Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement Software: Recht, Funktionen und Anbieter
Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement Software bildet Urlaubsanspruch, Anträge, Genehmigung, Vertretung, Krankmeldung und weitere Abwesenheiten in einem Ablauf ab und gibt geprüfte Daten an Zeitwirtschaft und Payroll weiter. Sie muss berechnen können, was das Bundesurlaubsgesetz, der Tarifvertrag und der Arbeitsvertrag vorgeben, und sie sollte Hinweise zum drohenden Verfall nachweisbar festhalten. Diese Seite ordnet Recht, Funktionen, eAU-Anbindung, Datenschutz und Anbieterklassen für Unternehmen in Deutschland ein.
Quellen: § 3 BUrlG · § 7 BUrlG · Görg, BAG zu Verfall und Verjährung · § 109 SGB IV. Abgerufen im Oktober 2026.
Was Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement Software leistet
Eine Software für Urlaub und Abwesenheit führt, wer wann nicht arbeitet und warum. Sie berechnet Urlaubsansprüche, nimmt Anträge entgegen, prüft Vertretung und Besetzung, bildet Krankmeldungen und weitere Abwesenheitsarten ab und liefert die Ergebnisse an die Zeitwirtschaft und die Abrechnung. Diese Seite richtet sich an Personalabteilungen und Geschäftsführungen in Deutschland, die Urlaub heute per E-Mail, Papier oder Tabelle verwalten.
Anspruch, Antrag, Genehmigung
Das System kennt für jede Person einen Anspruch, zieht Anträge davon ab, bildet Genehmigungen und Vertretungen ab und zeigt den Stand tagesaktuell. Es ersetzt Rückfragen in der Personalabteilung durch einen Self-Service.
Rechnen, planen, nachweisen
Die Software nimmt die Rechenarbeit ab und dokumentiert, was gesetzlich zu belegen ist.
- Anspruch nach Gesetz, Tarifvertrag und Vertrag
- Antrag, Genehmigung, Vertretung, Teamkalender
- Resturlaub, Verfallshinweis und Protokoll
- Übergabe an Zeitwirtschaft und Payroll
Zeiterfassung, Abrechnung, Rechtsberatung
Die Erfassung der Arbeitszeit beschreibt die Seite Zeit und Workforce Management, die Abrechnung die Payroll-Software. Ob eine Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ist, prüft die Rechtsberatung.
- Keine Lohnabrechnung
- Keine Rechtsprüfung
- Keine Personaleinsatzplanung ohne passendes Modul
Ab mehreren Standorten oder Regeln
Für einen kleinen Betrieb mit einem Urlaubsmodell genügt oft ein Modul im HR-System. Spezielle Funktionen lohnen sich bei Schichtbetrieb, vielen Abwesenheitsarten oder Tarifverträgen. Siehe Mittelstand und große Unternehmen.
Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite sind allgemeine Information, Stand: Oktober 2026, und ersetzen keine Rechtsberatung. Österreich und die Schweiz haben eigene Urlaubsregeln, die diese Seite nicht behandelt. Den Gesamtmarkt zeigt der Anbieterüberblick.
Wofür diese Seite da ist, wofür nicht
Urlaub und Abwesenheit berühren mehrere Themen. Die Tabelle zeigt, was diese Seite beantwortet und wohin Sie für Nachbarthemen gehen. Besonders die Zeitwirtschaft ist ein eigenes Thema: Dort geht es um die Erfassung der Arbeitszeit, hier um den Anspruch auf freie Zeit.
| Ihre Frage | Diese Seite | Besser aufgehoben bei |
|---|---|---|
| Wie erfasse ich Arbeitszeit, Zuschläge und Zeitkonten? | Nein, nur die Schnittstelle zur Zeitwirtschaft | Zeit und Workforce Management und Arbeitszeiterfassungspflicht |
| Wie plane ich Schichten und Einsätze? | Nein, nur die Besetzungsprüfung beim Urlaubsantrag | Schichtplanung und Personaleinsatzplanung |
| Wie läuft der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? | Ja, im Überblick | Vertiefung auf der Seite eAU und Fehlzeitenmanagement |
| Wie rechne ich Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt ab? | Nur das Prinzip | Payroll-Software |
| Wie gehe ich mit Langzeiterkrankten um? | Nein, nur der Urlaubsanspruch | BEM-Software |
| Welche Datenschutz- und Betriebsratsregeln gelten für HR-Software allgemein? | Nur die für Urlaub und Abwesenheit | DSGVO und HR-Software und Mitbestimmung bei HR-Software |
| Wie wähle ich ein HR-System insgesamt aus? | Nur das Urlaubs- und Abwesenheitsmodul | Checkliste, Shortlist und Nutzwertanalyse |
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Anbieterempfehlung und keine Rechtsberatung. Die Kriterien der Einordnung beschreibt die Methodik.
