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Kriterienkatalog Shortlist in sieben Schritten Inhouse oder Dienstleister Audit und Compliance

Payroll Software für den Mittelstand: Kriterien, Anbietertypen und Shortlist

Welche Payroll Software zum Mittelstand passt, entscheidet keine Rangliste, sondern die Passung in acht Punkten: Abrechnungstiefe, Schnittstellen, Meldewesen, Audit, Mandantenfähigkeit, Betriebsform, Datenschutz und Kosten. Für Unternehmen mit etwa 50 bis 499 Beschäftigten in Deutschland, Österreich und der Schweiz lässt sich daraus in sieben Schritten eine Shortlist aus drei bis fünf Kandidaten bilden, die Software und Dienstleister vergleichbar macht. Die Seite liefert Prüffragen, Anbietertypen und ein Rechenbeispiel, ohne einzelne Firmen zu werten.

mindestens alle 4 Jahre
Turnus der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung, auch bei steuerberatenden Stellen und Rechenzentren, die für Sie abrechnen (§ 28p SGB IV, Stand: Oktober 2026)
6 Jahre
Aufbewahrung des Lohnkontos bis Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Eintragung (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG, Stand: Oktober 2026)
ab 6,50 Euro
Einstiegspreis einer Cloud-Lohnabrechnung je Mitarbeitendem und Monat, zuzüglich Mehrwertsteuer (Sage, abgerufen am 13. Oktober 2026)
6 bis 30 Euro
Gebührenrahmen einer Steuerkanzlei je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum für Lohnkontenführung und Abrechnung (§ 34 Abs. 2 StBVV, Stand: Oktober 2026)

Quellen: § 28p SGB IV, § 41 EStG, Sage, Preise, § 34 StBVV. Abgerufen im Oktober 2026.

Kurzantwort

Welche Payroll Software passt zum Mittelstand: die Antwort in vier Punkten

Es gibt keine beste Payroll Software für den Mittelstand, weil sich Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten in Fallmix, Ländern, Gesellschaften und Abrechnungsteam stark unterscheiden. Sinnvoll ist ein Vorgehen in drei Zügen: Betriebsform und Pflichtnachweise klären, Anbietertypen eingrenzen, mit eigenen Fällen testen. Die Seite richtet sich an HR, Entgeltabrechnung, Geschäftsführung und Controlling.

Antwort 1

Erst die Betriebsform, dann das Produkt

Ob Sie selbst abrechnen, eine Kanzlei beauftragen oder die Abrechnung an einen Dienstleister geben, verändert fast jedes andere Kriterium. Wer zuerst Produkte vergleicht, vergleicht oft Äpfel mit Dienstleistungen. Die Betriebsformen beschreibt der Abschnitt Betriebsform.

Antwort 2

Nachweise vor Funktionen

Meldewesen, Prüffähigkeit und Datenschutz sind Pflichten des Arbeitgebers, auch wenn ein Dienstleister abrechnet. Ein Anbieter, der diese Nachweise nicht liefert, scheidet unabhängig vom Funktionsumfang aus.

  • Systemuntersuchung der Abrechnungssoftware
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
  • Prüfhilfe bei Betriebsprüfungen
Antwort 3

Eine Shortlist hat drei bis fünf Kandidaten

Diese Größe nennt auch die Shortlist-Seite für HR-Software insgesamt. Bei Payroll kommen Anbietertypen hinzu: Software, Software mit Kanzlei, Managed Payroll und vollständiges Outsourcing. Ein Kandidat je Typ ist ein guter Start.

Antwort 4

Testabrechnung statt Folienvergleich

Ob ein System Ihre Zuschläge, Sonderfälle und Schnittstellen beherrscht, zeigt nur eine Testabrechnung mit eigenen, anonymisierten Fällen. Das Vorgehen steht im Abschnitt Shortlist.

Abgrenzung: Den Gesamtüberblick über Lohnlauf, Meldewesen und Recht bietet die Seite Payroll Software Deutschland. Den Make-or-Buy-Vergleich der Betriebsmodelle mit Profilen von Software und Lohnbüros zeigt Payroll Inhouse Software und Dienstleister. Meldewesen und Lohnsteuer im Detail erklärt DEÜV und Lohnsteuer, die Anbindung an DATEV die Seite DATEV HR Integration. Diese Seite ergänzt sie um Kriterienkatalog, Shortlist-Vorgehen und Anbietertypen für die Auswahl.

Quellen: Seite Payroll Software, Find-Your-HR, Methodik. Stand: Oktober 2026.

Ausgangslage

Was Payroll im Mittelstand anders macht

Als Arbeitsdefinition nutzt Find-Your-HR für den Mittelstand etwa 50 bis 499 Beschäftigte. Die Herleitung aus der EU-Empfehlung 2003/361/EG und der Abgrenzung zum Familienunternehmen finden Sie auf der Seite HR-Software für den Mittelstand. Für die Lohnabrechnung zählen weniger die Köpfe als vier Eigenschaften der Organisation.

KonstellationTypische Frage im AuswahlprojektFolge für die Auswahl
Kleines AbrechnungsteamWer vertritt bei Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden der Sachbearbeitung?Vertretungsregel und Dokumentation der Lohnarten zählen mehr als Komfortfunktionen. Ein Dienstleister oder ein Co-Sourcing kann die Vertretung abdecken.
Mehrere GesellschaftenRechnen mehrere Rechtseinheiten mit eigenen Stammdaten, Konten und Meldungen ab?Mandantenfähigkeit mit getrennten Berechtigungen und Konzernauswertung wird Muss-Kriterium.
Tarif und ZuschlägeWie viele Lohnarten, Zuschläge und Tarifregeln gibt es, und wer pflegt sie?Die Tiefe der Tarifautomatik entscheidet, ob Standardsoftware reicht oder Konfigurationsaufwand entsteht.
Standorte in Österreich oder der SchweizMüssen Meldungen nach ELDA oder swissdec erfolgen?Die Länderabdeckung wird zum Ausschlusskriterium. Siehe Österreich und Schweiz.

