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HR-Software Bau

HR-Software für den Bau: Baulohn, SOKA-BAU und Zeiterfassung auf der Baustelle

HR-Software für den Bau muss leisten, was Standard-Personalsoftware nicht kann: Stunden auf wechselnden Baustellen mobil erfassen, die Aufzeichnungspflicht nach Mindestlohngesetz erfüllen, Baulohn mit Sozialkassenverfahren und Winterbau abrechnen und Nachunternehmer sauber dokumentieren. Dieser anbieterneutrale Vergleich ordnet sechs Lösungen und Lösungstypen für Bauunternehmen mit 50 bis 1.000 Beschäftigten ein.

923.000
Beschäftigte im Bauhauptgewerbe 2025, nach rund 916.300 im Jahr 2024 (Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Februar 2026)
19,8 %
SOKA-BAU-Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Tarifgebiet West ab 1. Juli 2026, Ost 18,3 % (Sozialkassenverfahren nach VTV)
1,0 %
Winterbeschäftigungs-Umlage im Bauhauptgewerbe 2026, befristet halbiert von zuvor 2,0 %
2027
ab 1. Januar nimmt SOKA-BAU Meldungen nur noch digital aus zertifizierten Baulohnprogrammen an
Marktüberblick

Warum der Bau eine eigene HR-Software braucht

Auf dem Bau gibt es keinen festen Arbeitsplatz. Kolonnen wechseln zwischen Baustellen, das Wetter bestimmt die Arbeitszeit, und jede Stunde muss für Lohn, Sozialkasse und Nachkalkulation dem richtigen Bauvorhaben zugeordnet werden. Gleichzeitig gehört das Baugewerbe zu den Branchen mit den strengsten Aufzeichnungs- und Meldepflichten.

Problem

Warum Standard-HR-Software im Bau scheitert

Klassische HR-Suiten sind für Büros mit festen Arbeitszeiten gebaut. Im Bau fehlen PC-Arbeitsplätze, Stundenzettel kommen auf Papier vom Polier, und die Lohnabrechnung braucht Bauspezifika wie Sozialkassenbeiträge, Winterbau, Ausgleichskonto nach Rahmentarifvertrag und Zuschläge für Erschwernisse. Ab 2027 akzeptiert SOKA-BAU Meldungen nur noch digital aus zertifizierter Baulohnsoftware. Wer Personalakte, Zeiterfassung und Baulohn in getrennten Insellösungen pflegt, erfasst Daten doppelt und riskiert Fehler bei Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Lösung

Was eine bautaugliche HR-Lösung leistet

Eine bautaugliche Lösung erfasst Stunden per App direkt auf der Baustelle, ordnet sie Bauvorhaben und Kostenstellen zu und übergibt sie an ein zertifiziertes Baulohnprogramm. Qualifikationen, Unterweisungen und Ausweispflichten sind je Person hinterlegt und vor Ort abrufbar. Wer Zeitarbeitskräfte oder Nachunternehmer einsetzt, findet Hinweise auf den Seiten Software für Zeitarbeit und HR-Software für die Logistik, die dieselbe Aufzeichnungslogik nach § 17 MiLoG behandeln.

Anbietervergleich

HR-Software für den Bau im Vergleich

Die Übersicht ordnet Lösungen nach den Kriterien, die im Bauhauptgewerbe den Ausschlag geben: Baulohn mit SOKA-BAU und Winterbau, Zeiterfassung auf der Baustelle und die Anbindung an die übrige Personalarbeit. Alle Angaben beruhen auf Herstellerangaben (Stand: Oktober 2026). Funktionen, die nicht ausgewiesen sind, sollten in der Demo geprüft werden.