Was das Urlaubsrecht von der Software verlangt
Das Bundesurlaubsgesetz setzt einen Mindeststandard. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag dürfen mehr gewähren, die Software muss beides getrennt führen können. Die Tabelle nennt die Regel mit Norm und die Folge für die Konfiguration. Die Hinweise zur Rechtsprechung stützen sich auf Fachbeiträge von Kanzleien, nicht auf die Urteile selbst.
| Regel | Norm oder Quelle | Was die Software abbilden muss |
|---|---|---|
| Mindesturlaub von 24 Werktagen, Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen | § 3 BUrlG | Umrechnung auf die Wochenarbeitstage der Person, getrennt von vertraglichem Mehrurlaub |
| Voller Anspruch erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses | § 4 BUrlG | Wartezeit je Eintrittsdatum |
| Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat bei unerfüllter Wartezeit, Austritt vor Erfüllung oder Austritt in der ersten Jahreshälfte | § 5 BUrlG | Monatsgenaue Berechnung, Aufrundung von Bruchteilen ab einem halben Tag |
| Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen | § 7 Abs. 1 BUrlG | Ablehnungsgrund mit Pflichtangabe und Protokoll |
| Urlaub muss im Kalenderjahr genommen werden, eine Übertragung ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig und dann bis zum 31. März | § 7 Abs. 3 BUrlG | Jahreswechsel mit Übertragung, Stichtag 31. März, Begründung |
| Der Arbeitgeber muss rechtzeitig zur Urlaubsnahme auffordern und auf den drohenden Verfall hinweisen, sonst verfällt der Urlaub nach der Rechtsprechung nicht | EuGH C-684/16 (6.11.2018), BAG 9 AZR 541/15 und 9 AZR 423/16 (19.2.2019) | Konkreter, nachweisbarer Hinweis an die Person mit Zustellprotokoll; abstrakte Hinweise in Vertrag oder Merkblatt genügen laut Fachbeitrag in der Regel nicht |
| Die dreijährige Verjährung beginnt erst, wenn der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungspflichten erfüllt hat | EuGH C-120/21 (22.9.2022), BAG 9 AZR 266/20 (20.12.2022) | Aufbewahrung der Hinweise über Jahre |
| Bei langer Erkrankung verfällt der während der Krankheit entstandene Mindesturlaub nach 15 Monaten, Urlaub aus der Zeit davor bleibt ohne Hinweis erhalten | BAG 9 AZR 245/19 (20.12.2022) | Getrennte Führung von Ansprüchen nach Entstehungszeitraum |
| Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Urlaub angerechnet | § 9 BUrlG | Rückbuchung von Urlaubstagen bei nachgewiesener Krankheit |
| Nicht mehr gewährbarer Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten | § 7 Abs. 4 BUrlG | Abgeltungstage zum Austritt an die Payroll |
| Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenentgelt | § 11 BUrlG | Übergabe der Urlaubstage an die Abrechnung, die den Durchschnitt bildet |
| Schwerbehinderte Menschen haben fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Urlaubsjahr, bei anderer Wochenverteilung entsprechend angepasst | § 208 SGB IX | Eigenes Anspruchskonto mit Gültigkeit |
| Der Arbeitgeber kann Erholungsurlaub je vollem Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen | § 17 BEEG | Kürzung als konfigurierbare, protokollierte Aktion |
| Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots gelten für die Berechnung als Beschäftigungszeiten | § 24 MuSchG | Keine Kürzung bei Mutterschutz |
Die Rechtsprechung zu Verfall und Verjährung entwickelt sich weiter, und die Tabelle gibt nur den Stand laut den genannten Fachbeiträgen wieder. Prüfen Sie vor der Konfiguration, ob Ihr Tarifvertrag oder Ihre Vertragsmuster abweichende Regeln enthalten, und lassen Sie die Hinweistexte juristisch freigeben. Dokumentieren Sie außerdem, in welcher Form die Hinweise zugehen, etwa per E-Mail oder im Self-Service, und wie Sie den Zugang belegen. Ein Hinweis, den niemand nachweisen kann, hilft im Streitfall wenig.
Quellen: Gesetze auf gesetze-im-internet.de (§ 3, § 4, § 5, § 7, § 9, § 11 BUrlG, § 208 SGB IX, § 17 BEEG, § 24 MuSchG). Rechtsprechung laut Fachbeiträgen: Görg, 21.12.2022, Taylor Wessing, 22.12.2022, CMS, Verfall von Urlaubsansprüchen, 07/2019. Abgerufen im Oktober 2026.