Wer unter 50 Beschäftigten bleibt, findet auf der Seite HR-Software für kleine Unternehmen passendere Orientierung. Ab mehreren Ländern hilft die Seite Global Payroll Software.

Quellen: HR-Software für den Mittelstand, Find-Your-HR, EU-Empfehlung 2003/361/EG, ELDA, Dienstgeber (elda.at, abgerufen am 13.10.2026: seit 1.1.2014 gesetzliche Pflicht zur elektronischen Meldung an die Sozialversicherungsträger), Suva, swissdec. Stand: Oktober 2026.

Kriterienkatalog

Acht Kriterien für Payroll Software und Dienstleister

Jedes Kriterium hat eine Prüffrage, die Sie schriftlich stellen können, und einen Nachweis, den Sie sich zeigen lassen sollten. Eine Prozentgewichtung geben wir nicht vor: Muss-Kriterien sind Ausschlusskriterien, Soll-Kriterien gewichten Sie selbst in einer Nutzwertanalyse.

K1

Abrechnungstiefe

Wie viele Ihrer Fälle bildet das System ohne Handarbeit ab? Gemeint sind Lohnarten, Zuschläge, Sachbezüge, Pfändungen, Minijobs und Übergangsbereich, Altersversorgung und Sonderzahlungen.

  • Prüffrage: Welche Ihrer zehn schwierigsten Fälle laufen ohne manuelle Nachbearbeitung?
  • Nachweis: Testabrechnung mit eigenen Fällen
K2

Schnittstellen und API

Wie kommen Stammdaten, Zeiten und variable Bezüge in die Abrechnung, und wie fließen Ergebnisse zurück an Finanzbuchhaltung, HR und Kanzlei?

  • Prüffrage: Datei, API oder Datenservice, und in welcher Richtung?
  • Nachweis: Schnittstellenbeschreibung mit Fehlerprotokoll
K3

DEÜV und Meldewesen

Entstehen An-, Ab-, Jahres- und Unterbrechungsmeldungen, Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung im System, und mit welchem Prüfnachweis?

  • Prüffrage: Welche Programmversion ist systemuntersucht?
  • Nachweis: aktuelles Zertifikat mit Versionsangabe
K4

Audit und Compliance

Kann das System eine Betriebsprüfung und eine Lohnsteuer-Außenprüfung bedienen, und liefert ein Dienstleister Prüfhilfe und Kontrollnachweise?

  • Prüffrage: Wie werden Daten für Prüfer bereitgestellt?
  • Nachweis: Prüfbericht zum Kontrollsystem, Exportbeschreibung
K5

Mandantenfähigkeit

Lassen sich mehrere Gesellschaften, Abrechnungskreise und Länder in einem System führen, mit getrennten Rechten und gemeinsamer Auswertung?

  • Prüffrage: Wie werden Rollen je Gesellschaft getrennt?
  • Nachweis: Rollenkonzept und Demo mit zwei Mandanten
K6

Betriebsform

Inhouse, Kanzlei, Managed Payroll oder vollständiges Outsourcing. Wer trägt Datenerfassung, Berechnung, Prüfung, Freigabe, Meldung und Zahlung?

  • Prüffrage: Welche Schritte liegen bei wem, schriftlich je Lauf?
  • Nachweis: Leistungsbeschreibung mit Verantwortungsmatrix
K7

Datenschutz und AVV

Verarbeiten Dienstleister oder Cloud-Anbieter Beschäftigtendaten in Ihrem Auftrag, und sind Weisungen, Unterauftragnehmer, Löschung und Prüfrechte vertraglich geregelt?

  • Prüffrage: Welche Unterauftragnehmer in welchen Ländern?
  • Nachweis: Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anlagen
K8

Kosten

Welche Preisbestandteile fallen an: Lizenz oder Gebühr je Abrechnung, Einrichtung, Schnittstellen, Support, Änderungen, Ausstieg und interner Aufwand?

  • Prüffrage: Was kostet ein Zusatzlauf, eine Korrektur, eine neue Lohnart?
  • Nachweis: Preisblatt mit Bezugsgröße und Laufzeit

Die ersten vier Kriterien klären, ob ein Anbieter rechtlich und fachlich in Frage kommt. K5 bis K8 entscheiden, ob er zu Ihrer Organisation und Ihrem Budget passt. So lassen sich Kandidaten früh und begründet ausschließen.

Quellen: Eigene Systematik von Find-Your-HR auf Basis der Methodik und der Seiten Payroll Software und HR-Software Lastenheft. Stand: Oktober 2026.

Kriterien 1 und 3

Abrechnungstiefe und Meldewesen: was Sie prüfen

Im Mittelstand entscheiden selten Standardfälle, sondern Ausnahmen. Bitten Sie jeden Kandidaten, genau diese Fälle mit anonymisierten Daten zu rechnen, und halten Sie das Ergebnis in einer Tabelle fest.