AnbieterSchwerpunktBaulohn, SOKA-BAU und WinterbauZeiterfassungPreismodell
BRZBRZ Deutschland GmbH, Teil der Infoniqa Group, 13 Standorte, über 12.500 KundenBaulohn, Lohn-Outsourcing sowie Personal- und ERP-Lösungen speziell für die BauwirtschaftTarifverträge des Bauhauptgewerbes hinterlegt, Winterbauabrechnung, SOKA-BAU-Verfahren (Herstellerangabe)Über BRZ-Lösungen und SchnittstellenPreis auf Anfrage
DATEV Lohn und Gehalt mit BaulohnDATEV eG, Nürnberg, meist über SteuerberatungskanzleienLohnabrechnung mit Baulohn-Modul, eng mit Kanzlei und Finanzbuchhaltung verzahntElektronische SOKA-BAU-Meldung, laufende Tarifaktualisierung (Herstellerangabe)Lohnvorerfassung, Zeitdaten über Partner-AppsÜber Kanzlei, Preis auf Anfrage
HS Hamburger SoftwareHS Hamburger Software, Hamburg, Zusatzmodul BaulohnLohnabrechnung mit Baulohn-Modul, auch für Gerüstbau, Dachdecker, Maler und Garten- und LandschaftsbauZuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, digitale SOKA-BAU-Meldung, GKV-geprüft (Herstellerangabe)Über SchnittstellenPreis auf Anfrage
123erfasst123erfasst.de GmbH, Lohne, seit 2018 Teil der NEVARIS BausoftwareMobile Baustellensoftware für Zeiterfassung, Personal- und Geräteplanung sowie BaustellendokumentationLohnvorerfassung unter Berücksichtigung von Bautarifen und Zulagen (Herstellerangabe)App auf Smartphone und Tablet, GPS-FunktionenPreis auf Anfrage
clockinclockin GmbH, MünsterApp-Zeiterfassung für Handwerk und kleinere Bauunternehmen mit Projektzeiten und AbwesenheitenKeine Baulohnabrechnung, Übergabe der Stunden an das LohnprogrammApp und Web, offline nutzbar, ohne GPS (Herstellerangabe)Mietmodell je Nutzer
HR-Suiten, z. B. PersonioAllgemeine HR-Software für Personalakte, Recruiting und AbwesenheitenVerwaltung, Bewerbermanagement, Onboarding und Self-Service, vor allem für AngestellteKein Baulohn, Kopplung an ein zertifiziertes Baulohnprogramm nötigJe nach Anbieter, meist ohne BaustellenbezugPakete je Mitarbeitendem

In der Praxis kombinieren viele Bauunternehmen ein zertifiziertes Baulohnprogramm mit einer mobilen Baustellen-Zeiterfassung und gegebenenfalls einer HR-Suite für Personalakte und Recruiting. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht, mehr dazu in unserer Methodik.

Module und Funktionen

Was HR-Software für den Bau mitbringen muss

Sechs Funktionsbereiche entscheiden darüber, ob Stunden von der Baustelle ohne Nacharbeit in Lohn, SOKA-BAU-Meldung und Nachkalkulation ankommen.

01

Mobile Zeiterfassung je Baustelle

Beginn, Ende, Pausen und Baustelle per App erfassen, auch bei schlechtem Netz, mit Zuordnung zu Bauvorhaben und Kostenstelle.

02

Aufzeichnung nach § 17 MiLoG

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Kalendertag aufzeichnen und mindestens zwei Jahre prüffähig aufbewahren.

03

Baulohn und SOKA-BAU

Tariflohn, Zulagen, Urlaubskasse, Zusatzversorgung und Berufsbildung berechnen und monatlich elektronisch an SOKA-BAU melden.

04

Winterbau und Saison-Kurzarbeitergeld

Schlechtwettertage, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld sowie Saison-Kurzarbeitergeld von Dezember bis März korrekt abrechnen.

05

Ausgleichskonto nach Rahmentarifvertrag

Monatslohn, Arbeitszeitguthaben und Arbeitszeitschuld je gewerblichem Arbeitnehmer führen und Ausfallzeiten richtig verrechnen.

06

Qualifikationen und Unterweisungen

Führerscheine, Maschinenberechtigungen und Sicherheitsunterweisungen mit Ablaufdatum überwachen und auf der Baustelle abrufbar halten.

Integrations-Ökosystem

Anbindung an Baulohn, Kalkulation und SOKA-BAU

Im Bau liegt die Personalarbeit zwischen Baustelle, Lohnbüro und Bausoftware. Diese Schnittstellen entscheiden über den Aufwand im Alltag.

01

Bausoftware und Nachkalkulation

Stunden je Bauvorhaben fließen in Nachkalkulation und Controlling, etwa in Lösungen von NEVARIS oder BRZ.

02

Baulohn und DATEV

Übergabe der Lohnvorerfassung an das eigene Baulohnprogramm oder an die Steuerberatungskanzlei.

03

SOKA-BAU über den GKV-Kommunikationsserver

Elektronische Meldungen aus einem zertifizierten Programm, ab 1. Januar 2027 der einzige zulässige Weg.

04

Geräte und Fuhrpark

Gemeinsame Planung von Kolonnen, Maschinen und Fahrzeugen je Baustelle für Disposition und Abrechnung.

Rechtliche Anforderungen

Compliance: Aufzeichnung, Sozialkassen und Haftung

Sechs Rechtsbereiche, die HR-Software für Bauunternehmen technisch abbilden muss (Stand: Oktober 2026).