Fünf Rechnungen, die die Software beherrschen muss
Die Beispiele sind Rechenbeispiele von Find-Your-HR mit erfundenen Zahlen und offenen Annahmen. Sie dienen als Testfälle für die Demo. Ihr Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen.
| Fall | Rechenweg | Ergebnis |
|---|---|---|
| Mindesturlaub bei 5-Tage-Woche | 24 Werktage geteilt durch 6 Werktage je Woche, mal 5 Arbeitstage | 20 Arbeitstage |
| Mindesturlaub bei 3-Tage-Woche | 24 geteilt durch 6, mal 3 | 12 Arbeitstage |
| Teilurlaub bei Austritt zum 30. Juni (erste Jahreshälfte, Wartezeit erfüllt) | 6 Monate geteilt durch 12, mal 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub | 10 Tage |
| Teilurlaub bei Eintritt am 1. Oktober (Wartezeit im Eintrittsjahr nicht erfüllt) | 3 Monate geteilt durch 12, mal 20 Tage | 5 Tage |
| Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung und 3-Tage-Woche | 5 Tage geteilt durch 5, mal 3 Tage | 3 Tage |
| Kürzung bei Elternzeit | Vertragsurlaub 30 Tage, drei volle Monate Elternzeit: 30 geteilt durch 12, mal 3 | 7,5 Tage Kürzung, 22,5 Tage verbleiben |
| Resturlaub zum Jahresende | 30 Tage Anspruch, 22 Tage genommen | 8 Tage offen |
| Urlaubsentgelt, Prinzip | 13 Wochen mit 10.400 Euro Verdienst ohne Überstunden: 10.400 geteilt durch 13 | 800 Euro je Woche Verdienst als Basis |
Zwei Konten statt eines
Gesetzlicher Mindesturlaub und vertraglicher Mehrurlaub unterliegen teils unterschiedlichen Regeln für Verfall und Kürzung. Eine Software mit nur einem Saldo kann das nicht abbilden.
Umrechnung bei Teilzeit
Jede Änderung der Wochenverteilung während des Jahres verlangt eine anteilige Neuberechnung. Fragen Sie in der Demo, wie das System einen Wechsel von fünf auf drei Tage rechnet.
Nachweis vor Saldo
Der Saldo am Jahresende ist weniger wichtig als der Beleg, dass die Aufforderung zur Urlaubsnahme und der Verfallshinweis rechtzeitig zugegangen sind.
Quellen: § 3 BUrlG · § 5 BUrlG · § 208 SGB IX · § 17 BEEG · § 11 BUrlG. Abgerufen im Oktober 2026.
Welche Abwesenheiten ein System kennen sollte
Abwesenheit ist mehr als Urlaub. Jede Art hat eigene Regeln für Anspruch, Nachweis, Vergütung und Datenschutz. Die Tabelle ordnet gängige Arten mit rechtlichem Anker ein. Wo nur Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung gilt, steht das ausdrücklich.
| Art | Rechtlicher Anker | Nachweis und Besonderheit | Hinweis für die Software |
|---|---|---|---|
| Erholungsurlaub | BUrlG | Antrag und Genehmigung, Ablehnung nur aus Gründen nach § 7 Abs. 1 | Anspruchskonten, Verfallshinweise |
| Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung | § 208 SGB IX | Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft ist besondere Datenkategorie | Eigenes Konto, Sichtbarkeit begrenzen |
| Krankheit | § 3 EntgFG, § 5 EntgFG | Anzeige unverzüglich, Bescheinigung bei Dauer von mehr als drei Kalendertagen; Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen | Keine Diagnose speichern, eAU-Daten getrennt halten |
| Elternzeit | § 17 BEEG | Kürzung des Erholungsurlaubs möglich, Resturlaub nach der Elternzeit | Kürzungsaktion mit Protokoll |
| Beschäftigungsverbot und Mutterschutz | § 24 MuSchG | Ausfallzeiten zählen für den Urlaubsanspruch als Beschäftigungszeiten | Besondere Kategorie, Zugriff stark begrenzen |
| Kurzzeitige Verhinderung | § 616 BGB | Vergütung bei verhältnismäßig nicht erheblicher Zeit; wird in Verträgen oft abbedungen oder konkretisiert | Anlassliste aus Vertrag oder Betriebsvereinbarung |
| Sonderurlaub und Freistellung | Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung | Anlass, Dauer und Bezahlung regeln die Vereinbarungen | Eigene Abwesenheitsart mit Genehmigungsweg |
| Bildungsfreistellung | Landesrecht, Tarif oder Vertrag | Regeln unterscheiden sich je Bundesland | Kein Standardwert vorbelegen |
| Freizeitausgleich und Gleitzeittage | Arbeitszeitkonto nach Vereinbarung | Berührt die Zeitwirtschaft, nicht den Urlaubsanspruch | Schnittstelle zur Zeitwirtschaft |
| Dienstreise, Homeoffice, Schulung | Vertrag oder Betriebsvereinbarung | Keine Abwesenheit im arbeitsrechtlichen Sinn, aber für Besetzung und Kalender relevant | Anzeigeart ohne Anspruchsabzug |
Entscheidend ist, dass jede Art ein eigenes Genehmigungs- und Sichtbarkeitsmodell hat, damit zum Beispiel ein Antrag auf Sonderurlaub anders läuft als ein Urlaubsantrag und eine Krankmeldung nicht im Teamkalender erscheint. Einen Überblick über Funktionen der Gesamtkategorie bietet die Seite HR-Software Funktionen.