PrüfgegenstandPrüffrage an den AnbieterWas Sie sich zeigen lassenRechtlicher Anker
Lohnarten und ZuschlägeWie werden Zuschläge, Zulagen und Sachbezüge als Regeln gepflegt, mit Gültigkeitszeitraum?Lohnartenpflege mit Von-bis-Datum und SummenprüfungLohnkonto nach § 41 EStG
MindestlohnPrüft das System Stundenlöhne gegen den gesetzlichen Mindestlohn und zeigt die Änderung zum Stichtag?Prüfprotokoll mit Ausnahmen. Seit 1. Januar 2026 13,90 Euro, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro je StundeMiLoV5
Minijob und ÜbergangsbereichWie werden Grenzwerte geführt, und wer pflegt sie zum Jahreswechsel?Release Notes mit Termin der Grenzwert-Updates, TestfallSozialversicherungs-Rechengrößen
An- und Abmeldung, JahresmeldungWelche Meldungen erzeugt das System selbst, und wie sehen Sie Rückmeldungen der Annahmestellen?Meldeprotokoll mit Quittungen und Fehlermeldungen§ 28a SGB IV
eAU-AbrufRuft das System Arbeitsunfähigkeitsdaten ab und verarbeitet sie in der Abwesenheit?Demo des Abrufs und der Rückführung in die AbrechnungSiehe eAU und HR-Software
Korrekturen und RückrechnungWie lässt sich ein vergangener Monat korrigieren, ohne Folgemonate neu zu starten?Rückwirkende Differenzabrechnung an einem Testfall§ 41 EStG

Beim Meldewesen unterscheiden Sie zwei Dinge: ob das System Meldungen erzeugt und ob die Software von der ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbands systemuntersucht wurde. Laut Techniker Krankenkasse prüft die ITSG Entgeltabrechnungsprogramme, und ob Ihr Programm zertifiziert ist, erfahren Sie beim Hersteller. Das SV-Meldeportal dient als Ausfüllhilfe und ersetzt keine Entgeltabrechnungssoftware. Fragen Sie deshalb nach Zertifikat, Programmversion und Gültigkeit. Details zu Fristen stehen auf der Seite DEÜV und Lohnsteuer.

Quellen: § 41 EStG, § 28a SGB IV, MiLoV5, TK, Entgeltabrechnungsprogramme prüfen, TK, Rechengrößen 2026. Abgerufen im Oktober 2026.

Kriterium 2

Schnittstellen und API: Datei, Datenservice oder echte Anbindung

Eine API Schnittstelle ist kein Qualitätsmerkmal an sich. Entscheidend ist, welche Daten in welcher Richtung laufen, wie Fehler sichtbar werden und wer das Format pflegt, wenn es sich ändert. Typisch sind vier Verbindungen: HR-Stammdaten, Zeit und Abwesenheit, Finanzbuchhaltung und gegebenenfalls die Kanzlei.

SchnittstellenartTypischer EinsatzStärkePrüffrage
Dateiexport (CSV, ASCII)Übergabe von Stammdaten und Bewegungsdaten aus HR oder ZeitEinfach, herstellerunabhängig, oft ohne ZusatzkostenWer prüft die Datei vor dem Lauf, und wie wird ein Formatwechsel angekündigt?
Einseitiger DatenserviceZeiten und Stammdaten aus einem Vorsystem in die AbrechnungAutomatischer Transport, Prüfung bei ÜbergabeLäuft nur eine Richtung? Wo erscheinen Ablehnungen?
Beidseitiger DatenserviceRückgabe von Lohnzetteln oder Rückmeldungen an das HR-SystemWeniger MedienbrücheWelche Voraussetzungen gelten für Partner und Kanzlei?
Offene API (REST)Eigene Integration, Reporting, ProvisionierungFlexibel, versionierbar, testbar in einer SandboxWelche Objekte, Raten, Rechte? Ist die API im gebuchten Paket enthalten?
BuchungsschnittstelleLohnbuchungen in Kostenstellen und FinanzbuchhaltungKontierung nach Lohnart und KostenstelleWie wird bei fehlender Kostenstelle gesperrt, und wer sieht das Protokoll?

Der Weg zu DATEV ist ein Sonderfall, weil viele Kanzleien damit abrechnen. DATEV nennt eine ASCII-Schnittstelle und mehrere Online-Datenservices. Details, Voraussetzungen und Preise stehen auf der Seite DATEV HR Integration. Zu Exit und Datenexport hilft die Seite API und Exit-Strategie, zur Zeitwirtschaft Zeiterfassung und Payroll, zum ERP die HR-ERP-Schnittstelle.

Quellen: DATEV HR Integration, Find-Your-HR, HR-Software API und Exit-Strategie, Find-Your-HR. Stand: Oktober 2026.

Kriterien 4 und 7

Audit, Compliance und Datenschutz: was ein Dienstleister nachweisen sollte

Wer Lohnabrechnung auslagert, gibt die Arbeit ab, aber nicht die Verantwortung. Prüfen Sie deshalb vor der Vergabe, wie ein Anbieter Prüfungen bedient und was er vertraglich nachweist.

Betriebsprüfung

Rentenversicherung, mindestens alle vier Jahre

Nach § 28p Abs. 1 SGB IV prüft die Rentenversicherung Beitragszahlung und Meldungen mindestens alle vier Jahre. Abs. 5 verpflichtet zu Prüfhilfen, automatisierte Abrechnungsverfahren sind einbezogen. Abs. 6 erfasst steuerberatende Stellen und Rechenzentren, die im Auftrag abrechnen.

  • Frage: Wie stellt der Anbieter Daten für Prüfer bereit?
Lohnsteuer

Lohnkonto und digitale Schnittstelle

Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres aufzubewahren, das auf die letzte Eintragung folgt (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG). Für die Lohnsteuer-Außenprüfung gibt es eine standardisierte Digitale Lohnschnittstelle (DLS), die laut BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 für ab 1. Januar 2018 aufzuzeichnende Daten anzuwenden ist. Fragen Sie, ob Ihr System diesen Datensatz liefert.