01 · § 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG

Aufzeichnungspflicht

Das Baugewerbe ist in § 2a SchwarzArbG genannt. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

02 · § 2a SchwarzArbG

Ausweismitführungspflicht

Beschäftigte im Baugewerbe müssen bei der Arbeit Personalausweis, Pass oder ein Ersatzdokument mitführen und dem Zoll auf Verlangen vorlegen. Der Arbeitgeber muss nachweislich auf diese Pflicht hinweisen, die Software kann den Hinweis dokumentieren.

03 · § 28a Abs. 4 SGB IV

Sofortmeldung

Im Baugewerbe ist jede Beschäftigungsaufnahme spätestens bei Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden. HR-Software sollte die Sofortmeldung beim Anlegen neuer Beschäftigter auslösen.

04 · VTV, SOKA-BAU

Sozialkassenverfahren

Ab 1. Juli 2026 beträgt der Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer 19,8 Prozent West und 18,3 Prozent Ost der Bruttolohnsumme. Gemeldet wird bis zum 15. des Folgemonats, ab 2027 nur noch digital aus zertifizierten Programmen.

05 · § 14 AEntG, § 13 MiLoG

Haftung für Nachunternehmer

Wer Bauleistungen weitergibt, haftet wie ein Bürge für Mindestentgelte und Sozialkassenbeiträge seiner Nachunternehmer. Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Subunternehmer sollten deshalb systematisch abgelegt werden.

06 · WinterbeschV, SGB III

Winterbau

In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gibt es Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen. Die Winterbeschäftigungs-Umlage im Bauhauptgewerbe ist 2026 befristet auf 1,0 Prozent halbiert, davon 0,6 Prozent Arbeitgeber und 0,4 Prozent Arbeitnehmer.

Auswahlprozess

In sechs Schritten zur passenden HR-Software

Ein strukturierter Ablauf verhindert, dass Stundenzettel, Baulohn und Nachkalkulation weiter getrennt gepflegt werden.

01

Belegschaft und Tarife erfassen

Gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere, Angestellte und Nachunternehmer trennen, Tarifgebiet und Sozialkassenpflicht klären.

02

Baustellenprozesse aufnehmen

Beschreiben, wie Stunden heute erfasst, geprüft und an Lohn und Nachkalkulation übergeben werden.

03

Anforderungskatalog mit Baulohn-Fokus

SOKA-BAU-Zertifizierung, Winterbau, Ausgleichskonto und Aufzeichnung nach § 17 MiLoG als Muss-Kriterien festhalten.

04

Demo mit einer echten Baustellenwoche

Eine Kolonne mit Schlechtwettertag, Baustellenwechsel und Überstunden durchspielen, nicht mit Demodaten.

05

Pilot mit einer Kolonne

Vier bis acht Wochen parallel erfassen, idealerweise über einen Monatswechsel mit SOKA-BAU-Meldung.

06

Rollout und Betriebsvereinbarung

Stufenweise Einführung, Schulung der Poliere und Regelung zu App und Ortung mit dem Betriebsrat.

Vorlagen für die Auswahl: HR-Software Lastenheft, HR-Software Demos bewerten und Betriebsrat einbinden.

FAQ

Häufige Fragen zu HR-Software für den Bau

Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zu Auswahl, Recht und Betrieb.

1. Was muss HR-Software für Bauunternehmen können?

HR-Software für Bauunternehmen muss Stunden mobil auf wechselnden Baustellen erfassen und jedem Bauvorhaben zuordnen. Sie muss die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz erfüllen und die Daten an ein Baulohnprogramm übergeben, das Sozialkassenbeiträge, Winterbau und das Ausgleichskonto nach Rahmentarifvertrag beherrscht. Dazu kommen die Verwaltung von Qualifikationen und Unterweisungen sowie die Dokumentation von Nachunternehmern. Personalakte, Recruiting und Onboarding sind wichtig, entscheiden im Bau aber selten über die Auswahl.

2. Welche Aufzeichnungspflichten gelten auf der Baustelle?

Das Baugewerbe gehört zu den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen. Arbeitgeber müssen deshalb nach § 17 Mindestlohngesetz Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Beschäftigte müssen zudem ihren Ausweis mitführen, und neue Beschäftigungen sind per Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn zu melden. Bei Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen die Unterlagen schnell vorliegen.

3. Was ist SOKA-BAU und was muss die Software melden?

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name der Sozialkassen der Bauwirtschaft, die Urlaubsverfahren, Zusatzversorgung und Berufsbildung finanzieren. Betriebe im Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren melden monatlich die beitragspflichtigen Bruttolöhne ihrer gewerblichen Arbeitnehmer, spätestens bis zum 15. des Folgemonats. Ab 1. Juli 2026 beträgt der Beitrag 19,8 Prozent im Westen und 18,3 Prozent im Osten. Für Angestellte gelten feste Monatsbeträge.