Quellen: § 3 EntgFG · § 5 EntgFG · § 616 BGB · § 24 MuSchG · § 208 SGB IX · § 17 BEEG. Abgerufen im Oktober 2026.
Zwölf Funktionen und die passende Demo-Frage
Funktionslisten gleichen sich. Den Unterschied macht die Tiefe. Die rechte Spalte nennt eine Prüffrage für die Demo mit eigenen Fällen. Die Funktionen und Fragen sind Einschätzungen von Find-Your-HR, keine Herstellerangaben.
| Funktion | Gemeint ist | Prüffrage in der Demo |
|---|---|---|
| Anspruchsberechnung | Gesetz, Tarif und Vertrag in getrennten Konten | Rechnen Sie bitte den Anspruch für einen Eintritt am 1. Oktober und eine 3-Tage-Woche |
| Antrag und Genehmigung | Mehrstufiger Weg mit Vertretung und Fristen | Was passiert, wenn die genehmigende Person abwesend ist |
| Teamkalender | Sicht auf Abwesenheiten im Team mit Rechten | Welche Abwesenheitsarten sehen Kolleginnen und Kollegen, und wie schalte ich die Art aus |
| Besetzungsprüfung | Mindestbesetzung je Team oder Schicht | Wie warnt das System, wenn die Mindestbesetzung unterschritten wird |
| Verfallshinweis | Aufforderung zur Urlaubsnahme mit Nachweis | Zeigen Sie bitte den Hinweis, das Zustelldatum und das Protokoll |
| Jahreswechsel | Übertragung, Stichtag 31. März, Verfall | Wie läuft der Jahreswechsel, und lässt er sich zurücknehmen |
| Krankmeldung | Erfassung der Arbeitsunfähigkeit ohne Diagnose | Wo wird die Diagnose gespeichert, und wer kann sie sehen |
| eAU-Abruf | Anbindung an das Verfahren der Krankenkassen | Über welchen Weg erfolgt der Abruf, und wer richtet ihn ein |
| Schnittstelle zur Payroll | Übergabe von Urlaubs-, Kranken- und Abgeltungstagen | Welche Felder gehen an welche Abrechnung, und wer testet sie |
| Schnittstelle zur Zeitwirtschaft | Abwesenheit wirkt auf Sollzeit und Zeitkonto | Wie wird ein halber Urlaubstag in der Zeitwirtschaft gebucht |
| Berichte | Resturlaub, Fehlzeiten, Rückstellungen | Welche Berichte gibt es für den Resturlaub zum Stichtag, und wie exportiere ich sie |
| Rechte und Protokoll | Rollen, Sichtbarkeit, Änderungsprotokoll | Kann ich nachvollziehen, wer einen Anspruch geändert hat |
Vor der Demo hilft die Anleitung HR-Software-Demos bewerten. Stellen Sie alle Anbieter vor dieselben Fälle und halten Sie die Antworten schriftlich fest. Bitten Sie darum, die Fälle mit Ihren echten Regeln und nicht mit Standarddaten des Anbieters vorzuführen, und lassen Sie sich das Ergebnis exportieren.
Krankmeldung, eAU und Datenschutz
Seit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holt der Arbeitgeber die Daten gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse ab. Die Software muss den Abruf unterstützen und darf dabei keine Diagnosen sammeln.
Anzeige und Nachweis
Nach § 5 Abs. 1 EntgFG müssen Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist die Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen, der Arbeitgeber darf sie früher verlangen. Bei gesetzlich Versicherten gilt das nach § 5 Abs. 1a EntgFG für die Vorlage nicht, sie lassen die Arbeitsunfähigkeit feststellen.
- Anzeige als Pflichtfeld im Meldeweg
- Ausnahmen für Privatversicherte und bestimmte Fälle beachten
§ 109 SGB IV
Die Krankenkasse erstellt eine Meldung zum Abruf, die unter anderem Name, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung und die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung enthält. Der Arbeitgeber ruft sie mit einem systemgeprüften Programm oder einer Ausfüllhilfe ab, ein beauftragter Dritter darf das ebenfalls.
