
  • Betriebsrat unterrichtet
  • Datenarten nach Aufbewahrung eingeteilt
  • Anforderungen im Lastenheft festgehalten
  • Exportprobe beim Altanbieter vereinbart
Während

Während der Migration

Technik, Abnahme und Lohnlauf absichern.

  • Mapping je Entität schriftlich
  • Zwei Probeläufe mit Abweichungsprotokoll
  • Abnahme der Fachbereiche dokumentiert
  • Parallellauf der Lohnabrechnung ohne offene Abweichung
  • Rückfallpfad und Freeze im Runbook
  • Schulung der Rollen abgeschlossen
Nachher

Nach dem Go-live

Das Altsystem sauber beenden und dokumentieren.

  • Kündigung zum Stichtag bestätigt
  • Löschbestätigung oder Rückgabe des Altanbieters liegt vor
  • Archivzugriff für Lohnkonten gesichert
  • Verarbeitungsverzeichnis angepasst
  • Betriebsvereinbarung aktualisiert
  • Hypercare mit Kennzahlen gestartet

Die Liste ersetzt kein Projektmanagement. Sie dient als Freigabeprotokoll: Jede Zeile braucht einen Verantwortlichen und ein Datum. Eine ausführliche Kriterienliste für die Auswahl bietet die Seite HR Software Checkliste.

Abgrenzung

Wie diese Seite zu den Nachbarseiten passt

Um Doppelungen zu vermeiden, trennen wir die Themen nach der Frage, die Sie gerade klären.

01

HR-Software einführen

Die Seite HR-Software einführen beschreibt neun Phasen von Zielbild bis Hypercare für ein neues System. Diese Seite ergänzt, was nur beim Wechsel anfällt: Altvertrag, Altdaten, Parallelbetrieb.

02

Exit-Strategie und Datenhoheit

Die Seite Exit-Strategie und Datenhoheit behandelt API, Exportformate und Vertragsklauseln vor der Unterschrift. Hier steht die Durchführung im laufenden Wechsel.

03

Kosten und TCO

Was kostet HR-Software und HR-Software TCO rechnen Preismodelle und Gesamtkosten. Der Preisindex liefert die Listenpreise mit Quelle.

04

Auswahl und Mittelstand

Für die Wahl des Zielsystems dienen HR-Software Anbieter und HR-Software für den Mittelstand. Die Methodik erklärt, wie Find-Your-HR Angaben prüft.

Häufige Fragen

Fragen zum Wechsel des HR-Systems

Wie lange dauert der Wechsel eines HR-Systems vom Start bis zum ersten Lohnlauf im neuen System?

Eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht, sie hängt von Datenmenge, Modulen und Fristen ab. Als Planungsannahme nennt die Seite zur Einführung 3 bis 6 Monate für ein Mittelstandsprojekt mit Cloud-System, davon 4 bis 8 Wochen Datenmigration (Erfahrungswerte von Find-Your-HR, Stand Oktober 2026). Personio nennt als typische Einführungsdauer 4 bis 6 Wochen (Herstellerangabe, abgerufen 8. und 9.10.2026). Der erste Lohnlauf folgt erst nach einem Parallellauf.

Welche Daten muss ich beim Wechsel des HR-Systems aus dem Altsystem exportieren und wie lange aufbewahren?

Exportieren Sie alle Daten, für die eine Aufbewahrungspflicht oder ein erforderlicher Zweck besteht. Das Lohnkonto ist bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung aufzubewahren (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG), Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO), Nachweise zur Arbeitszeit über acht Stunden zwei Jahre (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Alles ohne Rechtsgrund löschen Sie nach DSGVO (Stand: Oktober 2026).

Muss der Betriebsrat beim Wechsel der HR-Software wieder beteiligt werden, obwohl bereits ein System im Einsatz ist?

In der Regel ja, weil auch ein Ersatzsystem eine technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sein kann, wenn es zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist. Zusätzlich besteht eine Unterrichtungspflicht nach § 90 Abs. 1 BetrVG. Prüfen Sie die bestehende Betriebsvereinbarung und lassen Sie den Einzelfall rechtlich bewerten (Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung).

Was kostet ein Wechsel des HR-Systems?

Eine pauschale Summe können wir nicht belegen. Öffentlich stehen Lizenzpreise, etwa Papershift mit 4, 6 und 9 € je Beschäftigtem und Monat netto (abgerufen 10.10.2026). Einrichtung, Datenmigration und Schulung nennen Hersteller meist nicht, etwa bei Personio, VEDA oder P&I. Rechnen Sie Lizenzüberlappung, Einrichtung und internen Aufwand getrennt.

Wann sollte ich das alte HR-System kündigen?

Kündigen Sie, wenn der Neuvertrag unterschrieben, die Exportprobe erfolgreich und der Zieltermin gesichert ist, spätestens aber zum Ablauf der Kündigungsfrist. Beispiele veröffentlichter Fristen: 30 Tage bei Papershift, drei Monate bei HRlab, bis zu sechs Monate bei gastromatic (Stand Oktober 2026). Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Brauche ich einen Parallelbetrieb von altem und neuem System?

Für die Lohnabrechnung ja, als Parallellauf vor dem ersten echten Lauf im neuen System, damit Abweichungen sichtbar werden. Für andere Module genügt oft ein Stichtag mit Freeze. Die Kosten der Überlappung zeigt Rechenbeispiel R1 (Rechenbeispiel von Find-Your-HR).