4. Was ändert sich 2027 bei der SOKA-BAU-Meldung?

Ab 1. Januar 2027 nimmt SOKA-BAU Meldungen nur noch digital aus Baulohnprogrammen an, die von SOKA-BAU und dem ITSG zertifiziert sind und über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung übermitteln. Papier, Fax und formlose E-Mail sind dann nicht mehr möglich. Bauunternehmen, die Lohn heute mit allgemeiner Software oder manuell melden, sollten 2026 auf ein zertifiziertes Programm umstellen oder die Abrechnung an einen spezialisierten Dienstleister auslagern.

5. Wie wird Winterbau in der Lohnabrechnung abgebildet?

In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März können Bauunternehmen für witterungs- oder auftragsbedingte Ausfälle Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Ergänzend gibt es Zuschuss-Wintergeld für den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Mehraufwands-Wintergeld für Arbeit in der kalten Jahreszeit. Finanziert wird das unter anderem über die Winterbeschäftigungs-Umlage, die im Bauhauptgewerbe 2026 befristet von 2,0 auf 1,0 Prozent halbiert ist. Die Baulohnsoftware muss Ausfallstunden, Guthabeneinsatz und Umlage automatisch berechnen.

6. Gibt es 2026 einen Mindestlohn im Bauhauptgewerbe?

Einen eigenen Branchenmindestlohn gibt es im Bauhauptgewerbe seit dem Auslaufen des Mindestlohntarifvertrags Ende 2021 nicht mehr. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde ab 1. Januar 2026, die Tariflöhne der unteren Lohngruppen regelt der Tarifvertrag zur Regelung der Löhne. In Baunebengewerben wie Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau, Elektrohandwerk oder Malerhandwerk gelten dagegen eigene Branchenmindestlöhne. Die Software sollte das jeweilige Regelwerk je Betrieb abbilden können.

7. Welche Anbieter eignen sich für die Baubranche?

Für den Baulohn sind spezialisierte Programme wie BRZ, DATEV Lohn und Gehalt mit Baulohn-Modul oder HS Hamburger Software mit Baulohn-Modul verbreitet, die das Sozialkassenverfahren und Winterbau abbilden. Für die Zeiterfassung auf der Baustelle kommen mobile Lösungen wie 123erfasst aus der NEVARIS-Gruppe oder clockin für kleinere Betriebe in Frage. Allgemeine HR-Suiten wie Personio decken Personalakte und Recruiting ab, brauchen für die Lohnabrechnung aber eine Kopplung an ein Baulohnprogramm. Entscheidend ist, dass Zeiterfassung und Baulohn ohne Doppelerfassung zusammenspielen.

8. Wie funktioniert das Ausgleichskonto nach Rahmentarifvertrag?

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe sieht für gewerbliche Arbeitnehmer einen gleichbleibenden Monatslohn vor, unabhängig von den tatsächlich gearbeiteten Stunden. Mehr- und Minderstunden laufen auf ein individuelles Ausgleichskonto, das laut Tarifvertrag bis zu 150 Stunden Guthaben und bis zu 30 Stunden Schuld aufnehmen kann. Grundlage sind 178 Stunden in den Sommermonaten und 164 Stunden in den Wintermonaten Dezember bis März. Die Software muss Konto, Monatslohn und Ausfallzeiten getrennt führen und den Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten nachhalten.

9. Muss der Betriebsrat bei GPS-gestützter Zeiterfassung zustimmen?

Ja. Zeiterfassungs-Apps mit Standort- oder GPS-Funktion sind geeignet, Verhalten und Leistung zu überwachen, und unterliegen deshalb der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz. In der Betriebsvereinbarung sollten Zweck, Zeitpunkt der Ortung, Auswertungsrechte und Löschfristen geregelt werden. Datenschutzrechtlich gilt die Zweckbindung nach DSGVO, eine Ortung außerhalb der Arbeitszeit ist in der Regel unzulässig. Den Ablauf der Abstimmung beschreibt unsere Seite zum Betriebsrat im HR-Projekt.

10. Was kostet HR-Software für Bauunternehmen?

Die meisten Anbieter im Bausegment arbeiten mit Preisen auf Anfrage, mobile Zeiterfassungs-Apps werden meist im Mietmodell je Nutzer abgerechnet. Kostentreiber sind die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, Module für Baulohn, Winterbau und Nachkalkulation, Terminals oder Geräte für die Baustelle sowie die Datenübernahme. Für eine belastbare Planung sollten Lizenz, Einführung, Hardware und interner Aufwand über fünf Jahre gerechnet werden. Eine Vorlage dafür bietet unsere Seite zur Gesamtkostenrechnung von HR-Software.

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