- Keine Diagnose in der Meldung
- Abruf nur für die im Gesetz genannten Fälle
Teilarbeitsunfähigkeit
Ab dem 1. Juli 2028 ruft der Arbeitgeber nach § 109 Abs. 2 SGB IV auch ärztlich festgestellte Teilarbeitsunfähigkeit ab und teilt seine Zustimmung zur teilweisen Arbeitsleistung elektronisch mit. Fragen Sie Anbieter, ob und wann das vorgesehen ist.
- Stand: Oktober 2026
- Roadmap des Herstellers erfragen
Gesundheitsdaten
Daten zur Gesundheit sind nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützt, § 26 Abs. 3 BDSG regelt die Verarbeitung im Beschäftigungsverhältnis. Die eAU-Meldung enthält keine Diagnose, doch schon die Tatsache einer Arbeitsunfähigkeit verlangt ein enges Rechtekonzept.
- Zugriff nur für Personalabteilung und Abrechnung
- Teamkalender zeigt nur „abwesend“ ohne Grund
Eine technische Vertiefung zu Abruf, Fehlerfällen und Schnittstellen bietet die Seite eAU und Fehlzeitenmanagement. Die Anbindung an die Abrechnung beschreibt die Seite zur DATEV-Integration.
Quellen: § 5 EntgFG · § 109 SGB IV · § 26 BDSG · DSGVO, EUR-Lex. Abgerufen im Oktober 2026.
Mitbestimmung und Datenschutz im Alltag
Urlaubsregeln berühren die Mitbestimmung unmittelbar. Das Betriebsverfassungsgesetz nennt die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans ausdrücklich. Alle Angaben sind allgemeine Information, Stand: Oktober 2026.
§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn kein Einverständnis erzielt wird. Regeln zu Fristen, Vertretung und Ablehnung gehören damit in eine Vereinbarung.
- Antragsfristen und Vorlaufzeiten
- Vorrangregeln bei Konflikten
- Siehe Betriebsvereinbarung
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Auch die Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, ist mitbestimmungspflichtig. Ob ein Urlaubs- und Abwesenheitssystem darunter fällt, hängt von Auswertungen und Sichtbarkeit ab und ist im Einzelfall rechtlich zu klären.
- Berichte und Auswertungen auflisten
- Kennzahlen wie die Krankenquote behandelt die Seite HR Controlling Software
- Siehe Mitbestimmung bei HR-Software
DSGVO und § 26 BDSG
Beschäftigtendaten dürfen nach § 26 Abs. 1 BDSG für das Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden, soweit erforderlich. Urlaubsdaten sind keine besondere Kategorie, Angaben zur Gesundheit schon. Zweckbindung und Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO gelten für beide.
- Löschkonzept für Anträge und Krankmeldungen
- Siehe DSGVO und HR-Software
Rollen und Sichtbarkeit
Legen Sie fest, wer welche Abwesenheitsart sieht. Teamkalender sollten Urlaub zeigen können, ohne Krankheit oder Sonderfälle zu offenbaren. Die Regelung gehört in die Vereinbarung und in die Systemkonfiguration.
- Rollenmatrix je Abwesenheitsart
- Hilfen: Betriebsrat-Checkliste und Betriebsrat einbinden
Ein häufiger Fehler ist, Regeln erst nach dem Start des Systems zu verhandeln. Das gilt auch für Fristen wie die Vorlaufzeit eines Antrags, die Zahl der Urlaubstage am Stück oder Sperrzeiten im Betrieb. Wer die Urlaubsgrundsätze vorab vereinbart, vermeidet Streit über die Konfiguration und über Ablehnungsgründe.
Quellen: § 87 BetrVG · § 26 BDSG · DSGVO, EUR-Lex. Abgerufen im Oktober 2026.
Wo Urlaub und Abwesenheit im Markt sitzen
Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement ist in fast jeder HR-Suite enthalten. Unterschiede liegen in der Tiefe, bei der Zeitwirtschaft und bei der Schichtplanung. Die Tabelle ordnet die Profile von Find-Your-HR nach Art des Angebots. Alle Funktionsangaben stammen aus den Profilen und sind Herstellerangaben mit dem Stand Oktober 2026. Die Auswahl ist ein Auszug, keine Rangliste. Die Abrechnung über einen Dienstleister oder die Steuerkanzlei behandelt die Seite zur DATEV-Integration.