  • Frage: Kann das System den DLS-Datensatz exportieren?
Steuerprüfung

Zugriff und Lesbarkeit der Daten

Nach § 147 Abs. 2 und 6 AO müssen Unterlagen während der Aufbewahrung verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sein, und die Finanzbehörde darf bei einer Außenprüfung Einsicht oder ein auswertbares Datenformat verlangen. Liegen die Daten bei einem Dritten, trifft auch ihn eine Mitwirkungspflicht.

  • Frage: Wie lange bleiben Daten nach Vertragsende lesbar?
Kontrollsystem

Prüfbericht zum Dienstleister

Ob ein Dienstleister sein internes Kontrollsystem prüfen lässt, zeigt ein Bericht nach ISAE 3402 oder dem deutschen Standard IDW PS 951 n. F. Die Prüfung testet Aufbau und Wirksamkeit der Kontrollen. Die Verantwortung für ausgelagerte Prozesse bleibt laut Rödl beim auslagernden Unternehmen.

  • Frage: Gibt es einen aktuellen Bericht, und welche Prozesse umfasst er?
Sicherheit

Zertifikate mit Umfang und Datum

Ein Sicherheitszertifikat gilt nur für seinen Geltungsbereich. Prüfen Sie Umfang, Gültigkeit und Rechenzentrumsstandort, wie die Seite Sicherheitsnachweise bei HR-Software es erklärt.

  • Frage: Gilt das Zertifikat für das Produkt und den Standort?
Datenschutz

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Der Vertrag muss Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Regeln für weitere Auftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende sowie Nachweis- und Prüfrechte enthalten (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).

  • Frage: Wer sind die Unterauftragnehmer, und wo liegen die Daten?

Für GoBD-Fragen in der Personalabrechnung hilft die Seite GoBD und Revisionssicherheit, für Beschäftigtendaten insgesamt die Seite DSGVO in der HR-Software. Buchungsbelege laufen nach § 147 Abs. 3 AO acht Jahre. Legen Sie vertraglich fest, wer Unterlagen nach Vertragsende hält oder zurückgibt.

Quellen: § 28p SGB IV, § 41 EStG, § 147 AO, Art. 28 DSGVO, BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 zur Digitalen Lohnschnittstelle, IHK Pfalz, Digitale Lohnschnittstelle, Rödl, ISAE 3402 und IDW PS 951. Abgerufen am 13.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Kriterium 6

Inhouse oder Dienstleister: fünf Betriebsformen im Vergleich

Die Betriebsform legt fest, wer welchen Schritt im Lauf übernimmt. Freigabe und Verantwortung bleiben beim Arbeitgeber. Die ausführliche Gegenüberstellung mit TCO und Vertragsfragen finden Sie auf der Seite Payroll Inhouse Software und Dienstleister.

BetriebsformWer erfasst und rechnetWer meldet und prüftPasst eher, wennTypische Grenze
Inhouse mit SoftwareEigenes Team, eigene oder gemietete SoftwareEigenes Team, Software erzeugt MeldungenEs gibt mindestens zwei geschulte Personen und planbare FälleVertretung und Wissen bleiben im Haus. Jahreswechsel und Rechtsänderungen binden Kapazität.
Steuerkanzlei im MandatKanzlei rechnet mit eigener Software ab, Sie liefern DatenKanzlei meldet, Sie geben freiDie Kanzlei kennt Ihre Fälle und ist erreichbarGebührenrahmen nach StBVV, Abstimmung der Datenübergabe, Abhängigkeit von Kanzleiprozessen
Software mit LohnvorbereitungHR-System bereitet vor, externes Programm rechnetExternes Programm meldetHR-Prozesse sollen modern sein, die Abrechnung bleibt externZwei Systeme, Schnittstellenpflege, geteilte Verantwortung bei Fehlern
Managed Payroll oder Co-SourcingDienstleister prüft und begleitet, Sie rechnen teilweise selbstGeteilt nach LeistungsbeschreibungSpitzen oder Vertretung sollen abgefedert werdenSchnittstelle der Verantwortung muss schriftlich beschrieben sein
Vollständiges Outsourcing (BPO)Dienstleister erfasst, berechnet, meldetDienstleister meldet, Sie geben freiKein eigenes Abrechnungsteam gewünscht oder möglichWeniger Kontrolle im Alltag, Abhängigkeit, Ausstiegs- und Datenfragen müssen vorab geklärt sein

Die Gebühren einer Steuerkanzlei sind gesetzlich gerahmt: Nach § 34 StBVV liegen sie für Führung der Lohnkonten und Abrechnung bei 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum, für die Ersteinrichtung bei 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer. Die vereinbarte Vergütung kann abweichen.

Quellen: § 34 StBVV, Payroll Inhouse Software und Dienstleister, Find-Your-HR. Stand: Oktober 2026.

Kriterium 8

Kosten: öffentliche Preise richtig lesen

Payroll-Preise sind selten vergleichbar: Manche Anbieter rechnen je Mitarbeitendem und Monat, andere je Abrechnung, pauschal je Paket oder gar nicht öffentlich. Die Tabelle zeigt Einstiegspreise, die Hersteller öffentlich nennen, und was jeweils nicht genannt wird. Den Überblick über weitere Anbieter bietet der Preisindex von Find-Your-HR. Sie ist keine Preisempfehlung.