Welcher Zeitpunkt eignet sich für den Wechsel, Monatswechsel oder Jahreswechsel?

Ein Monatswechsel erleichtert den Abgleich, ein Jahreswechsel erspart unterjährige Vorträge der Jahressummen, ist aber oft ausgelastet. Prüfen Sie Ihre Fristen, den Lohnkalender und die Belastung der Lohnabrechnung. Eine verbindliche Empfehlung geben wir nicht, weil sie vom Einzelfall abhängt.

Muss ich die komplette Lohnhistorie in das neue System übernehmen?

Nein, in der Regel genügt es, die Lohnkonten zu archivieren und nur Vorträge einzuspielen. Entscheidend ist, dass der Zugriff auf das Lohnkonto für sechs Kalenderjahre gesichert bleibt (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG). Klären Sie mit Steuerberatung, welche Belege zusätzlich anfallen.

Was regelt die Auftragsverarbeitung beim Anbieterwechsel?

Der Altvertrag muss festlegen, dass die personenbezogenen Daten nach Ende der Leistungen nach Wahl des Verantwortlichen zurückgegeben oder gelöscht werden (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Verlangen Sie eine schriftliche Löschbestätigung. Für den Neuanbieter schließen Sie einen eigenen Vertrag (Stand: Oktober 2026).

Gibt der EU Data Act Kunden ein Recht, den Anbieter eines HR-Cloud-Dienstes zu wechseln?

Er regelt den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, mit einer Mitteilungsfrist von höchstens zwei Monaten und in der Regel 30 Tagen Übergangszeit; Wechselentgelte entfallen ab 12. Januar 2027 (Art. 25 und 29, Verordnung (EU) 2023/2854, Stand: Oktober 2026). Ob Ihr Vertrag erfasst ist, klärt die Rechtsabteilung.

Wie übernehme ich Urlaubssalden und Resturlaub in das neue System?

Übernehmen Sie die Salden zum Stichtag je Person und gleichen Sie sie gegen die Altliste ab. Eine Übertragung von Urlaub ins Folgejahr ist nur unter den Bedingungen von § 7 Abs. 3 BUrlG zulässig, dann ist er in den ersten drei Monaten zu gewähren. Halten Sie Einzelbuchungen nur vor, wenn Nachweise nötig sind.

Was ändert sich bei einem Wechsel von Excel zu einer HR-Software?

Es gibt kein Altsystem zu kündigen, aber die Datenübernahme bleibt: Bereinigung, Mapping und Abnahme gelten genauso. Die Entscheidungsgrundlage steht auf der Seite zu HR-Software oder Excel. Hinzu kommen Betriebsrat und Auftragsverarbeitung (Stand: Oktober 2026).

Was passiert mit Bewerberdaten und laufenden Bewerbungsverfahren beim Wechsel des Systems?

Übernehmen Sie nur laufende Verfahren mit gültiger Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Abgelehnte Bewerbungen werden nach Ihren Löschfristen entfernt und nicht migriert. Prüfen Sie, ob das Recruiting im selben System oder in einer eigenen Lösung läuft, und klären Sie Einwilligungen vor dem Import (Art. 5 und 6 DSGVO, Stand: Oktober 2026).

Sollte ich Zeiterfassung und Lohnabrechnung gleichzeitig wechseln?

Das hängt von den Schnittstellen ab. Ein gleichzeitiger Wechsel spart Doppelarbeit bei Zeitdaten, erhöht aber das Risiko im ersten Lohnlauf. Bei getrennten Wellen legen Sie fest, wie Zeitdaten übergangsweise zur Lohnabrechnung gelangen. Die Seiten Zeit und Workforce Management und Payroll-Software ordnen beide Bereiche ein.

Was unterscheidet diese Seite von der Seite zur Einführung von HR-Software?

Die Einführung behandelt den Aufbau eines neuen Systems in neun Phasen, der Wechsel ergänzt Altvertrag, Altdaten, Aufbewahrung, Fristen und Parallelbetrieb. Beide Seiten ergänzen sich, Doppelungen haben wir bewusst vermieden. Zur Einführung siehe HR-Software einführen.

Quellen und Stand

Quellen mit Abrufdatum

Stand: Oktober 2026. Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de wurden am 12. Oktober 2026 abgerufen. Herstellerangaben übernehmen wir von den in den Tabellen genannten Seiten mit dem dort genannten Abrufdatum, Preise aus dem HR Software Preisindex. Rechenbeispiele sind als Rechenbeispiele von Find-Your-HR gekennzeichnet. Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzen wir nicht. Die Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Redaktion siehe Über uns.

Gesetze (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen 12.10.2026): EStG § 41 · AO § 147 · SGB IV § 28f · ArbZG § 16 · MiLoG § 17 · BUrlG § 7 · BDSG § 26 · BetrVG § 87 · BetrVG § 80 · BetrVG § 90 · BGB § 195. EU Recht (EUR-Lex, Stand Oktober 2026): Verordnung (EU) 2016/679, DSGVO · Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act. Hersteller (Abruf 8. bis 10.10.2026): Papershift Preise · Papershift AGB · Papershift Light · HRlab · gastromatic · HRworks · Personio · Sage HR Suite · SAP Employee Central · DATEV Shop · VEDA · zvoove One Migration · Suiteify, Pressemeldung vom 15.09.2026. Anbieterprofile von Find-Your-HR: Stand Oktober 2026.

Stand dieser Seite: Oktober 2026 · Redaktionell erstellt von Find-Your-HR

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