| Klasse | Profile | Was laut Profil belegt ist | Wann es passt |
|---|---|---|---|
| HR-Suite mit Zeit und Abwesenheiten | Personio, HRworks, Factorial, HRlab | Personio: Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement laufen im selben System wie die Personalakte. HRworks: Abwesenheitsmanagement und digitale Krankmeldungen, Abwesenheiten werden an externe Abrechnungsprogramme übergeben. Factorial: unbegrenzte Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien und ein automatisierter eAU-Abruf über DATEV. HRlab: Abwesenheitsregeln lassen sich in der 28-tägigen Testphase abbilden | Eine Suite soll Akte, Urlaub und Vorbereitung der Abrechnung abdecken |
| Schicht- und Dienstplan mit Abwesenheit | Papershift, ATOSS, zvoove | Papershift: Abwesenheiten im Paket Core. ATOSS: Zeiterfassung, Schichtplanung und Urlaubsplanung. zvoove: Urlaubsanträge und Krankmeldungen in der App | Besetzung und Schichtplan entscheiden über die Genehmigung |
| Zeitwirtschaft mit Urlaubsverwaltung | rexx systems, VEDA, Suiteify, früher Infoniqa | rexx: Zeitwirtschaft mit Zeiterfassung, Abwesenheiten und Urlaubsverwaltung. VEDA: Abwesenheitsverwaltung und Genehmigung von Abwesenheiten, Arbeitszeitmodelle mit Tarif und Betriebsvereinbarung. Suiteify: HR Zeitwirtschaft mit Abwesenheitsplanung | Tarif, Zuschläge und Urlaub hängen eng zusammen |
| HCM-Suite für große Organisationen | Workday, SD Worx | Workday: Workforce Management mit Zeiterfassung, Abwesenheiten, Schichtplanung und Payroll. SD Worx: Buddy mit Abwesenheiten und Zeitwirtschaft sowie SD Worx Time mit Abwesenheits- und Schichtverwaltung | Mehrere Länder, viele Regeln oder ein Dienstleister für die Abrechnung |
Preise: Papershift veröffentlicht Paketpreise von 4, 6 und 9 Euro je Beschäftigtem und Monat netto (Core, Premium, Professional) zuzüglich 39 Euro Grundgebühr, laut papershift.com/preise, abgerufen am 8. Oktober 2026, Abwesenheiten sind im Paket Core enthalten. HRlab nennt für Core ab 6,00 Euro je Nutzer und Monat bei mindestens 30 Nutzern, Factorial einen Einstieg ab 8 Euro je Nutzer und Monat (jeweils Herstellerangabe laut Profil, Stand: Oktober 2026). Personio und HRworks veröffentlichen keine Euro-Preise (Preis auf Anfrage). Einen Vergleichsrahmen bietet der Preisindex.
Quellen: Anbieterprofile von Find-Your-HR (Herstellerangaben, Stand: Oktober 2026) und die Preisseiten der Hersteller. Mehr zu Kriterien und Gewichtung steht in der Methodik.
Sechs Kriterien für die Auswahl
Gewichten Sie die Kriterien nach Ihrem Bedarf, zum Beispiel in einer Nutzwertanalyse. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge.
Rechtliche Tiefe
Das System trennt gesetzlichen und vertraglichen Urlaub, rechnet Teilurlaub und Kürzungen und führt den Verfallshinweis nachweisbar. Prüfen Sie das mit den Fällen aus den Rechenbeispielen.
Genehmigungsweg
Vertretung, Fristen, Eskalation und Besetzungsprüfung lassen sich abbilden, ohne die Abläufe außerhalb des Systems zu führen.
eAU und Krankmeldung
Die Anbindung ist beschrieben, der Datenfluss ohne Diagnose dokumentiert. Siehe eAU und Fehlzeitenmanagement.
Schnittstellen
Abwesenheiten gehen sauber an Zeitwirtschaft und Payroll, Gebühren sind genannt. Siehe API, Exit und Datenhoheit.
Datenschutz und Rechte
Rollen, Sichtbarkeit je Abwesenheitsart und Löschkonzept sind konfigurierbar und protokolliert.
Gesamtkosten
Lizenz, Einrichtung, Schnittstellen und Pflege der Regeln. Rechenhilfe: TCO von HR-Software und Einführung.
Vorlagen für Shortlist und Gewichtung bietet die Shortlist-Seite. Eine anbieterneutrale Einordnung Ihrer Anforderungen erhalten Sie über das Matching.
Checkliste vor der Entscheidung
Die Checkliste fasst die Punkte der vorigen Abschnitte zusammen. Sie ersetzt keine Prüfung durch Rechtsberatung und Datenschutz.
Anspruch und Verfall
Welche Regeln gelten bei Ihnen, und wo stehen sie.
- Gesetz, Tarifvertrag und Vertrag getrennt erfasst
- Stichtag und Übertragungsregel festgelegt
- Text für Aufforderung und Verfallshinweis juristisch freigegeben
Antrag, Vertretung, Besetzung
Wie läuft ein Antrag vom Eingang bis zur Buchung.