AngebotÖffentlicher PreisBezug und HinweisQuelle und Abruf
Sage Lohnabrechnung (Cloud)ab 6,50 Euro, Plus ab 8,50 EuroJe Mitarbeitendem und Monat, zuzüglich Mehrwertsteuer. Für zusätzlich abgerechnete Mitarbeitende und Korrekturen nennt die Fußnote der Preisseite eigene Beträge.sage.com, Preisseite, 13.10.2026
Suiteify (früher Infoniqa), Payrollab 4,00 EuroJe Mitarbeitendem laut Anzeige im Menübanner ("from 4.00 / employee"). Zeitraum, Mindestmenge und Netto oder Brutto nicht genannt.suiteify.com, Menübanner, 13.10.2026
VEDA HR Suiteab 7,95 Euro ohne, ab 16,95 Euro mit Payroll ServiceJe Mitarbeiter und Monat laut Herstellerseite in einer Beispielkalkulation für 1.500 Mitarbeitende, zuzüglich einmaliger Einrichtung.veda.net/veda-hr-suite, 13.10.2026
P&I LogaHRab 20 EuroJe Mitarbeiter*in und Monat, zuzüglich Mehrwertsteuer. Module, Services und Einführung auf Anfrage.pi-ag.com/preise, 13.10.2026
DATEV Lohn und Gehaltclassic ab 15,86 Euro, comfort ab 26,68 EuroMonatlich laut Shop. Bezugsgröße und Netto oder Brutto nicht genannt. Der Preis ist deshalb nicht mit Preisen je Mitarbeitendem vergleichbar.datev.de/shop/41842 und /41845, 13.10.2026
SD Worx, Personio PayrollAuf AnfrageWir haben für diese Anbieter keinen öffentlichen Euro Preis belegt. Bei Personio verweist die Preisseite auf eine Demo.personio.de/preise, 13.10.2026

Alle Preise der Tabelle haben wir am 13. Oktober 2026 direkt auf den genannten Herstellerseiten nachgeprüft. Für SD Worx haben wir keinen öffentlichen Euro Preis belegt, daher steht dort Auf Anfrage. Die Zerlegung der Gesamtkosten bietet die Seite HR-Software TCO, ein Beispiel zu Inhouse gegen Dienstleister der Abschnitt Rechenbeispiel.

Quellen: Sage, Preise, HR-Software Preisindex 2026, Find-Your-HR, Herstellerseiten: Suiteify, VEDA, P&I LOGA, DATEV Shop classic und comfort, alle abgerufen am 13.10.2026, sowie Profile von SD Worx und Personio. Alles Herstellerangaben, Stand: Oktober 2026.

Anbietertypen

Anbietertypen im Vergleich: was jeder Typ leistet und wo er endet

Die Tabelle ordnet Typen, nicht Firmen. Die Beispiele nennen Anbieter, die wir je Typ in Profilen eingeordnet haben. Die Angaben dort sind Herstellerangaben mit Abrufdatum und keine Wertung.

AnbietertypWas er typischerweise leistetStärke aus dem AufbauZu prüfende GrenzeBeispiele mit Profil
Payroll-Spezialist, SoftwareAbrechnung, Meldewesen, Lohnsteuer als Kern, wenige HR-FunktionenTiefe bei Sonderfällen und MeldungenHR-Prozesse außerhalb der Abrechnung nur über SchnittstellenDATEV, Sage
HR-Suite mit eigener AbrechnungPersonalakte, Zeit, Recruiting und Abrechnung in einer PlattformEin Datenstamm, weniger SchnittstellenLänderabdeckung und Tarifautomatik im Einzelfall prüfenPersonio, P&I LOGA, VEDA
HR-Software mit LohnvorbereitungStammdaten, Zeit, Abwesenheit; Abrechnung in externem ProgrammModerne Bedienung, Export an Kanzlei oder LohnbüroZwei Systeme, Schnittstellenpflege, Abrechnung nicht im HausHRworks, Papershift
Steuerkanzlei oder LohnbüroAbrechnung und Meldung im Mandat, oft mit DATEVFachwissen und Vertretung beim DienstleisterGebührenrahmen, Datenübergabe, ErreichbarkeitKein Profil, regional unterschiedlich
Managed Payroll und BPOPrüfung, Begleitung oder vollständige Abrechnung samt MeldewesenAbfederung von Spitzen und VertretungWeniger Kontrolle im Alltag, Ausstieg und DatenrückgabeSD Worx, Suiteify, VEDA (Payroll Service), Abacus (Lohnservice Deutschland)

Typen überschneiden sich. Mehrere Anbieter bieten Software und Dienstleistung aus einer Hand, etwa Software mit optionalem Payroll Service. Dann gelten zwei Prüfungen: die der Software nach den Kriterien K1 bis K5 und die des Dienstleisters nach K4, K6 und K7. Der Typ sagt nichts über Qualität. Wie wir einordnen, beschreibt die Methodik, alle Hersteller zeigt der Anbieterüberblick.

Quellen: Anbieterprofile von Find-Your-HR (DATEV, Sage, Personio, P&I LOGA, VEDA, HRworks, Papershift, SD Worx, Suiteify, Abacus), Herstellerangaben, Stand: Oktober 2026.

Vorgehen

Die Shortlist in sieben Schritten

Die Schritte bauen aufeinander auf. Wie lange es bei Ihnen dauert, hängt von Gesellschaften, Vorsystemen und Gremien ab. Die Reihenfolge ist wichtiger als die Dauer.

Schritt 1

Fälle und Pflichten sammeln

Listen Sie Lohnarten, Zuschläge, Länder, Gesellschaften, Vorsysteme und Fristen und teilen Sie sie in Muss, Soll und Kann. Vorlagen bietet das Lastenheft für HR-Software.

Schritt 2

Betriebsform vorauswählen

Entscheiden Sie, ob Inhouse, Kanzlei, Managed Payroll oder Outsourcing in Frage kommen. Das grenzt die Zahl möglicher Anbieter ein, ohne ein Produkt zu bewerten.

Schritt 3

Longlist bilden

Sammeln Sie je Typ passende Kandidaten, insgesamt 15 bis 20 Anbieter, wie die Longlist-Seite es beschreibt. Der Anbieterüberblick hilft dabei.

Schritt 4

Mit Muss-Kriterien filtern

Streichen Sie, wer ein Muss nicht erfüllt: fehlendes Länderangebot, kein Prüfnachweis für das Meldewesen, kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Schnittstelle zu Ihrem Vorsystem.

Schritt 5

Schriftliche Fragen stellen

Senden Sie den verbliebenen Anbietern die Prüffragen als Light-RFI und verlangen Sie Belege: Zertifikat, Schnittstellenbeschreibung, Vertragsmuster, Preisblatt. Die Methode erklärt die Shortlist-Seite.

Schritt 6

Testabrechnung mit eigenen Fällen

Lassen Sie drei bis fünf Kandidaten dieselben anonymisierten Fälle rechnen und vergleichen Sie Ergebnis, Meldeprotokoll und Aufwand. Wie Sie Demos bewerten, zeigt die Seite Demos bewerten.

Schritt 7

Gewichten und entscheiden

Bewerten Sie Soll-Kriterien in einer Nutzwertanalyse, prüfen Sie Referenzen vergleichbarer Unternehmen und verhandeln Sie Vertrag, Ausstieg und Datenrückgabe. Planen Sie einen Parallellauf ein.

Eine Shortlist mit drei bis fünf Kandidaten ist ein Erfahrungswert von Find-Your-HR und deckt sich mit der Seite HR-Software Shortlist und RFI. Zur Einführung nach der Entscheidung hilft die Seite HR-Software einführen.

Quellen: HR-Software Shortlist und RFI, Find-Your-HR, HR-Software Longlist, Find-Your-HR. Stand: Oktober 2026.

Pitfalls

Acht typische Fehler bei der Payroll-Auswahl

Allgemeine Auswahlfehler bei HR-Software beschreibt die Seite Stolpersteine der Softwareauswahl. Hier stehen die, die bei Payroll typisch sind.

Fehler 1

Preise ohne Bezugsgröße vergleichen

Ein Preis je Monat ist kein Preis je Mitarbeitendem. Ohne Bezugsgröße, Mindestmenge und Netto oder Brutto lässt sich nichts vergleichen, und mehrere Anbieter nennen sie nicht.

Fehler 2

Ein Zertifikat ohne Version akzeptieren

Ein Zertifikat gilt für eine Programmversion und einen Zeitraum. Lassen Sie sich beides zeigen. Dass ein Hersteller die Systemuntersuchung auf seiner Webseite nennt, belegt sie noch nicht.

Fehler 3

Länder erst nach der Entscheidung klären

Ob ein Anbieter Meldungen nach ELDA in Österreich und swissdec in der Schweiz unterstützt, ist je Produkt verschieden. Fragen Sie früh nach Österreich und der Schweiz und lassen Sie sich die Länderabdeckung der Abrechnung schriftlich bestätigen.

Fehler 4

Schnittstelle mit Richtung verwechseln

Ein Importservice liefert Daten in die Abrechnung, bringt aber keine Ergebnisse zurück. Fragen Sie nach Richtung, Format und Fehlerprotokoll.

Fehler 5

Verantwortung mit abgeben

Die Verantwortung für ausgelagerte Prozesse bleibt laut Rödl beim auslagernden Unternehmen. Legen Sie fest, wer Daten freigibt, wer Ergebnisse prüft und wer bei Fehlern korrigiert.

Fehler 6

Nur auf eine Person bauen

Ein Team aus einer Person ist ein Ausfallrisiko, unabhängig von der Software. Dokumentierte Lohnarten und ein Vertretungsmodell verringern es.

Fehler 7

Ausstieg und Datenrückgabe offenlassen

Nach Art. 28 Abs. 3 Buchstabe g DSGVO löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter Daten nach Vertragsende zurück, es sei denn, eine Pflicht zur Speicherung besteht. Vereinbaren Sie Format, Frist und Aufbewahrung konkret.

Fehler 8

Testen mit sauberen Daten

Eine Demo mit Musterdaten zeigt nicht, was ein System mit Ihren Fällen macht. Testen Sie mit anonymisierten Echtfällen und rechnen Sie vor dem Umschalten parallel.

Quellen: HR-Software Preisindex 2026, Find-Your-HR, TK, Entgeltabrechnungsprogramme prüfen, ELDA, Suva, swissdec, Art. 28 DSGVO, Rödl, ISAE 3402. Stand: Oktober 2026.

Rechenbeispiel von Find-Your-HR

Inhouse oder Dienstleister: ab welchem Preis lohnt sich Auslagern?

Das Beispiel ist ein Rechenbeispiel von Find-Your-HR und kein Marktpreis. Es ersetzt keine Angebote. Es zeigt, wie sich ein Preis je Abrechnung ableiten lässt, bis zu dem ein Dienstleister rechnerisch günstiger wäre als der eigene Betrieb. Alle Beträge sind netto, ohne Einrichtung, ohne Schnittstellen und ohne Umsatzsteuer.