- Genehmigungsweg mit Vertretung beschrieben
- Mindestbesetzung je Team definiert
- Regeln für Konflikte vereinbart
Meldeweg und eAU
Wie kommt die Krankmeldung ins System, und wer sieht was.
- Meldeweg für Beschäftigte klar
- eAU-Abruf eingerichtet oder bewusst manuell
- Keine Diagnose im System
Rechte, Schnittstellen, Kosten
Wer pflegt Regeln und Berechtigungen, was kostet der Betrieb.
- Rollenmatrix mit Datenschutz abgestimmt
- Übergabe an Zeitwirtschaft und Payroll getestet
- Betriebsvereinbarung zu Urlaubsgrundsätzen geschlossen
Ergänzend: HR-Software Checkliste für das Gesamtsystem. Für Auswertungen zu Fehlzeiten und Quoten bietet der Beitrag People Analytics und Reporting einen technischen Einstieg.
Fragen zu Urlaub und Abwesenheit in der HR-Software
Was ist eine Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement Software?
Eine Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement Software verwaltet Urlaubsansprüche, Anträge, Genehmigungen, Vertretungen und weitere Abwesenheiten in einem System und übergibt die Daten an Zeitwirtschaft und Payroll. Sie berechnet den Anspruch nach Gesetz, Tarif und Vertrag und dokumentiert Hinweise zum Verfall. Eine Erfassung der Arbeitszeit ist eine eigene Funktion, siehe Zeit und Workforce Management.
Wie viele Urlaubstage stehen gesetzlich mindestens zu?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage im Jahr vor (§ 3 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen. Im Rechenbeispiel von Find-Your-HR entsprechen 24 Werktage bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen, bei einer 3-Tage-Woche 12 Arbeitstagen. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können mehr gewähren (Stand: Oktober 2026).
Verfällt Resturlaub zum 31. März automatisch?
Nicht automatisch. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss Urlaub im Kalenderjahr genommen werden und kann nur aus dringenden Gründen bis zum 31. März übertragen werden. Nach der Rechtsprechung verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat (EuGH C-684/16, BAG 9 AZR 541/15). Die Software sollte diesen Nachweis führen (Stand: Oktober 2026).
Wann verjährt Resturlaub und was ändert das für die Software?
Die dreijährige Verjährung beginnt nach EuGH C-120/21 und BAG 9 AZR 266/20 erst, wenn der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungspflichten erfüllt hat. Ohne Nachweis kann Urlaub aus früheren Jahren deshalb fortbestehen. Bewahren Sie die Hinweise mit Datum über Jahre auf (Stand: Oktober 2026, laut Fachbeitrag Görg).
Was gilt für Urlaub bei langer Krankheit?
Nach BAG 9 AZR 245/19 verfällt der Mindesturlaub, der während einer langen Erkrankung entsteht, nach 15 Monaten, auch ohne Mitwirkung des Arbeitgebers. Urlaub aus der Zeit vor der Erkrankung bleibt ohne rechtzeitigen Hinweis bestehen. Führen Sie Ansprüche deshalb nach Entstehungszeitraum getrennt (Stand: Oktober 2026, laut Fachbeitrag).
Wie wird Urlaub bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit berechnet?
Das Bundesurlaubsgesetz rechnet in Werktagen, die Umrechnung auf die individuellen Arbeitstage ergibt sich aus der Verteilung der Arbeitszeit. Im Rechenbeispiel von Find-Your-HR sind es bei 3 Arbeitstagen je Woche 12 Tage Mindesturlaub. Bei einem Wechsel im Jahr ist anteilig zu rechnen. Fragen Sie den Anbieter nach dieser Rechnung.
Müssen Krankheitstage im Urlaub zurückgebucht werden?
Ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist. § 9 BUrlG bestimmt, dass diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Das System sollte die Rückbuchung mit Beleg ermöglichen und den Vorgang protokollieren.
Wie funktioniert der eAU-Abruf für Arbeitgeber?
Die Krankenkasse stellt nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf bereit, die Arbeitgeber mit einem systemgeprüften Programm oder einer Ausfüllhilfe abrufen (§ 109 SGB IV). Die Meldung enthält keine Diagnose. Vertiefende Hinweise bietet die Seite eAU und Fehlzeitenmanagement.
Braucht ein Urlaubssystem die Zustimmung des Betriebsrats?
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitzubestimmen bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und dem Urlaubsplan. Je nach Funktionen kann auch Nr. 6 für technische Überwachungseinrichtungen einschlägig sein. Die Einordnung im Einzelfall klärt die Rechtsberatung (Stand: Oktober 2026). Siehe Betriebsvereinbarung.
Wer sieht im Teamkalender den Grund einer Abwesenheit?