AnnahmeWertHerkunft
Beschäftigte200Annahme von Find-Your-HR
Abrechnungen je Jahr12 je Person, also 2.400 AbrechnungenAnnahme von Find-Your-HR
Softwarekosten inhouse6,50 Euro je Mitarbeitendem und Monat, also 15.600 Euro im JahrEinstiegspreis Sage Lohnabrechnung, sage.com, 13.10.2026. Mit Plus (8,50 Euro) wären es 20.400 Euro
Vollkosten einer Vollzeitkraft in der Abrechnung60.000 Euro im JahrAnnahme von Find-Your-HR, keine Marktangabe. Bitte durch eigene Zahlen ersetzen
Personalaufwand inhouse (Szenarien)0,3, 0,5 und 0,8 VollzeitstellenAnnahme von Find-Your-HR, drei Szenarien ohne Marktangabe. Bitte durch den eigenen Aufwand ersetzen
Restaufwand im Haus bei Auslagerung0,2 Vollzeitstellen, also 12.000 Euro im JahrAnnahme von Find-Your-HR für Datenlieferung, Freigabe und Prüfung
Rechenweg

So kommen die Werte zustande

Kosten inhouse sind Software plus Personalaufwand in Vollzeitstellen mal Vollkosten. Der Dienstleister ersetzt Software und einen Teil des Personals, 0,2 Vollzeitstellen bleiben im Haus. Der Preis, bei dem beide Wege gleich teuer sind, ist die Differenz geteilt durch 2.400 Abrechnungen.

Ergebnis

Break-even-Preis je Abrechnung

Bei 0,3 Vollzeitstellen Aufwand inhouse: Kosten 33.600 Euro, Break-even 9,00 Euro je Abrechnung. Bei 0,5 Vollzeitstellen: 45.600 Euro und 14,00 Euro. Bei 0,8 Vollzeitstellen: 63.600 Euro und 21,50 Euro. Liegt das Angebot unter dem Wert, wäre Auslagern rechnerisch günstiger, sonst nicht.

Einordnung

Was das Beispiel nicht abbildet

Nicht enthalten sind Einrichtung, Wechselaufwand, Schnittstellen, Schulung, Fehlerrisiko und Zusatzläufe. Zum Vergleich: Der Gebührenrahmen einer Steuerkanzlei nach § 34 Abs. 2 StBVV liegt bei 6 bis 30 Euro je Abrechnung. Bei 200 Beschäftigten und 12 Abrechnungen sind das 14.400 bis 72.000 Euro im Jahr, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.

Die Frage entscheidet sich am Personalaufwand, weniger an der Lizenz. Wer den eigenen Aufwand nicht kennt, sollte ihn erfassen, bevor Angebote eingeholt werden. Mehrjahresmodelle bieten HR-Software TCO und der Preisindex.

Quellen: Sage, Preise, § 34 StBVV, Annahmen: Find-Your-HR. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Fragen zu Payroll Software im Mittelstand

Welche ist die beste Payroll Software für den Mittelstand?

Eine pauschal beste Payroll Software für den Mittelstand gibt es nicht, weil die Eignung von Fallmix, Ländern, Gesellschaften, Vorsystemen und Abrechnungsteam abhängt. Belegbar ist nur die Passung zu Ihren Anforderungen, die Sie mit den acht Kriterien dieser Seite und einer Testabrechnung prüfen. Wir reihen Firmen nicht in einer Rangliste, die Einordnung beschreibt die Methodik.

Nach welchen Kriterien wählt man einen Payroll Provider im Mittelstand aus?

Man wählt nach acht Kriterien aus: Abrechnungstiefe, Schnittstellen und API, DEÜV und Meldewesen, Audit und Compliance, Mandantenfähigkeit, Betriebsform, Datenschutz und Kosten. Die ersten vier entscheiden, ob ein Provider rechtlich und fachlich in Frage kommt, die übrigen, ob er zu Ihrer Organisation passt. Siehe Kriterienkatalog.

Wie sieht eine Payroll Software Shortlist für den Mittelstand aus?

Eine Shortlist besteht aus drei bis fünf Kandidaten, die alle Muss-Kriterien erfüllen und unterschiedliche Betriebsformen abdecken, etwa Software, Kanzlei und Managed Payroll. Sie entsteht aus einer Longlist mit 15 bis 20 Anbietern, wird per Light-RFI mit Belegen gefiltert und mit einer Testabrechnung geprüft. Der Ablauf in sieben Schritten steht im Abschnitt Shortlist.

Welche API Schnittstelle sollte eine Payroll Software für den Mittelstand mindestens bieten?

Mindestens sollte eine Schnittstelle Stammdaten und Bewegungsdaten in die Abrechnung bringen und Ergebnisse für Buchhaltung und Kanzlei zurückgeben, mit Fehlerprotokoll und dokumentiertem Format. Eine offene REST-API ist nützlich für eigene Integration und Reporting, aber nur, wenn sie im gebuchten Paket enthalten ist. Mehr im Abschnitt Schnittstellen.

Gibt es unabhängige Bewertungen zu Payroll Software für den Mittelstand?

Eine amtliche Rangliste gibt es nicht. Belastbar sind nur Prüfnachweise für Teilaspekte, etwa die Systemuntersuchung durch die ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbands oder ein Prüfbericht zum Kontrollsystem nach ISAE 3402 oder IDW PS 951. Sie sagen etwas über Meldewesen oder Kontrollen, nicht über die Gesamtpassung. Find-Your-HR kennzeichnet Herstellerangaben als solche.

Woran erkenne ich, ob ein Payroll Dienstleister Audit und Compliance zuverlässig erfüllt?

Sie erkennen es an Nachweisen, nicht an Zusagen: ein aktueller Prüfbericht zum Kontrollsystem, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Prüfrechten, eine Beschreibung der Prüfhilfe bei Betriebsprüfungen und ein klarer Umgang mit Aufbewahrung und Datenrückgabe. Siehe Abschnitt Audit.