Der Grund einer Abwesenheit sollte nur dort sichtbar sein, wo er für die Aufgabe erforderlich ist. Gesundheitsangaben sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Ein Teamkalender sollte deshalb Urlaub anzeigen können und bei Krankheit nur „abwesend“ ohne Grund zeigen. Das legen Sie mit der Datenschutzstelle und dem Betriebsrat fest.
Was kostet eine Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung?
Sie ist meist Teil einer HR-Suite oder eines Zeitwirtschaftsmoduls. Papershift nennt 4, 6 und 9 Euro je Beschäftigtem und Monat netto je nach Paket zuzüglich 39 Euro Grundgebühr, Abwesenheiten sind im Paket Core enthalten (papershift.com/preise, abgerufen am 8. Oktober 2026). Personio und HRworks nennen keine Euro-Preise. Mehr im Preisindex.
Welche Anbieter bieten Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement an?
Fast alle HR-Suiten, etwa Personio, HRworks, Factorial, HRlab, Papershift, rexx systems, VEDA, Suiteify, SD Worx, ATOSS und Workday. Die belegten Funktionen stehen in der Tabelle der Anbieterklassen und stammen aus den Profilen mit Herstellerangaben (Stand: Oktober 2026). Die Aufstellung ist ein Auszug und keine Rangliste.
Muss der Arbeitgeber jeden Urlaubswunsch genehmigen?
Nein, aber er muss die Wünsche berücksichtigen. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Wünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, stehen entgegen. Die Software sollte den Ablehnungsgrund als Pflichtangabe führen und Konflikte nach den Regeln der Betriebsvereinbarung lösen (Stand: Oktober 2026).
Wie lange dauert die Einführung einer Urlaubsverwaltung?
Die Dauer hängt von der Zahl der Regeln, der Datenübernahme und der Abstimmung mit Betriebsrat und Payroll ab. Rechnen Sie Zeit für die Prüfung von Tarif- und Vertragsregeln und für Testläufe zum Jahreswechsel ein. Eine allgemeine Planung zeigt die Seite zur Einführung.
Wie unterscheidet sich Abwesenheitsmanagement von Zeiterfassung?
Abwesenheitsmanagement führt Ansprüche, Anträge und Gründe für freie Zeit, Zeiterfassung dokumentiert geleistete Arbeitszeit. Beide müssen zusammenspielen, damit Sollzeit, Zeitkonto und Urlaub zusammenpassen. Zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung siehe Arbeitszeiterfassungspflicht.
Wie diese Seite entstanden ist
Stand: Oktober 2026, Abrufdatum aller Quellen: 12. Oktober 2026, Preise von Papershift: 8. Oktober 2026. Rechtsangaben stammen aus Gesetzestexten auf gesetze-im-internet.de und aus der DSGVO auf EUR-Lex. Die Rechtsprechung geben wir nach Fachbeiträgen von Kanzleien wieder, die Urteile selbst haben wir nicht ausgewertet. Funktionsangaben der Anbieter stammen aus den Profilen von Find-Your-HR mit Herstellerangaben. Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzen wir nicht. Preise nennen wir nur, wenn der Hersteller sie öffentlich ausweist. Rechenbeispiele sind als Rechenbeispiele von Find-Your-HR mit offenen Annahmen gekennzeichnet. Die Kriterien beschreibt die Methodik. Der Abschnitt zum Recht ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Quellen mit Titel, Herausgeber, URL: BUrlG §§ 3, 4, 5, 7, 9, 11, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · SGB IX § 208, gesetze-im-internet.de · BEEG § 17, gesetze-im-internet.de · MuSchG § 24, gesetze-im-internet.de · BGB § 616, gesetze-im-internet.de · EntgFG §§ 3, 5, gesetze-im-internet.de · SGB IV § 109, gesetze-im-internet.de · BetrVG § 87, gesetze-im-internet.de · BDSG § 26, gesetze-im-internet.de · DSGVO, Amt für Veröffentlichungen der EU, EUR-Lex · Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen, Görg Rechtsanwälte, 21.12.2022 · Resturlaubsansprüche verjähren nicht automatisch, Taylor Wessing, 22.12.2022 · Verfall von Urlaubsansprüchen, CMS Hasche Sigle, Juli 2019 · Herstellerangaben: Anbieterprofile von Find-Your-HR, Preisseite von Papershift (papershift.com/preise). Abrufdatum jeweils 12.10.2026, Papershift 8.10.2026.
Stand dieser Seite: Oktober 2026 · Redaktionell erstellt von Find-Your-HR
Welche Urlaubsverwaltung passt zu Ihrem Betrieb?
Wir ordnen Ihre Anforderungen anbieterneutral ein und zeigen passende Systeme. Ohne Anmeldung, ohne Provisionen von Herstellern. Weitere Orientierung bietet der Anbieterüberblick.