Was kostet Payroll Software für den Mittelstand?

Öffentliche Einstiegspreise der Hersteller liegen laut ihren Preisseiten (abgerufen am 13.10.2026) je nach Anbieter zwischen 4,00 und 20,00 Euro je Mitarbeitendem, bei der Sage Lohnabrechnung ab 6,50 Euro je Monat, jeweils mit unterschiedlichen Bezugsgrößen und ohne Einrichtung und Support. Viele Anbieter nennen keinen Preis. Gesamtkosten bestimmen vor allem der Personalaufwand und die Betriebsform, wie das Rechenbeispiel zeigt.

Wann lohnt sich ein Payroll Dienstleister statt eigener Abrechnung?

Ein Dienstleister lohnt sich, wenn Vertretung, Spitzen oder fehlendes Fachwissen den eigenen Betrieb riskant oder teuer machen und sein Preis je Abrechnung unter dem rechnerischen Break-even liegt. Eine feste Beschäftigtenzahl dafür gibt es nicht, im Rechenbeispiel hängt der Break-even am Personalaufwand. Betriebsmodelle erklärt die Seite Payroll Inhouse Software und Dienstleister.

Ist ein ITSG-Zertifikat für Payroll Software Pflicht?

Das Gesetz knüpft an systemgeprüfte Programme an, etwa in § 28p Abs. 6a SGB IV für Daten, die der Rentenversicherung zur Prüfung elektronisch zu übermitteln sind. Die ITSG prüft Entgeltabrechnungsprogramme im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Ohne zertifiziertes Programm bleibt laut Techniker Krankenkasse nur das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe, das keine Abrechnungssoftware ersetzt. Klären Sie den konkreten Einzelfall mit Ihrer Steuer- oder Rechtsberatung.

Wie oft prüft die Rentenversicherung die Lohnabrechnung und was heißt das für die Auswahl?

Die Träger der Rentenversicherung prüfen Arbeitgeber nach § 28p Abs. 1 SGB IV mindestens alle vier Jahre, auf Verlangen des Arbeitgebers auch in kürzeren Abständen. Für die Auswahl heißt das: Das System muss Entgeltunterlagen, Meldungen und Beitragsnachweise über Jahre nachvollziehbar vorhalten, und ein Dienstleister muss Prüfhilfe leisten, weil auch steuerberatende Stellen und Rechenzentren geprüft werden können (Abs. 6).

Wie lange müssen Lohnkonten aufbewahrt werden und was bedeutet das beim Anbieterwechsel?

Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres aufzubewahren, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG). Buchungsbelege laufen nach § 147 Abs. 3 AO acht Jahre. Beim Wechsel müssen die Daten lesbar bleiben: Vereinbaren Sie Datenrückgabe in gängigem Format und klären Sie, wer archiviert. Siehe Wechsel und Migration.

Was gehört in den Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem Payroll Dienstleister?

Der Vertrag regelt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, den Umgang mit weiteren Auftragsverarbeitern, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende sowie Nachweise und Überprüfungen. Siehe auch DSGVO in der HR-Software.

Kann ich Payroll für Österreich und die Schweiz mit einer Mittelstandssoftware abdecken?

Das hängt vom Anbieter ab und ist ein Ausschlusskriterium, das Sie früh klären sollten. In der Schweiz vergibt swissdec ein Qualitätslabel an Lohnbuchhaltungssysteme, und der Standard ELM überträgt Lohndaten an Versicherer und Ämter. Fragen Sie nach dem swissdec-Zertifikat und, für Österreich, nach der ELDA-Anbindung. Weitere Hinweise stehen auf den Seiten Österreich und Schweiz.

Reicht eine HR-Software mit Lohnvorbereitung, wenn die Kanzlei abrechnet?

Ja, wenn die Kanzlei abrechnet und meldet, kann eine HR-Software die Daten vorbereiten und per Export oder Datenservice übergeben. HRworks etwa bereitet laut Profil die Abrechnung für DATEV und weitere Programme vor, Papershift bietet laut Profil den DATEV- und LODAS-Export im Paket Professional. Details auf der Seite DATEV HR Integration.

Quellen und Stand

Wie diese Seite entstanden ist

Stand: Oktober 2026, Abrufdatum aller Quellen: 13. Oktober 2026, sofern nicht anders genannt. Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet. Bewertungen und Schätzungen von Vergleichsportalen nutzen wir nicht. Preise nennen wir nur, wenn der Hersteller sie öffentlich ausweist. Das Rechenbeispiel ist ein Rechenbeispiel von Find-Your-HR mit offenen Annahmen. Die Kriterien beschreibt die Methodik. Die rechtlichen Hinweise sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Gesetze auf gesetze-im-internet.de: § 28p SGB IV, § 28a SGB IV, § 41 EStG, § 147 AO, § 34 StBVV, MiLoV5. Datenschutz: Art. 28 DSGVO, dsgvo-gesetz.de, DSGVO, EUR-Lex. Behörden und Kassen: TK, Entgeltabrechnungsprogramme prüfen, TK, Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026. Fachbeiträge: Rödl, ISAE 3402 und IDW PS 951, BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 zur Digitalen Lohnschnittstelle, IHK Pfalz, Digitale Lohnschnittstelle, Suva, swissdec, ELDA, Dienstgeber. Preise: Sage, Suiteify, VEDA, P&I LOGA, DATEV Shop classic und comfort. Abrufdatum jeweils 13.10.2026.

Stand dieser Seite: Oktober 2026 · Redaktionell erstellt von Find-Your-HR

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